Universität Hohenheim - Briefpostdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: UH_2021-0189
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart-Hohenheim
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70599
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uni-hohenheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Universität Hohenheim - Briefpostdienstleistungen
Rahmenvertrag über 2+1+1 Jahre Briefpostdienstleistungen
Universität Hohenheim
Schloss Hohenheim 1
70599 Stuttgart - Hohenheim
Rahmenvertrag über 2 Jahre mit der zweimaligen Option, um ein weiteres Jahr zu verlängern
Verlängerungsoptionen:
2 mal 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Basis-Unternehmensdarstellung - Drei (3) Referenzen - Fragebogen Eignungsprüfung - Ggf. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) oder Zertifikat einer Präqualifizierungsdatenbank - Lizenz nach § 5 Abs. 1 PostG - Darstellung Erfassung und Abrechnung der Sendungen mit Bezug zu Kostenstellen - Darstellung Nachhaltigkeit - Darstellung Abholung Standardpost
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung muss ca. alle 4 Jahre ausgeschrieben werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die folgende gesetzliche Regelung und die darin vorgesehene mögliche Frist für die Stellung eines Nachprüfungsantrags wird hingewiesen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB):
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spät. bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.