Cluster I Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse - ZVBB Referenznummer der Bekanntmachung: 288/21-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.zvbb.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Cluster I Errichtung eines NGA-Netzes einschließl. Hausanschlussmanagement und Hausanschlüsse - ZVBB
Cluster I West - Errichtung eines NGA- Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen durch den ZVBB in Heiligenberg, Owingen, Sipplingen
Los 1 - Gemeinde Heiligenberg
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Bodensee (ZVBB) hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz im Cluster 1 auf Gemarkung der Gemeinden Heiligenberg (Los 1), Owingen (Los 2) und Sipplingen (Los 3) erstellt werden. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) hat eine Länge von insgesamt ca. 86,04 km. Über dieses passive NGA-Netz (FTTB) werden dann mittels FTTB-Technologie ca. 401 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in weißen NGA-Flecken erschlossen. Derzeit laufen Klärungen mit den vom BMVi beliehenen Projektträgern, inwieweit sich an den zu bauenden Trassen liegende Gebäude, welche gemäß neuer Eingriffsschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls mit in den geplanten Ausbau integriert werden können. Nach derzeitigem Stand wären dies ca. 168 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP), welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie erschlossen werden. Diese werden Ausschreibungsgegentand, sofern die Förderfähigkeit bestätigt wird. Klarstellungen hier erfolgen im weiteren Verfahren. Planungsleistungen: Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)- Ausführungsplanung - Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- Dokumentation Bauleistungen: Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)- Messung und Dokumentation Alles Weitere ist der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 2 - Gemeinde Owingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Bodensee (ZVBB) hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz im Cluster 1 auf Gemarkung der Gemeinden Heiligenberg (Los 1), Owingen (Los 2) und Sipplingen (Los 3) erstellt werden. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) hat eine Länge von insgesamt ca. 86,04 km. Über dieses passive NGA-Netz (FTTB) werden dann mittels FTTB-Technologie ca. 401 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in weißen NGA-Flecken erschlossen. Derzeit laufen Klärungen mit den vom BMVi beliehenen Projektträgern, inwieweit sich an den zu bauenden Trassen liegende Gebäude, welche gemäß neuer Eingriffsschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls mit in den geplanten Ausbau integriert werden können. Nach derzeitigem Stand wären dies ca. 168 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP), welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie erschlossen werden. Diese werden Ausschreibungsgegentand, sofern die Förderfähigkeit bestätigt wird. Klarstellungen hier erfolgen im weiteren Verfahren. Planungsleistungen: Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)- Ausführungsplanung - Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- Dokumentation Bauleistungen: Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)- Messung und Dokumentation Alles Weitere ist der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Los 3 - Gemeinde Sipplingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Breitband Bodensee (ZVBB) hat beschlossen, in mehreren Schritten die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer hat dabei die noch erforderlichen Planungsleistungen, als auch die notwendigen Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement zu erbringen. In diesem Verfahren soll nun das FTTB-Netz im Cluster 1 auf Gemarkung der Gemeinden Heiligenberg (Los 1), Owingen (Los 2) und Sipplingen (Los 3) erstellt werden. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive NGA-Netz (FTTB) hat eine Länge von insgesamt ca. 86,04 km. Über dieses passive NGA-Netz (FTTB) werden dann mittels FTTB-Technologie ca. 401 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) in weißen NGA-Flecken erschlossen. Derzeit laufen Klärungen mit den vom BMVi beliehenen Projektträgern, inwieweit sich an den zu bauenden Trassen liegende Gebäude, welche gemäß neuer Eingriffsschwelle von 100 Mbit/s im Download als förderfähig in sog. „grauen NGA-Flecken“ gelten, ebenfalls mit in den geplanten Ausbau integriert werden können. Nach derzeitigem Stand wären dies ca. 168 zusätzliche Gebäudeanschlusspunkte (GAP), welche im Zuge des Ausbaus mittels FTTB-Technologie erschlossen werden. Diese werden Ausschreibungsgegentand, sofern die Förderfähigkeit bestätigt wird. Klarstellungen hier erfolgen im weiteren Verfahren. Planungsleistungen: Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (inklusive Kampfmitteluntersuchung für Bereiche mit Verdachtsflächen)- Ausführungsplanung - Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- Dokumentation Bauleistungen: Vom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „betriebsfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Herstellung von Vorstreckungen zu Gebäuden/Baugrundstücken entlang der Trassen- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung, Planung und schlüsselfertige Herstellung der Stromanschlüsse inkl. dadurch evtl. entstehender Gebühren- Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)- Messung und Dokumentation Alles Weitere ist der Anlage Aufgabenbeschreibung zu entnehmen, auf die vollumfänglich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 1 - Gemeinde Heiligenberg
Ort: Friedrichshafen
NUTS-Code: DE147 Bodenseekreis
Postleitzahl: 88045
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 2 - Gemeinde Owingen
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71834
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Los 3 - Gemeinde Sipplingen
Ort: Weinstadt
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71384
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.