Küchen-Sets aus Edelstahl für 5 Personen (Hilfsgüter) Referenznummer der Bekanntmachung: B 20.18 - 0421/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]6
Fax: [gelöscht]546
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Küchen-Sets aus Edelstahl für 5 Personen (Hilfsgüter)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Küchensets (Topf, Teller, Besteck etc.) aus Edelstahl für 5 Personen. Die Küchensets werden vom THW zunächst eingelagert und bei Bedarf weltwelt als Hilfsgüter zur Verfügung gestellt.
Los 1
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über Küchensets für jeweils 5 Personen für weltweite Hilfseinsätze. Es handelt sich um zwei verschiedenen Küchensets: "Welt" und "Asien". Die Verteilung der Abrufe auf die beiden Varianten hängt von den jeweiligen Anforderungen der hilfebedürftigen Länder ab. Damit gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben zur Verteilung der Küchensets auf die Varianten "Welt" und "Asien". Es wird jedoch von einem überwiegenden Abruf (ca 70%) der Variante "Welt" ausgegangen.
*
Dieser Auftrag ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
*
Die Gesamtleistung wird in folgende Mengenlose aufgeteilt:
-- Los 1: Aus der Rahmenvereinbarung für Los 1 kann bis zu einer Höchstmenge von 4000 Küchensets abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtmenge.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 1000 Küchensets. Der Abruf der Mindestabnahmemenge erfolgt mit Zuschlagserteilung.
-- Los 2: Aus der Rahmenvereinbarung für Los 2 kann bis zu einer Höchstmenge von 4000 Küchensets abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtmenge.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 1000 Küchensets. Der Abruf der Mindestabnahmemenge erfolgt mit Zuschlagserteilung.
*
Bei Angebotsabgabe gibt die Bieterin automatisch ein Angebot auf beide Lose ab. Im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird eine Rangfolge der Angebote erstellt.
Der Zuschlag für Los 1 erfolgt auf das Angebot auf Rang 1.
Der Zuschlag für Los 2 erfolgt auf das Angebot auf Rang 2.
Es ist für eine Bieterin nicht möglich, den Zuschlag auf beide Lose zu erhalten.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.
Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 (2) der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Los 2 = Los 1
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen über Küchensets für jeweils 5 Personen für weltweite Hilfseinsätze. Es handelt sich um zwei verschiedenen Küchensets: "Welt" und "Asien". Die Verteilung der Abrufe auf die beiden Varianten hängt von den jeweiligen Anforderungen der hilfebedürftigen Länder ab. Damit gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keine genauen Angaben zur Verteilung der Küchensets auf die Varianten "Welt" und "Asien". Es wird jedoch von einem überwiegenden Abruf (ca 70%) der Variante "Welt" ausgegangen.
*
Dieser Auftrag ist Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Unternehmen vorbehalten, deren Hauptzweck die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist.
*
Die Gesamtleistung wird in folgende Mengenlose aufgeteilt:
-- Los 1: Aus der Rahmenvereinbarung für Los 1 kann bis zu einer Höchstmenge von 4000 Küchensets abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtmenge.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 1000 Küchensets. Der Abruf der Mindestabnahmemenge erfolgt mit Zuschlagserteilung.
-- Los 2: Aus der Rahmenvereinbarung für Los 2 kann bis zu einer Höchstmenge von 4000 Küchensets abgerufen werden. Die Höchstmenge entspricht der geschätzten Gesamtmenge.
Die Mindestabnahmemenge beträgt 1000 Küchensets. Der Abruf der Mindestabnahmemenge erfolgt mit Zuschlagserteilung.
*
Bei Angebotsabgabe gibt die Bieterin automatisch ein Angebot auf beide Lose ab. Im Rahmen der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird eine Rangfolge der Angebote erstellt.
Der Zuschlag für Los 1 erfolgt auf das Angebot auf Rang 1.
Der Zuschlag für Los 2 erfolgt auf das Angebot auf Rang 2.
Es ist für eine Bieterin nicht möglich, den Zuschlag auf beide Lose zu erhalten.
Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 24 Monate und beginnt an dem auf den Zuschlag folgenden Monatsersten.
Sofern die geschätzte Gesamtbedarfsmenge gemäß § 1 (2) der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 6 Monate, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 10 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-- Behindertenwerkstätten und Sozialunternehmen gem. § 118 Abs. 1 GWB
Belegen Sie, dass Sie eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder ein Unternehmen bzw. eine Einrichtung sind, welche den Hauptzweck hat, Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sozial oder beruflich zu integrieren. Ersatzweise ist auch eine Eigenerklärung möglich.
-- Anteil der benachteiligten Angestellten gem. § 118 Abs. 2 GWB
Belegen Sie mithilfe geeigneter Nachweise, dass mindestens 30% Ihrer Gesamtbeschäftigten (falls gegeben inklusive der Leiharbeiter) Menschen mit Behinderungen oder benachteiligte Personen sind.
entfällt
entfällt
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden.
Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der Allgemeinen Bewerbungsbedingungen verwiesen.
-- Unternehmensdaten
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
-- Mustervorstellung
Zur Verifizierung der Einhaltung der Mindestanforderungen aus der Leistungsbeschreibung kann ein Angebotsmuster angefordert werden. Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Dokument "Hinweise für dieses Verfahren und besondere Bewerbungsbedingungen".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.