Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer Referenznummer der Bekanntmachung: S-KEV-2022-0017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kevelaer
NUTS-Code: DEA1B Kleve
Postleitzahl: 47623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kevelaer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen
Sammlung und Beförderung von kommunalen Abfällen inkl. Behältergestellung und
-bewirtschaftung in der Wallfahtsstadt Kevelaer mit einem Umfang von:
- Restabfall: ca. 5.900 Mg pro Jahr
- Bioabfall: ca. 2.900 Mg pro Jahr
- PPK: ca. 1800 Mg pro Jahr
- Grünabfall: ca. 20 Mg pro Jahr
- Sperrabfall (Rest, Holz- und Metallsperrabfall): ca. 791 Mg pro Jahr
- Elektro- und Elektronikaltgeräte: ca 43 Mg pro Jahr
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen
Sammlung und Beförderung von Schadstoffen in der Wallfahrtsstadt Kevelaer mit einem Umfang von ca. 16 Sammelterminen pro Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
-Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate)
Allgemeiner Jahresumsatz:
- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 - 2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.
Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gem. den vertraglichen Regelungen in den Vergabeunterlagen stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster.
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen
Sofern in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht wurden, sind folgende Unterlagen einzureichen
-Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.
Liegt für das jüngste, abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste, abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftiche Auswertung (BWA) vorzulegen.
Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.
Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.
Es sind mindestens zwei unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE anzugeben:
Für LOS 1
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld "Beschreibung" mit anzugeben:
- die erbrachten Leistungen der haushaltsnahen, behältergestützten Sammlung von Rest-, Bioabfall und PPK müssen in Bezug auf die abzufahrende Behälteranzahl ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen
- die erbrachten Leistungen der haushaltsnahen Sammlung lose bereitgestellter Abfälle müssen in Bezug auf die abzufahrende Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechenden Tonnagen oder Behälterzahl zu ermitteln.
-Es muss mindestens eine Referenz benannt werden, bei der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung oder innerhalb der vergangenen 5 Jahre (2017-2021) ein Behälteridentifikationssystem zum einsatz kommt/kam.
-die im Rahmen der Verträge zu liefernden und zu gestellenden Abfallsammelbehälter haben die technischen Anforderungen zu erfüllen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Insteitut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunstoff gestellt werden.
Für LOS 2
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld "Beschreibung" mit anzugeben:
-die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen
- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und
- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.
Für alle Lose:
-Sofern der Bieter noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügt, kann er weitere Angaben machen, warum er sich/ sein Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen hält.
Es ist dies ausführlich zu schildern, da mit diesen Angaben die Fachkunde nachgewiesen werden muss.
Es können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. eingereicht werden. In jedem Fall muss dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Refernzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
-EEE
-Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
- Angaben zu Beschäftigten, zur Ausstattung und Leistungserbringung
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
-Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.
-Der Nachweis, dass die angebotenen Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierte Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 Abs. 3 VgV zu führen (vgl. § 31 Abs. 1 VgV)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Köln
Land: Deutschland
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gem. § 160 Abs. 3 S.1 GWB nur zulässig ist,
soweit der Bieter:
- den Vorstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsangabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.