Errichtung eines NGA –Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und weitere Leistungen - Hettingen Referenznummer der Bekanntmachung: 393/20-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA –Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und weitere Leistungen - Hettingen
Errichtung eines NGA – Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Er-richtung von Hausanschlüssen für die BLS auf Gemarkung der Stadt Hettingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB). Ziel ist die Erschließung der weißen NGA-Flecken im Stadtgebiet gemäß des Infrastrukturaufrufs der Bundesförderung. Das Ausbaukonzept der Maßnahme kann der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Anlage Ausbaukonzeption entnommen werden. Das Projekt soll nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums für Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) gefördert werden. Der vorläufige Förderbescheid des Bundes sowie der Förderbescheid zur Mitfinanzierung durch das Land für das Projekt sind in der Anlage vorläufiger Förderbescheid beigefügt. Für die Stadt Hettingen ist die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Gewerbetreibenden mit leistungsfähigen und zukunftsträchtigen Breitbanddiensten ein wichtiger Auftrag im Sinne der Daseinsvorsorge, Wirtschaftsförderung sowie der Standortsicherung. Mit der Anforderung hoher Datenraten und langen Übertragungsstrecken zwischen Netzwerken spielt gerade der Ausbau der Glasfasertechnologie eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund hat die Stadt Hettingen beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Stadtgebiets in den Jahren 2021 und 2022 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das Backbone-Netz der BLS Breitbandversorgungsgesellschaft im Landkreis Sigmaringen mbH & Co.KG, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) wurde bereits im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung an die NetCom BW GmbH als Betreiber vergeben. Die Stadt Hettingen hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung. Das neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) der Stadt Hettingen hat hierbei eine Länge von insgesamt ca. 27,8 km. Über das neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) der Stadt Hettingen werden 438 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) mittels FTTB-Technologie erschlossen. Die Stadt Hettingen hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens gemäß Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erstellt, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandunterlagen des Auftraggebers, die nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden, wurden nicht nach dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie nicht nach den GIS-Nebenbestimmungen BW 1.1 erstellt. Im Zuge der Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung sind die Bestandsunterlagen hinsichtlich der Vorgaben aus diesem Leistungsverzeichnis, vor allem hinsichtlich Faserkonzept, Materialkonzept, Reservekonzept und GIS-Nebenbestimmungen, zu überarbeiten. Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers ergeben sich aus der Anlage Aufgabenbeschreibung, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70567
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.