Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln
Die Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln, inklusive der Gestellung einer fabrikneuen, ungebrauchten Dosieranlage, für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Universitätsklinikum Heidelberg Im Neuenheimer Feld 670 69120 Heidelberg
Die Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln, inklusive der Gestellung einer fabrikneuen, ungebrauchten Dosieranlage, für das Universitätsklinikum Heidelberg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Wasch-, Waschhilfs- und Desinfektionsmitteln
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Monheim
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 40789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ecolabhealthcare.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6YYUV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 721 / 926-8730
Fax: +49 721 / 926-3985
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.