Osttangente Ahlen Neubau einer Straßenbrücke Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0055
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ahlen
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 59227
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ahlen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.ahlen.de/start/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Osttangente Ahlen Neubau einer Straßenbrücke
Gründung und Herstellung eines Brückenbauwerkes über die Werse i. Z. d. Osttangente Ahlen mit einer Stützweite von 40 Meter.
Osttangente Ahlen Bergamtsstraße 59229 Ahlen
Pauschal Traggerüste (technische Bearbeitung)
970 m3 Baugrube herstellen
1.360 m2 Spundwandverbau herstellen, ausgesteift
1.150 m3 Baugrube herstellen, Widerlager und Mittelpfeiler
4.100 m3 Widerlagerhinterfüllung herstellen
7.000 m Vertikaldrainagen einbauen
3 Stück Wasserhaltung betreiben
450 m Bohrpfähle C 30/37 d= 120 cm
880 m3 Stahlbeton Unterbauten C 30/37
430 m3 Stahlbetonbau Überbau C 35/45 einschl. Querträgern
125 m3 Stahlbeton Kappen C 25/30 LP
225 t Betonstahl B 500 B liefern
17 t Spannstahl 1570/1770 liefern, Vorspannung mit nachträglichem Verbund
72 Stück Stahlpfosten Querungshilfe HE-160B einbauen
660 m2 Ausfachung Querungshilfe herstellen
6 Stück Elastomerlager einbauen
15,25 m Fahrbahnübergang herstellen
110 m Schutzeinrichtung auf Bauwerk einbauen
590 m2 Dichtungsschicht aus Dichtungsbahn herstellen
340 m2 Asphaltschutzschicht auf Bauwerk herstellen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung über die Eintragung
- im Handelsregister
- für die auszuführenden Leistungen in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht
- alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht
b) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Handelsregisterauszug
- Nachweis über die Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Gewerbeanmeldung
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden. Deckungssumme mindestens in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird.
b) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
c) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Eigenerklärung zur Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
e) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsumme
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern der Betrieb beitragspflichtig ist, ansonsten entsprechender Hinweis)
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
a) Angabe über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
b) Erklärungen,
- dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen durch den Bieter ausgeführt wurden
- dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Präqualifizierte Unternehmen führen die Nachweise der Eignung zu b) durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Die PQ-Nummer ist anzugeben.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung zu b) mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung - VVB 124" oder die "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind folgende Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen:
- 3 Referenznachweise vergleichbarer Leistungen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den Angaben gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungsperson
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" oder "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)" auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
--> Besondere Vertragsbedingungen
1a. verbindliche Frist für den Ausführungsbeginn: 18.07.2022
1b. verbindliche Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung: 20.10.2023
2. Vertragsstrafen § 11 VOB/B
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzuges 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer zu zahlen.
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
3. Sicherheitsleistungen für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
4. Sicherheitsleistungen für Mängelansprüche
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
--> Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
--> 215 2017 Zusätzliche Vertragsbedingungen
--> 513 EU 10-2018 Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
--> 241 - Abfall 12-2017
--> 244 - Datenverarbeitung 12-2017
Einzureichende Unterlagen bei Auftragsvergabe:
- Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Ahlen
Bieter bzw. Bevollmächtigte sind bei der Öffnung nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation zwischen Bietern und Auftraggeber erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW - Vergabe Westfalen.
Bieterfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten durch Veröffentlichung auf der Vergabeplattform beantwortet. Interessenten, die sich für das Vergabeverfahren registriert haben, erhalten automatisch und unaufgefordert eine E-Mail-Benachrichtigung über vorliegende Bieterinformationen.
Zur Sendung von Anfragen bzw. Informationen an die Zentrale Vergabestelle durch ein interessiertes Unternehmen ist eine vorherige Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz (www.vergabe-westfalen.de), erforderlich.
Eine Registrierung / Anmeldung für das Vergabeverfahren wird aus den genannten Gründen ausdrücklich empfohlen. Sofern Sie sich nicht anmelden / registrieren, sind Sie selbst dazu angehalten, sich in regelmäßigen Abständen auf dem Vergabemarktplatz über Änderungen am bzw. Informationen zum Vergabeverfahren zu informieren.
Möchten Sie zum ersten Mal ein elektronisches Angebot abgeben, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit dem Vergabemarktplatz und dem Bietertool zu beschäftigen. Geben Sie Ihr Angebot ruhig zwei Tage vor Ablauf der Angebotsfrist ab. So bleibt bei etwaigen Problemen noch ausreichend Zeit, diese zu beheben.
Ihr abgegebenes Angebot ist durch die Software des Bietertools / Vergabemarktplatzes verschlüsselt und auch für die Vergabestelle erst nach Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
Hilfestellungen können Sie erhalten auf der Support-Seite der COSINEX GmbH unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/
Mit dem Angebot ausgefüllt einzureichende Unterlagen / Angaben:
- 213 - Angebotsschreiben
- inhaltliches Angebot (LV mit Angebotspreisen)
- Angebots-GAEB-Datei (sofern vorhanden)
- 124 - Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen 07-2019 (Nicht erforderlich bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben.)
- 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft 12-2017
- 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitäten anderer Unternehmen 12-2017 (Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel / Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.)
Bekanntmachungs-ID: CXS0YM0YY9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.