Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/24/001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wald-und-holz.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
Wald und Holz NRW Albrecht-Thaer-Straße 34 48147 Münster Die Lieferung der angebotenen Selbsttests soll durch den Auftragnehmer sichergestellt werden.
Im Auftragsfall bedeutet dies, dass der Auftragnehmer die Lieferungen an einen zentralen Lieferort, nämlich
Landesbetrieb Wald und Holz NRW Nordrhein-Westfalen
Zentrale Münster
Albrecht-Thaer-Straße 34
48147 Münster
temperaturgesichert bewerkstelligt.
Von diesem zentralen Lieferort erfolgt seitens des Auftraggebers eine eigenständige Verteilung in die untergeordneten Stellen / Regionalforstämter.
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz NRW) beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens mit einem Anbieter eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 (nachfolgend kurz: "Selbsttests") abzuschließen.
Hintergrund der Ausschreibung ist die allgemeine Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus COVID-19, die Möglichkeit der Diagnose einer SARS-CoV-2-Infektion sowie die mit derartigen Infektionen verbundene weitere Ausbreitung der Pandemie.
Um an dieser Stelle eine größtmögliche Sicherheit in Bezug auf die Verfügbarkeit von Selbsttests zu haben sowie Veränderungen in der Teststrategie einzukalkulieren, ist eine maximale monatliche Abnahme von Selbsttests in Höhe von 10.000 Stück vorgesehen. Die regelmäßige monatliche Abnahmemenge liegt nach aktueller Planung bei 6.000 Selbsttests. Hierbei handelt es sich um die derzeit geschätzten Mengen. Der Abruf erfolgt (voraussichtlich) einmal wöchentlich per Telefon / E-Mail / Bestellportal.
Ein Abruf von Tests aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt anhand des tatsächlich entstehenden Bedarfes. O. g. Schätzmengen können nicht garantiert werden. Es besteht somit keine Abnahmeverpflichtung für die angegebenen Mengen durch den Auftraggeber nach Auftragsvergabe. Die tatsächlich abgerufene Menge nach Auftragsvergabe kann die Schätzmenge dementsprechend unter- bzw. überschreiten.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge. Dementsprechend entsteht ein Zahlungsanspruch nur für erfüllte Lieferungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YY3YYQK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Nach Eingang der Vorabinformation.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland