SMART_FEPS_Fahrzeugortung mit BMS-Anbindung Referenznummer der Bekanntmachung: 110-2022-0002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMART_FEPS_Fahrzeugortung mit BMS-Anbindung
Erneuerung des bestehenden Fahrzeugortungssystems und Bereitstellung der Ortungsinformationen an das BMS. Dabei soll das bestehende BMS-Ortungssystem an allen Standorten, an denen es im Einsatz ist, durch ein Nachfolgesystem ersetzt werden.
Das Projekt Smart FEPS ist ein übergeordneter Begriff für mehrere Maßnahmen zur Optimierung des bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG bereits eingesetzten Betriebshofmanagementsystems (BMS). Das Lastenheft beschreibt die Anforderungen für die Erneuerung des bestehenden Fahrzeugortungssystems für das BMS. Dabei soll das bestehende BMS-Ortungssystem an allen Standorten, an denen es im Einsatz ist, durch ein Nachfolgesystem ersetzt werden und auf weitere Standorte erweitert werden
Bei dem eingesetzten BMS handelt es sich um das Produkt der PSI Transcom GmbH in der Version 2020.Das Fahrzeugortungssystem muss die Ortungsinformationen in der geforderten Genauigkeit dem BMS zur Verfügung stellen. Hierzu ist mit der PSI Transcom GmbH eine entsprechende Schnittstelle abzustimmen und umzusetzen, damit sowohl Standortdaten, als auch eventuell notwendige logische Informationen zwischen beiden Systemen ausgetauscht werden können.
Das aktuell eingesetzte RFID Ortungsverfahren muss im Rahmen dieses Projekts komplett ersetzt werden. An einzelnen Standorten steht der BMS-Fahrzeugortungaktuell eine Schnittstelle zwischen der Stellwerkstechnik und dem BMS zur Verfügung. Die über diese Schnittstelle zur Verfügung stehenden Daten stehen weiterhin zur Verfügung und können auch zukünftig für die Fahrzeugortung genutzt werden.
Bei dem neuen Fahrzeugortungssystem muss die Integration der IST-Standorte der Fahrzeuge in das Betriebshofmanagementsystem mindestens dem heutigen Status quo entsprechen.
Das aktuelle Fahrzeugortungssystem wird auf drei Betriebshöfen für Busse sowie auf drei Betriebshöfen und zwei Abstellanlagen für Schienenfahrzeuge eingesetzt. An diesen Standorten sind ca. 270 Busse und 224 Schienenfahrzeuge im Einsatz.
Das BMS ist ein Client-Server System, welches rund um die Uhr, sieben Tage die Woche von mehreren hundert Nutzern zur Unterstützung von Betriebsabläufen auf den Betriebshöfen genutzt wird.
Die Information, welche Fahrzeuge an einem Standort anwesend sind und auf welchen Stellplätzen diese Fahrzeuge sich befinden, ist für das Betriebshofmanagementsystem von entscheidender Bedeutung. Dabei unterscheiden sich die einzelnen Standorte in den Anforderungen an die Fahrzeugortung zum Teil erheblich. Ziel ist es, die unterschiedlichen Anforderungen mit einem möglichst einheitlichen System zu realisieren.
Die Ausschreibung umfasst die folgenden Inhalte:
•Mobile Komponenten zum Einbau in die Fahrzeuge inclusive aller Montage- und Konfigurationstätigkeiten (soweit erforderlich)
•Stationäre Komponenten für den Einbau in den Betriebshöfen inclusive aller Montage- und Konfigurationstätigkeiten (soweit erforderlich)
•Back-End System für die Verarbeitung der Daten inclusive aller Installations- und Konfigurationstätigkeiten
•Anbindung an das BMS der SSB inclusive aller Installations- und Konfigurationstätigkeiten ggf. auch für die eingesetzte Middleware
•Front-End für die Darstellung der Ortungsinformationen inclusive aller Installations- und Konfigurationstätigkeiten
•Inbetriebnahme des Gesamtsystems in Generalunternehmerschaft
•Support und Service für das Gesamtsystem über einen zusätzlichen Wartungsvertrag und Komponenten- und Ersatzteilpreislisten
Das Fahrzeugortungssystem muss dem bestehenden Betriebshofmanagementsystem die Positionen aller Fahrzeuge liefern, wenn sich diese auf einem Betriebshof befinden.
