19FEI41080 Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI41080
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
19FEI41080 Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Gelnhausen und Langenselbold
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ditzingen
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thales.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§168 Abs.2 , S1 GWB)
Die Zuschlagserteilung ist möglich, 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder Email, bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post. (§134 Abs. 2 GWB)
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, das die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw.
- soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- Bis zum Ablauf der Teilnahme - bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen vergangen sind ( §160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die im §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Gelnhausen und Langenselbold
Teilerneuerung ESTW Gelnhausen und Langenselbold
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigsburg
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71254
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.thales.com
LÄA 2:Fundamentausführung als Weisse Wanne ESTW FSLB
Beauftragt ist die Herstellung der ESTW Modulgebäude Gelnhausen & Langenselbold inkl. des Kabelkeller und der Gründung. Entsprechend des von Seiten des AG beigestellten Bodengutachtens sind die örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich Bodenbeschaffenheit, Grundwasser und Überflutungsgefahr so, dass der Bau einer Weißen Wanne zum Schutz der Kabel im Kabelkeller und somit zur gefahrfreien Aufrechterhaltung des Bahnbetriebes auch in Hochwassersituationen unbedingt notwendig ist.
Der AN ist mit der Herstellung der Modulgebäude für das Projekt beauftragt und führt diese aus. Dazu gehört auch der Kabelkeller als Teil des geschuldeten Werkserfolg. Die Ausführung des Kabelkellers als Weiße Wanne stellt somit eine Änderung der Bautechnik innerhalb des geschuldeten Werkserfolg dar, welcher durch den AN zu erbringen ist. Ein Auftragnehmerwechsel ist aufgrund des getakteten Bauablaufs im Baubereich für die Maßnahmen unter Abwägung der Wirtschaftlichkeit und der Abhängigkeiten der Leistungen nicht möglich. Die Einbindung eines zusätzlichen Auftragsnehmers hätte die Gefährdung der Inberiebahmetermine bedeutet. DIe Vergabe des Kabelkellers hätte zusätzlich eine Teilkündigung des Modulvertrages bedürft und eine Gewährleistungsschnittstelle an einer im Hochbau kritischen Stelle erzeugt.