Erneuerung der GFSA in der Gepäckhalle Terminal 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der GFSA in der Gepäckhalle Terminal 2
Die Flughafen Köln Bonn GmbH sieht nach mehr als 20 Jahren im 24/7 Betrieb die Notwendigkeit, die bestehende Förderanlage in der Gepäckhalle Terminal 2 in den nächsten Jahren zu erneuen. In diesem Zuge wird ein Ingenieurbüro mit dem Schwerpunkt Fördertechnik/Sortieranlagen für die Planung und Objektüberwachung gesucht.
Im Sicherheitsbereich des Flughafens
Der Leistungsumfang beinhaltet die Planung und Überwachung der Erneuerung der Gepäckförder- und Sortieranlagen der Gepäckhalle im Terminal 2 und die erforderlichen Interimsmaßnahmen, die erforderlich sind, um den Betrieb in Summe für den Flughafen aufrecht zu erhalten.
Die Erneuerung der Anlage mit Ihren Interimsmaßnahmen muss die Rahmenbedingungen der Flughafensicherheit sowie die Vorgaben der Bundespolizei berücksichtigen bzw. erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Erneuerung der GFSA in der Gepäckhalle Terminal 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Download / Upload der Unterlagen lassen Sie sich bitte bei subreport ELViS kostenfrei unter www.subreportelvis.de/elvis/secure/anmeldung registrieren. Ein Abonnement ist mit der Registrierung nicht verbunden. Die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt verschlüsselt, unsigniert.
Der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot sind ausschließlich digital über www.subreport.de abzugeben. Sämtliche Bieterkorrespondenz wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS erfolgen. Alle weiteren Kommunikationswege sind ausgeschlossen.
Informationen zu möglichen Signaturen und den technischen Voraussetzungen finden Sie unterwww.subreport.de/service/support-elvis/ Weitere Informationen rund um die elektronische Vergabe erhalten Sie unter www.subreport.de oder direkt bei subreport Verlag Schawe GmbH,
Buchforststr. 1-15,
51101 Köln,
Tel.: 02 21/9 85 78-0,
Fax: 02 21/9 85 78-66,
E-Mail: [gelöscht] Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.