Schülerspezialverkehr Schuljahr 2022/23 bis 2024/25 Referenznummer der Bekanntmachung: IN01/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Niederzier
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52382
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.niederzier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Schuljahr 2022/23 bis 2024/25
Rahmenvertrag für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern (Schülerspezialverkehr) für die gemeindlichen Schulen in Inden in den Schuljahren 2022/2023, 2023/2024 und 2024/2025 (Optionale Verlängerung für das Schuljahr 2025/26) bestehend aus Fahrdienstorganisation inkl. Änderungs- und Beschwerdemanagement und Durchführung des Fahrdienstes
Wirtschaftlicheres Angebot bei Zusammenfassung beider Lose als die losweise Vergabe auf 2 unterschiedliche Angebote
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern
Gemeindegebiet Inden 52459 Inden, Stadtgebiet Eschweiler 52249 Eschweiler
Los 1:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Inden zur Gemeinschaftsgrundschule Inden mit den Standorten Kirchstr. 1, 52459 Inden/Altdorf und Hochstr. 34, 52459 Inden/Lucherberg und zurück entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Los 2:
Beförderung von Hauptschülerinnen und -schülern aus dem Stadtgebiet Eschweiler zur Goltstein-Schule, Merödgenerstr. 33, 52459 Inden und zurück.
Für die genannten Schulen im Gemeindegebiet sind ebenfalls Fahrten zur Mehrfachsporthalle, Merödgenerstr. 33, 52459 Inden/Altdorf und zur Turnhalle Lucherberg, Obstwiese, 52459 Inden-Lucherberg zu tätigen, sowie Fahrten zum Hallenbad Düren, Nideggener Str. 70, 52349 Düren und Hallenbad Jülich, Bongardstraße 22, 52428 Jülich.
Aufgrund des Hochwasserschadens fallen für ca. ein Jahr zusätzliche Hin- und Rückfahrten für Schülerinnen und Schüler der Goltstein-Schule und Gemeinschaftsgrundschule Inden/Altdorf zur Sporthalle Lucherberg an.
Optionale Verlängerung der ausgeschriebenden Leistungen für das Schuljahr 2025/26 (August 2025 bis einschl. Juli 2026)
Beförderung von Hauptschülerinnen und -schülern aus dem Stadtgebiet Eschweiler zur Goltstein -Schule Inden und Rückbeförderung
Gemeindegebiet Inden 52459 Inden, Stadtgebiet Eschweiler 52249 Eschweiler
Los 1:
Beförderung von Grundschülerinnen und -schülern aus der Gemeinde Inden zur Gemeinschaftsgrundschule Inden mit den Standorten Kirchstr. 1, 52459 Inden/Altdorf und Hochstr. 34, 52459 Inden/Lucherberg und zurück entsprechend der jeweils im Schuljahr aktuell geltenden Stundenplänen.
Los 2:
Beförderung von Hauptschülerinnen und -schülern aus dem Stadtgebiet Eschweiler zur Goltstein-Schule, Merödgenerstr. 33, 52459 Inden und zurück.
Für die genannten Schulen im Gemeindegebiet sind ebenfalls Fahrten zur Mehrfachsporthalle, Merödgenerstr. 33, 52459 Inden/Altdorf und zur Turnhalle Lucherberg, Obstwiese, 52459 Inden-Lucherberg zu tätigen, sowie Fahrten zum Hallenbad Düren, Nideggener Str. 70, 52349 Düren und Hallenbad Jülich, Bongardstraße 22, 52428 Jülich.
Aufgrund des Hochwasserschadens fallen für ca. ein Jahr zusätzliche Hin- und Rückfahrten für Schülerinnen und Schüler der Goltstein-Schule und Gemeinschaftsgrundschule Inden/Altdorf zur Sporthalle Lucherberg an.
Optionale Verlängerung der ausgeschriebenden Leistungen für das Schuljahr 2025/26 (August 2025 bis einschl. Juli 2026)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieterin / der Bieter muss eine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung besitzen (§ 44 VgV).
Je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem die Bieterin / der Bieter niedergelassen ist, ist entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen.
Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis mit dem Angebot die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01) vorzulegen.
Als Beleg für seine erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit benennt die Bieterin / der Bieter seinen Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags aus den letzten drei Jahren (§ 45 VgV).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01.) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. "Newcomer"), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
Der Bewerber muss eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe im Auftragsfall nachweisen können (§ 45 VgV).
- Gesamtumsatz mindestens: [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (für ein Los) bzw. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (für beide Lose)
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich mindestens: [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (für ein Los) bzw. [Betrag gelöscht] EUR/Jahr (für beide Lose)
- Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
- für Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall
- für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall
Die Bieterin / der Bieter muss über geeignete Referenzen (mindestens zwei) über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen verfügen.
Hinweis: Es werden auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen (§ 46 VgV).
Die Bieterin / der Bieter muss über die erforderlichen Fachkräfte, Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags verfügen (§ 46 VgV).
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 05.01.) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. "Newcomer"), so hat er auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Es darf nur Fahrpersonal (Fahrerin / Fahrer) eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzt. Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Erlaubnis vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
- Mindestens zwei geeignete Referenzen
- Für das Unternehmen: gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) - Vorlage auf gesondertes Verlangen durch die Vergabestelle und / oder den Auftraggeber
- Für das Fahrpersonal: gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - Vorlage auf gesondertes Verlangen durch die Vergabestelle und / oder den Auftraggeber
- Für das Unternehmen: Personenbeförderungsgesetz (PeBfG)
- Für das Fahrpersonal: Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Die Bieterin / der Bieter (die Bewerberin / der Bewerber) darf keine schwere Verfehlung begangen haben, die seine Zuverlässigkeit als Auftragnehmer in Frage stellt (Ausschluss nach §§ 123 oder 124 GWB i. V. m. unzureichender Selbstreinigung nach § 125 GWB)
Zum Nachweis reicht die Bieterin / der Bieter die ausgefüllte Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formblatt 521EU, Anlage 05.02.) ein.
Unterlagen, die die Bieterin / der Bieter über Präqualifizierungsmaßnahmen erworben hat, sind zugelassen. Sofern diese Unterlagen frei abrufbar sind, müssen sie nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Zertifizierungsnummer an.
Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Es darf nur Fahrpersonal (Fahrerin / Fahrer) eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzt.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich diese Erlaubnis vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Breitestraße 18, 52382 Niederzier
Bieter sind gem. § 55 Abs. 2 Satz 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
März 2025 oder März 2026
Vorlage der Urkalkulation im Auftragsfall.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YBDYY5K
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.