Um Weiterentwicklungen, Anbindungen an neue Systeme und zukünftige Anwendungsfälle grundsätzlich unterstützen zu können, muss das Ortungssystem eine Anbindung an andere Systeme erlauben und seine Schnittstellen offenlegen. Es soll Flexibilität für die Unterstützung anderer Formate oder Schnittstellen ermöglicht werden.
Das System muss prinzipiell zukünftig auf weitere Standorte oder zusätzliche Fahrzeuge erweitert werden können.
Vor der Auftragsvergabe muss über eine Teststellung die Funktionalität des Gesamtsystems über die Präsentation von definierten Testfällen aufgezeigt werden.
•
Es sind unterschiedliche Schulungen der SSB Mitarbeiter durchzuführen.
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen, z. B. Mangels Wirtschaftlichkeit, aufzuheben. Ersatzansprüche der Bewerber und Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Bewerbungsunterlagen stimmt der Bewerber dem zu.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahemantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft (BewG) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehen Nachunternehmern/Unterauftragnehmer vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber zu, Nachweise auf Verlangen, spätestens jedoch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
1)
Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners, idealerweise mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Firmenangaben zur Verfügung.
2)
Aktueller Handelsregister-Auszug oder eine Kopie desselben (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate.
3)
Unterschriebene Eigenerklärung gem. §§ 123, 124 GWB Abs. 1 sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AentG und
§ 98 c AufenthG.
Unterschriebene Eigenerklärung gemäß dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetzt - LTMG).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Eigenerklärung zur Verfügung.
4)
Sofern eine BewG ein Angebot einreicht, ist mit dem Teilnahmeantrag von allen Mitgliedern der BewG eine unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewG, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, ergibt.
Die BewG haben in obiger Bewerbergemeinschafts-Erklärung oder als Anlage zur Bewerbergemeinschafts-Erklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhaltes vorzulegen:
Sämtliche Mitglieder BewG bzw. der Vertreter der BewG haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von Mitgliedern der BewG bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht alleine am Verfahren zu beteiligen.
Der AG stellt hierzu eine das Formblatt Bewerbergemeinschaftserklärung zur Verfügung.
5)
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft (Eignungsleihe). Mit dem Teilnahmeantrag ist bereits der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht (z.B. Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung).
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Eignungsleihe-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages zur Verfügung zu stellen.
Sofern der Bewerber Nachunternehmer einzusetzen beabsichtigt, ohne dass eine Eignungsleihe stattfindet, müssen diese Erklärungen erst unmittelbar vor Zuschlagserteilung eingereicht werden.
Der AG stellt hierzu das Formblatt Nachunternehmer-Erklärung sowie das Formblatt Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung zur Verfügung. Diese Verpflichtungserklärung ist dem Auftraggeber spätestens mit der Abgabe des Angebotes zur Verfügung zu stellen.
6) Vorlage von Bescheinigungen, dass:
-Das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat und eine entsprechende Bescheinigung von der Behörde (zum Schlusstermin, vgl. Ziff. IV.2.2) nicht älter als 3 Monate) beigefügt ist.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Der Bewerber hat das Vorhandensein einer nach Deckungsumfang und -höhe branchenüblichen Haftpflichtversicherung spätestens bei Angebotsabgabe nachzuweisen und dazu eine aktuelle Versicherungsbestätigung (nicht älter als 3 Monate) vorzulegen. Die Bestätigung hat die wesentlichen Daten des Versicherungsvertrages (Deckungssumme, Sublimits, Selbstbehalte) zu nennen. Sollte der Bewerber nicht über einen entsprechenden Versicherungsnachweis verfügen, so hat er mit der Bewerbung eine rechtsverbindliche Erklärung einzureichen, dass er eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abschließen und der SSB unaufgefordert nachweisen wird.
