Stufenbeauftragung von externen Generalplanerleistungen im Rahmen der Projektrealisierung für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache Referenznummer der Bekanntmachung: 138/2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borken
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 46325
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.borken.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stufenbeauftragung von externen Generalplanerleistungen im Rahmen der Projektrealisierung für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache
Die Stadt Borken plant den Neubau einer Feuer- u. Rettungswache an der
Raesfelder Str. in 46325 Borken.
Es wird angestrebt eine innovative, nachhaltige und zeitgemäße Feuer- und
Rettungswache zu konzipieren, die sich auf dem aktuellen Stand der Technik
befindet. Des Weiteren soll durch eine äußerst ansprechende Gestaltung die
regionale und überregionale Bedeutung hervorgehoben werden. Neben der
hauptamtlichen Feuerwehr ist die ehrenamtliche Freiwillige Feuerwehr und
Jugendfeuerwehr mit einem hohen Stellenwert für die Bevölkerung zu bewerten.
Somit erhält der Neubau nicht nur einen funktionellen sondern ebenfalls einen
gesellschaftlichen Charakter zur Aufwertung der sozialen / gesellschaftlichen
Angebote innerhalb der Stadt.
Durch eine ausgereifte Planung sollen sämtliche Anforderungen, wie u. a.
Funktionale Anforderungen, Gestalterische Anforderungen, Ökologische
Anforderungen und die Nachhaltigkeit, einen hohen Stellenwert erhalten.
Der Kreis Borken ist an der Konzeption und an der Finanzierung der
Rettungswache im Wesentlichen beteiligt. Beide Wachen werden durch die Stadt
Borken betrieben. Die Anordnung der Gebäude für die Feuerwache und für die
Rettungswache sind so zu planen, dass ein getrennter Betrieb grundsätzlich
und nicht nur bei gegenseitiger Rücksichtnahme, störungsfrei möglich ist.
Synergieeffekte sind jedoch Teil der Zielplanung und aus wirtschaftlichen Gründen
beiderseits erwünscht. Das vorgegebene Raumprogramm umfasst u.a. 20
Stellplätze für die Feuerwehr und 7 Stellplätze für die Rettungswache. Das
Bedarfsflächenprogramm summiert sich aus Fahrzeughallen mit Nebenräumen,
Werkstätten und Lager sowie Personalräumen für Ausbildung, Aufenthalt und
Verwaltung, als auch Räumen zur Energieversorgung, Haus- u. Leittechnik, als
auch ehrenamtlich-freiwilliger Feuer- wie auch Jugendfeuerwehr auf 4.034,25
qm reiner Nutzfläche ohne Verkehrs- und Konstruktionsfläche. Die erdgeschoss-
gebundenen B-Flächen lassen sich auf der zur Verfügung stehenden
Grundstückgröße von ca. 11.000 qm auch planungs- u. erschließungstechnisch
sicher ausweisen.
Die Stadt Borken fühlt sich verpflichtet, neben der Grundversorgung durch die
hauptamtliche Feuer- und Rettungswache zur Steigerung der Freizeitaktivitäten
insbesondere für Kinder und Jugendliche hier eine herausragende Einrichtung der
Jugendfeuerwehr zu schaffen.
Die technischen und gestalterischen Lösungen sollten nachhaltig in der Funktion
und schonend im Verbrauch von Ressourcen sein. Dieses gilt sowohl für die
Errichtung und die dabei verwendeten Materialien als auch für den Betrieb.
Zur Attraktivitätssicherung über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie ist
sicherzustellen, dass Nachrüstungen und Modernisierungen ohne wesentliche
Betriebseinschränkungen begleitend möglich sind.
Wünschenswert sind nachhaltige und ökologische Ansätze in der Umsetzung des
Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Ein Gründach mit Photovoltaik-Anteil
sowie eine Hybridbauweise mit Holz kann an dieser Stelle beispielsweise genannt
werden. Es erfolgt keine Festsetzung zu ökologischen Standards in der weiteren
Projektumsetzung in Bezug auf eine mögliche Zertifizierung.
Die Projektumsetzung des Neubaus erfolgt auf einem freien Grundstück, es
sind keine Zwischenzeiten sowie Einschränkungen während der Bauzeit für die
Feuerwehr zu erwarten. Bis zur Übergabe an den Nutzer / Inbetriebnahme werden
die vorhandenen Räumlichkeiten der Feuerwehr genutzt.
Dementsprechend ist der störungsfreie und uneingeschränkte Betrieb der Feuerund
Rettungswache der Stadt Borken zu jeder Zeit gegeben.
Es ist geplant, die Planungsleistungen an einen Generalplaner und die
Bauausführung (einschl. Ausführungsplanung) an einen Generalunternehmer zu
vergeben.
Raesfelder Straße 46325 Borken
Gegenstand des Auftrags sind Generalplanungsleistungen mit nachfolgenden
Planungsdisziplinen:
- Objektplanung für Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI in den
Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie
besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung
der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der
geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9
- Objektplanung von Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI in den Leistungsphasen:
Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere
Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der
geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten
GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9
- Objektplanung von Ingenieurbauwerken gemäß §§ 41 ff. HOAI in den
Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2-4 sowie
besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH 7 (Teilleistung unter Berücksichtigung
der geplanten GU-Vergabe), LPH 8 (Teilleistung unter Berücksichtigung der
geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 9
- Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI in den Leistungsphasen:
Grundleistungen und besondere Leistungen der LPH 2 - 4, besondere Leistungen
der LPH 9
- Fachplanung der Technischen Ausrüstung in allen Anlagengruppen 1 - 8
gemäß §§ 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen: Grundleistungen und besondere
Leistungen der LPH 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5-6, LPH
7 (Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), LPH 8
(Teilleistung unter Berücksichtigung der geplanten GU-Vergabe), Grundleistungen
und besondere Leistungen der LPH 9
- Bauphysik: Beratungsleistungen (Wärmeschutz, Schallschutz, Raumakustik)
gemäß Anlage 1.2 HOAI in den Leistungsphasen 2-4, stichprobenhafte
Überprüfung Bau-/Qualitätskontrolle in der LPH 8
- Brandschutz: Beratungsleistungen gem. AHO Schriftenreihe Nr. 17 in den
Leistungsphasen 2-4 sowie besondere Leistungen in den LPH 5, 8
- Leistungen "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" gem. Ziff. 3.1 und
3.2 RAB 30 (Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen)
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen.
Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
- Stufe 1 (fest beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 2 - 3, Leistungen
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" gem. Ziff. 3.1 RAB 30
- Stufe 2 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen innerhalb der LPH 4 - 7 bzw.
LPH 4 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 4, 5 (Bauphysik), Leistungen "Sicherheitsund
Gesundheitsschutzkoordinator" gem. Ziff. 3.2 RAB 30
- Stufe 3 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8, 9 (Objektplanung für
Gebäude und Innenräume, Objektplanung von Freianlagen, Objektplanung von
Ingenieurbauwerken, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technischen
Ausrüstung), LPH 8 Bauphysik und Brandschutz
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen
abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein
Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Die Beauftragung der Planungs-/Beratungsleistungen soll stufenweise erfolgen.
Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
- Stufe 1 (fest beauftragt): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 2 - 3, Leistungen
"Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator" gem. Ziff. 3.1 RAB 30
- Stufe 2 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen innerhalb der LPH 4 - 7 bzw.
LPH 4 (Tragwerksplanung), bzw. LPH 4, 5 (Bauphysik), Leistungen "Sicherheitsund
Gesundheitsschutzkoordinator" gem. Ziff. 3.2 RAB 30
- Stufe 3 (optional): Planungs-/Beratungsleistungen LPH 8, 9 (Objektplanung für
Gebäude und Innenräume, Objektplanung von Freianlagen, Objektplanung von
Ingenieurbauwerken, Fachplanung Tragwerksplanung, Fachplanung Technischen
Ausrüstung), LPH 8 Bauphysik und Brandschutz
Der Auftraggeber behält sich vor, die lediglich optional beauftragten Leistungen
abzurufen, wobei ein Abruf einzeln oder im Ganzen möglich ist. Es besteht kein
Anspruch auf Abruf der lediglich optional beauftragten Leistungsbestandteile.
Die Angaben zu den Auftragswerten sind fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stufenbeauftragung von externen Generalplanerleistungen im Rahmen der Projektrealisierung für den Neubau einer Feuer- und Rettungswache
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYU9VF9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB gilt:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der
Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html