Kunsttransporte zur Doppelausstellung Barbarossa Referenznummer der Bekanntmachung: 323-008-32-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lwl.org
Adresse des Beschafferprofils: http://www.lwl.org/zek
Abschnitt II: Gegenstand
Kunsttransporte zur Doppelausstellung Barbarossa
Vorwiegend Straßentransporte von ca. 137 Kunstobjekten von ca. 55 Leihgebern nach Münster und von ca. 16 Kunstobjekten von ca. 10 Leihgebern nach Selm, Schloss Cappenberg, inklusive Rücktransport nach Ende der Ausstellung
Vorwiegend Straßentransporte von ca. 137 Kunstobjekten von ca. 55 Leihgebern nach Münster und von ca. 16 Kunstobjekten von ca. 10 Leihgebern nach Selm, Schloss Cappenberg, inklusive Rücktransport nach Ende der Ausstellung
Es handelt sich bei den zu transportierenden Objekten um Kunsthandwerk und Papierarbeiten. Die Leihgaben kommen zu ca. 3/4 aus deutschen Museen und Sammlungen, der Rest kommt aus dem europäischen Ausland (Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich). Die Leihgaben für den Ausstellungsstandort Selm stammen alle aus Deutschland.
Für sämtliche Transporte gelten höchste technisch-konservatorische Qualitätsanforderungen (Museumsstandard). Die Leistung umfasst insbesondere die Planung der Transporte und Kurierreisen, ggf. Zwischenlagerung der Kunstobjekte, Ein- und Auspackarbeiten durch ausgewiesenes Fachpersonal, Gestellung von Verpackungsmaterial (überwiegend Klimakisten), Transport in speziell für Kunsttransporte ausgestatteten LKWs durch Fachpersonal, Berücksichtigung besonderer Konditionen der Leihgeber sowie Planung und Koordination von Transportdienstleistungen für einzelne Kunstobjekte durch Fremdfirmen, die von Leihgebern vorgeschrieben werden, die Abwicklung von Zollangelegenheiten, etc.
Ausführungszeiträume:
vorraussichtlich 05.09.2022 bis 09.09.2022 für den Antransport Selm
vorraussichtlich 10.10.2022 bis 26.10.2022 für den Antransport Münster
vorraussichtlich 06.02.2023 bis 17.02.2023 für den Rücktransport Selm und Münster
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Teilnahme am Wettbewerb muss unter Verwendung des Formblatts "Teilnahmeantrag" beantragt werden. Dabei sind Angaben zum Unternehmen (Geschäftssitz, Rechtsform, Eigentümer, vertretungsberechtigte Person/en, Amtsgericht/ Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des
Gewerbes oder der Branche, bei natürlichen Personen Geburtsname und -datum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Name und Anschrift der zuständigen Niederlassung),anzugeben.
Weiterhin beinhaltet das Formblatt Eigenerklärungen des Bewerbers/der geplanten Bietergemeinschaft, dass:
— er/sie das Gewerbe angemeldet hat,
— er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat,
— er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet,
— er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufsbzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt,
— keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Der Bewerber/die geplante Bietergemeinschaft versichern, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen
Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen.
Zudem ist eine Erklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet.
Im Weiteren ist eine Erklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen.
Mit den Unterlagen sind Angaben zum Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren sowie zum Gesamtumsatz im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben.
Angabe von je einer vollständig erbrachten und bis zum 31.12.2020 abgeschlossenen sowie im Hinblick auf die wesentlichen Anforderungen dieses Vergabeverfahrens vergleichbaren Referenz in den vergangenen drei
Geschäftsjahren (2019, 2019 u. 2020) unter Angabe u.a. von Ausstellungstitel, den Kontaktdaten des Auftraggebers, Versicherungswert, Anzahl der zu transportierten Leihgaben, Art der Leihgaben, Anzahl der Leihgeber und Herkunftsländer sowie ob die Leistungen in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden - vgl. Anlage 1 zum Teilnahmeantrag.
Angaben über den Fuhrpark, der währen der gesamten Auftragsdauer zur Verfügung steht. Dabei muss der Bewerber über mindestens 8 Staßentransporter und einem Anhänger mit spezifischer Ausstattung für Kunsttransporte verfügen.
Weiterhin muss dem Auftragnehmer Lagerraum zur kurz- oder langfristigen Kunstlagerung zur Verfügung stehen sowie über eine uneingeschränkte Luftfrachtüberwachung und den Zugang zum Vorfeld auf den Flughäfen Frankfurt am Main und/oder Düsseldorf verfügen. Zudem muss der Auftragnehmer über ein
System verfügen, was es jederzeit erlaubt, die Position und den Standort der Transportfahrzeuge bestimmen zu können - vgl. Anlage 2 zum Teilnahmeantrag.
Es ist zu erklären, dass das Verpackungsmaterial den Anforderungen, wie sie im internationalen Kunsttransport üblich sind, entspricht und Verpackungsmaterialien (Kisten Klimakisten, Schutzverpackung etc.) vom Auftragnehmer gemäß den Vorgaben der Leihgeber zur Verfügung gestellt werden können - vgl. Anlage 3 zum Teilnahmeantrag.
Ergänzend zum Teilnahmeantrag erklärt der Bewerber über Personal mit mindestens folgender Qualifikation zu verfügen:
— einen/e erfahrene/n Ansprechpartner zur verantwortlichen Koordinierung des Auftrages mit abgeschlossener Ausbildung zum/zur Speditionskaufmann/frau oder vergleichbare Ausbildung.
— eine/n Kunstinspektor/in der/die eine Ausbildung als Fachlagerist/in oder Fachkraft für Lagerlogistik oder eine vergleichbare Ausbildung abgeschlossen hat oder in den letzten 3 Jahren wenigstens 9 vergleichbare Transportaufgaben
betreut hat.
— eine ausreichende Anzahl von Kunstpackern/-innen, die eine Ausbildung als Fachlagerist/in oder als Fachkraft für Lagerlogistik oder eine vergleichbare Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben oder in den letzten 3 Jahren in
mindestens 15 mit dem beauftragten Transportauftrag vergleichbaren Transportaufträgendurchgeführt haben.
— jeweils 2 Fahrer/innen je Straßentransporter, die über langjährige und europaweite Fahrpraxis in vergleichbaren Aufträgen und über gültige Fahrerlaubnisse verfügen.
— als durch das Luftfahrt Bundesamt zertifizierter "reglementierter Beauftragter" für die Teilnahme am sog. "Abweichenden Verfahren" verfügt die Kunstspedition über ausgebildete Luftsicherheitskontrollkräfte. Die Kunstspedition stellt alternativ durch Zusammenarbeit mit einem ausgewiesenen Fachunternehmen sicher, dass
Luftfrachttransporte gemäß dem abweichenden Verfahren durchgeführt werden können (Angabe des Fachunternehmens).Vgl. Anlage 4 zum Teilnahmeantrag.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sowie die späteren Angebote müssen in elektronischer Form über das sog. Bietercockpit abgegeben werden.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss den Auftrag gemäß der den Vergabeunterlagen beigefügten besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes ausführen.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und Vergaberegister NRW vom Auftraggeber nach der Angebotsabgabe eingeholt wird. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland
Nach § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.