Die Versicherungssumme je Schadenereignis muss mindestens betragen:
Für Personen - und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR
Für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR
2)
Gesamtumsatz des Unternehmens, jeweils bezogen auf die drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre
Anzahl eigener Mitarbeiter des Unternehmens aufgeteilt in Voll- und Teilzeitarbeitskräfte jeweils bezogen auf den 31.12. der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
3)
Mindestanzahl Vollzeitäguivalente 15 VZÄ
Es ist ein Umsetzungskonzept vorzulegen, das eine Umsetzung innerhalb eines Jahres beschreibt. Dabei müssen mindestens die geplanten Kapazitäten für Eigen- und Fremdleistungen in einem monatlichen Zeitraster unter Angabe der wesentlichen Tätigkeiten dargestellt werden.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
1)
Referenzen:
Für die Eignungsprüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber, resp. die Bewerbergemeinschaft, abgeschlossene Referenzprojekte (vollständig abgenommen) nachweisen, welche darstellen, dass die jeweiligen Referenzaufträge mindestens folgende Leistungen enthalten haben:
1.1
Angabe von mindestens einem nicht vor dem 01.01.2010 abgenommenen und sich im produktiven Einsatz befindlichen Referenzprojekt über ein im Betrieb im öffentlichen Verkehr befindliches Ortungssystem oder in vergleichbare Problemstellungen (In- & Outdoor-Ortung mit einer Genauigkeit unter 0,5 Metern) mit mindestens 100 Fahrzeugen unter Angabe von Name und Adresse des Auftraggebers sowie eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen und Angaben zur Projektgröße (wie z.B. Anzahl der Betriebshöfe), Benennung der Auftragssumme, Zeitraum der Leistungserbringung, Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils bei einer Zusammenarbeit mit derartigen Dritten.
Der Auftraggeber stellt hierzu das Formblatt technische und berufliche Leistungsfähigkeit zur Verfügung.
1.2
Hinweis Teststellung und Wertung der Angebote
Im Rahmen der Angebotswertung ist eine Überprüfung der Leistung des angebotenen Systems der Bieter im Rahmen einer für den Auftraggeber kostenlosen, wertenden Teststellung, die die Besonderheiten eines Verkehrsunternehmens berücksichtigt, vorgesehen.
Eine Leistungsbewertung wird für jedes in der Wertung verbliebene Angebot durchgeführt.
Die Beschreibung der Teststellung und die Wertungsmatrix werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung.
Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus. Nur die geeigneten Bewerber werden im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
Im Übrigen s. II.2.9.
Es wird eine selbstschuldnerische und unbefristete Vertragserfüllungs-und Gewährleistungsbürgschaft eingefordert.
Die wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren kostenlos und barrierefrei zugänglichen Vergabeunterlagen auf unserer Vergabeplattform ww.tender24.de
Es ist eine Rechtsform zu wählen, die eine gesamtschuldnerische Haftung erfordert
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1)
Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber ein Verhandlungsverfahren mit Bekanntmachung i.S.d. 4. Teils des GWB und der SektVO durch. Mit dieser Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Aufforderung, ein Angebot abzugeben. Dazu werden dann weitere Unterlagen bereitgestellt.
2)
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.tender24.de zu erfolgen. Auskünfte werden nur auf solche Fragen erteilt, die auf der Vergabeplattform eingegangen sind. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) und Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Verfahren sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://www.tender24.de. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3)
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
4)
Der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen sind digital über die Vergabeplattform https://www.tender24.de in deutscher Sprache einzureichen. Die Übersendung in Papierform (per Post oder Kurier), per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
6)
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung der Bewerber die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen.
7)
Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/Bewerbergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den Auftraggeber zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
8)
Datenschutzhinweise für unsere Geschäftspartner:
Siehe unter https://www.ssb-ag.de/unternehmen/ausschreibungen/ "Downloads".
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.