EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenheim
NUTS-Code: DE11C Heidenheim
Postleitzahl: 89522
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-heidenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen für den Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim
Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen dargestellt:
– Los 1: Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen aus der stationären Sammelstelle am Entsorgungszentrum Mergelstetten;
– Los 2: Mobile Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen.
Übernahme, Transport und Entsorgung von Problemstoffen aus der stationären Sammelstelle am Entsorgungszentrum Mergelstetten
– Stellung der erforderlichen Sammel- und Transportbehältnisse (u. a. Mulden, Fässer);
– Übernahme und Transport der Problemstoffe;
– Entsorgung der Problemstoffe unter Berücksichtigung der Vorgaben der SAA GmbH (inkl. Nachweisverfahren).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026, falls der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2024 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Mobile Sammlung und Entsorgung von Problemstoffen
– Mobile Sammlung von Problemstoffen an acht Sammeltagen im Jahr (48 Standorte) im Zeitraum von April – Juni. Vier Sammeltage am Freitag und vier Sammeltage am Samstag.
– Ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Problemstoffe unter Berücksichtigung der Vorgaben der SAA GmbH (inkl. Nachweisverfahren).
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr bis zum 31.12.2026, falls der Vertrag nicht vom Auftraggeber bis zum 31.12.2024 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffe/gefährliche Abfälle).
Alternativ: Referenz zu Los 2.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffe/gefährliche Abfälle) inkl. nachfolgender Entsorgung der Schadstoffe.
Los 1:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung von mind. 100 Mg schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffe/gefährliche Abfälle) pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Alternativ: Referenz zu Los 2.
Los 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Durchführung der mobilen Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen (= Problemstoffe/gefährliche Abfälle) inkl. nachfolgender Entsorgung der Schadstoffe in mindestens einem kommunalen Abfuhrgebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
– Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das Vergabeinformationssystem „ELViS“ der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang auf der Vergabeplattform „ELViS“ erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.