Kooperative Baulandentwicklung, Bochum, Gerthe-West, Städtebauliche und freiraumplanerische Vertiefung Referenznummer der Bekanntmachung: ZV22-019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://nrw-urban.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kooperative Baulandentwicklung, Bochum, Gerthe-West, Städtebauliche und freiraumplanerische Vertiefung
Vergabe der städtebaulichen und freiraumplanerischen Vertiefung im Rahmen der Baugebietsentwicklung Bochum "Gerthe-West".
Baugebietsentwicklung Bochum "Gerthe-West" 44805 Bochum
Die Stadt Bochum plant in den kommenden Jahren unter dem Arbeitstitel "Gerthe-West" die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers in ihren nördlichen Stadtteilen Hiltrop und Gerthe. Der dort entstehende Wohnraum, verbunden mit hochwertigen Frei- und Grünflächen sowie einem mobilitätsangepassten und modernen Verkehrskonzept, soll einen Beitrag zur Stärkung des Wohnstandortes Bochum und der zukünftigen Stadtentwicklung in Gerthe und Hiltrop leisten.
Das Projektgebiet der Kooperativen Baulandentwicklung weist eine Flächengröße von circa 12 Hektar auf. Der Planungsprozess beschränkt sich jedoch nicht nur auf diese Fläche, sondern bezieht auch unmittelbar angrenzende Bereiche zum Teil mit ein. Es handelt sich um eine Nachverdichtungsmaßnahme.
Vergeben werden drei Leistungsbausteine:
Baustein 1: Erarbeitung städtebaulicher Entwurf
Baustein 2: Objektplanung Freianlagen (§ 38 HOAI)
Baustein 3: Verfahrensbegleitende Gesamtkoordination
Die Beauftragung der Freianlagenplanung erfolgt stufenweise:
Leistungsstufe 1: LPH 1 bis LPH 3
Leistungsstufe 2: LPH 4 bis LPH 8
Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung der Planungsleistung: Juli 2022 bis Ende 2025.
Die 4 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Verhandlung zugelassen. Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern wegen Punktegleichstand (im Unteren/Oberen Zulassungsbereich), entscheidet das Los, welche von den punktgleichen Teilnehmern zur Verhandlung aufgefordert werden. Wird die Anzahl von 4 Bewerbern, die mindestens zur Verhandlung aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verhandlungsverfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl als 4 Bewerbern fortzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und die nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/-in berechtigt sind. Ist in dem Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so ist teilnahmeberechtigt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - "Berufsanerkennungsrichtlinie" - gewährleistet ist.
Außerdem sind juristische Personen teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der EU haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck Architektenleistungen/Ingenieurleistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Nachweis der spezifischen, beruflichen Qualifikationen des Projektleiters und stellv. Projektleiters: abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur oder Stadtplanung oder vergleichbarer Abschluss durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom- oder Masterzeugnis gem. § 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV für städtebauliche Planungsleistungen.
2) Nachweis der spezifischen, beruflichen Qualifikationen des Projektleiters und stellv. Projektleiters: abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Landespflege / Landschaftsarchitektur oder vergleichbarer Abschluss durch Kammerzulassung oder durch ein entsprechendes Diplom- oder Masterzeugnis gem. § 46 Abs. 3, Nr. 6 VgV für Freianlagenplanung.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
1) Jahresgesamtumsätze der Geschäftsjahre 2019, 2020 und 2021
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber, die über Mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. Versorgungstechnik, Dipl.-Ing. Bauwesen, Techniker/Bautechniker u.s.w.) für die Jahre 2019, 2020, 2021 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
Es muss mindestens eine Referenz abgegeben werden, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllt:
Für die Bewertung der Referenz Nr. 1 (Städtebaulicher Entwurf) gelten folgende Mindestanforderungen:
- Die Bruttogrundfläche des Referenzprojektes ist größer/gleich 15 ha.
- Es handelt sich um eine Planungsleistung der Baulandendwicklung.
- Die Erstellung des städtebaulichen Entwurfs wurde nach dem 01.01.2015 abgeschlossen.
Für die Bewertung der Referenz Nr. 2 (Freianlagenplanung) gelten folgende Mindestanforderungen:
- Es handelt sich um eine Objektplanungsleistung der Freianlagen die in Honorarzone III oder höher eingeordnet ist.
- Die Bruttogrundfläche des Referenzprojektes ist größer/gleich 15 ha.
- Es handelt sich um eine Planungsleistung der Baulandendwicklung.
- Die LPH 8 des Leistungsbildes Freianlagen wurde nach dem 01.01.2015 abgeschlossen (Fertigstellung=Abschluss der LPH 8).
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in, Stadtplaner/in oder Landschaftsarchitekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden, jeweils 1-Fach Maximiert, (sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werden;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Bitte verwenden Sie für den Upload Ihrer Unterlagen ausschließlich den eingerichteten Submissionskanal der Vergabeplattform. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Bei Verstößen gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führt dies zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD9P9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland