Gestaltung Glasmuseum - Ergänzung biografisches Konzept Referenznummer der Bekanntmachung: 01V/2022
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheinbach
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53359
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rheinbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gestaltung Glasmuseum - Ergänzung biografisches Konzept
Umgestaltung des Glasmuseums - hier: Ausgestaltung des gesamten Glasmuseums zu einem biografischen Gesamtkonzept.
Stadt Rheinbach - Glasmuseum Himmeroder Wall 6 53359 Rheinbach
Umgestaltung des Glasmuseums - hier: Ausgestaltung des gesamten Glasmuseums zu einem biografischen Gesamtkonzept.
2019/20 wurden zunächst 3 Räume - Barock, Biedermeier und Historismus - umgestaltet, 2020/21 kam der Raum Jugendstil hinzu. Nun wird angestrebt das Glasmuseum der Stadt Rheinbach insgesamt gemäß der bisherigen Umgestaltungen in ein biografisches Gesamtkonzept einzubetten und das Museum somit zeitgemäß und modern auszurichten. Dabei wird eine präsentationsästhetische Angleichung bisher noch nicht erneuerter Räume vorgenommen.
Es handelt sich vorliegend um eine frewillige Ex-Ante Transparentbekannmachung. Der Vertrag wurde noch nicht abgeschlossen. Der Vertragsabschluss soll frühestens nach Ablauf von 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, erfolgen.
Unter dem Bekanntmachungspunkt "Voraussichtlicher Tag der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung" wurde das Datum der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung eingetragen, da das Formular kein Eintragung von Daten in der Zukunft zulässt und eine Angabe zwingend erfolgen muss. Die Auftragserteilung als EX-Post-Bekanntmachung erfolgt zeitnah.
Nachprüfungsstelle:
Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln - Spruchkörper Köln, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln
Tel.: [gelöscht]
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter bzw. einem Bewerber ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von diesem mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der angegebenen Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Im Falle eines Antrages auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 3 GWB, nach dem die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB dann nicht eintritt, wenn:
- der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet den Vertrag abzuschließen und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde,
müsste ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens somit innerhalb der genannten Frist von 10 Kalendertagen gestellt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD9D500