SSV GS Lösenbach + Sportfahrten Referenznummer der Bekanntmachung: SSV Lüdenscheid 2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüdenscheid
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58507
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvg-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
SSV GS Lösenbach + Sportfahrten
Schultägliche Beförderung von Grundschülern von der Stammschule zur Ausweichschule mit mehreren Hin- und Rückfahrten zuzüglich Sport- und Badefahrten innerhalb der Stadt Lüdenscheid.
Optional weitere einzelne Einsatzfahrten
Lüdenscheid Kaiserallee 58507 Lüdenscheid
Es müssen schultäglich vier KOM mit jeweils mind. 55 Sitzplätzen eingesetzt werden.
Es handelt sich um Fahrten zwischen dem Stamm-Schulort und dem Ausweichquartier der Grundschule Lösenbach. Zusätzlich sollen die Fahrzeuge für Sport- und Badefahrten auf dem Gebiet der Stadt Lüdenscheid zum Einsatz kommen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einzelne Einsatzfahrten mit den Bussen durch zu können.
Es besteht die Möglichkeit den Auftrag um bis zu 2x12 Monate zu verlängern
Es besteht die Option den Auftrag um ein Schuljahr und bedarfsweise im zweiten Folgejahr monatlich zu verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister durch einen aktuellen Handelsregisterauszug
- Bescheinigung der fachlichen Eignung im Personenverkehr
Abschnitt IV: Verfahren
MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbH
Verwaltung
Wehberger Straße 80
58507 Lüdenscheid
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAZRUY7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn a) der Antragsteller den von ihm erkannten Verstoß gegendie Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagennach Kenntnis gerügt hat, b) der Antragssteller Verstöße gegen die Vergabevorschriften , die aufgrundder Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, c) der Antragsteller Verstöße gegen die Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabevorschriften erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfristgegenüber dem Auftraggeber gerügt hat und d) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.