Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Fachplanung Feuerlöschtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: I11241101166-09.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-karlsruhe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Dienstgebäude Beiertheimer Allee - Fachplanung Feuerlöschtechnik
Fachplanung Feuerlöschtechnik
Landratsamt Karlsruhe
Beiertheimer Allee 2
76137 Karlsruhe
Bei den zu vergebenden Planungsleistungen handelt es sich um Fachplanungsleistungen für Technische Gebäudeausrüstung (TGA), hier Feuerlöschtechnische Anlagen - Anlagengruppen 7, Leistungsphasen 1-9,für den Neubau des Dienstgebäudes in der Beiertheimer Allee 2 nach §§ 53 ff. HOAI 2013.
Dieses Projekt wird nach der BIM-Methode durchgeführt. Die Fachplaner haben entsprechend einen BIM-Koordinator zu stellen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
- Leistungsstufe 1 (Leistungsphase 1 bis einschl. 3)
- Leistungsstufe 2 (Leistungsphase 4 bis einschl. 7)
- Leistungsstufe 3 (Leistungsphase 8 bis einschl. 9)
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe, ebenso hält sich der Aufraggeber vor, einzelne Leistungen innerhalb einer Leistungsstufe selbst oder durch Dritte erbringen zu lassen.
Die Laufzeit hängt vom Vorentwurf ab zzgl. 5 Jahre Gewährleistungsfrist.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Mit Erteilung des Zuschlags wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 (LPH 1-3) beauftragt. Die Beauftragung der übrigen Stufen erfolgt optional. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens. Der Auszug aus dem Handelsregister bzw. der vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (siehe Ziff. IV.2.2 der EU-Bekanntmachung) nicht älter als 3 Monate sein.
2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen. Der Auftraggeber stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft erklärt ist,
— in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird,
— in der bestätigt wird, dass dieser Vertreter gegenüber dem Auftraggeber alle Mitglieder - auch im Vergabeverfahren - rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen als Gesamtschuldner haften.
Beabsichtigt der Bieter keine Bietergemeinschaft zu bilden, zum Nachweis seiner Eignung aber dennoch auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beispielsweise im Wege einer Unterbeauftragung oder in sonstiger Weise zu verweisen (Eignungsleihe), so muss der Bieter auch für den jeweiligen Eignungsleihgeber die erforderlichen Erklärungen und Unterlagen vorlegen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf dieses Unternehmern durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Eignungsleihgebers nachweisen (§ 47 VgV).
Mehrfachangebote, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig Gesellschafter einer Bietergemeinschaft werden ausgeschlossen, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Die Vergabestelle wertet es nicht als unzulässige Doppelangebot, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. In diesem Fall ist durch rechtsverbindliche Erklärung des Nachunternehmers, die Unkenntnis der Angebotspreise der relevanten Bietergem. /des relevanten Bieters zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelangebots müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Angebote summarisch auf Vollständigkeit prüfen. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, kann der Auftraggeber die betreffenden Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen auffordern, entsprechende Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist nachzureichen. Steht die Eignung aufgrund der dem Auftraggeber bei Fristablauf vorliegenden Unterlagen nicht fest, werden die Bieter vom Verfahren ausgeschlossen. Dieses Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des Auftraggebers für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für den Nachweis seiner Eignung und die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Soweit Eigenerklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen nachzufordern. Die Angaben und Erklärungen zur Eignung sind von den Bewerbern bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ausländischen Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
(1) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtjahresumsatz des Bieters/der Bietergemeinschaft bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2) Nachweis über das Bestehen und die Höhe einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe der Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) oder Eigenerklärung, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Zu (2): Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich zweifachmaximiert) in Höhe von: 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) aufweisen oder Bereitschaft zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung (Eigenerklärung)
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter "Unternehmensrefe-renzen" digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
Für den Nachweis sind mindestens drei Referenzen für Planung von Feuerlöschtech-nik vorgesehen, welche die definierten allgemeinen Mindestanforderungen allesamt er-füllt. Eine Kombination verschiedener Referenzen zur Erfüllung der allgemeinen Min-destkriterien ist nicht möglich. Zudem sind die singulären Mindestkriterien - ggfs. auch in der Kombination verschiedener Referenzen - mindestens je einmal in der Summe der gewerteten Referenzen nachzuweisen.
Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass eine Anzahl von drei Referenzen ausreichend ist. Sollten mehr als drei Referenzen eingereicht werden, werden nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl in die Wertung mit einbezogen. Eine Kombination von Referen-zen zur kumulativen Erfüllung der Mindestanforderung ist nicht möglich.
Hinweis Allgemeine Mindestanforderungen an jede einzureichende Referenz
a) Die Inbetriebnahme des Projekts ist nach dem 01.01.2017 erfolgt.
b) Die Planung umfasst den Neubau einer Sprinkleranlage mit (neuer) Sprinkler-zentrale.
c) Die Leistungsphasen Lph 1 bis 8 der HOAI des Referenzobjekts müssen durch den Bewerber erbracht und abgeschlossen sein.
d) Die Kosten für die KG 474 (nach DIN 276 2018-12) betragen mindestens 500.000 €, brutto
e) Geplante Sprinklerfläche > 10.000 m²
Zusätzliches Singuläres Mindestkriterium, das mit mindestens einer der eingereich-ten Referenz erfüllt werden muss
a) Das geplante Gebäude ist ein Hochhaus mit oberstem Aufenthaltsgeschoss
> 60 m über GOK.
b) Das geplante Gebäude ist in der Holz-Hybrid-Bauweise errichtet.
Zur Darstellung der (Unternehmens-) Referenzen hat der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft die in der Anlage befindlichen Formblätter "Unternehmensreferen-zen" digital vollständig auszufüllen und diesem Bewerbungsbogen beizufügen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche, bzw. juristische Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zum Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur/in oder Architekt/in berechtigt sind.
1. Im Fall der Auftragsvergabe an eine Bietergemeinschaft haften alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch.
2. Im Fall der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haftet auch der Eignungsleihgeber gemäß § 47 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Der den Unterlagen beigefügte Bewerbungsbogen ist zur Angebotsabgabe zu verwenden;
2) Die Hinweise im Bewerbungsbogen für Bietergemeinschaften (Punkt Bewerbergemeinschaftserklärung) sind zu beachten;
3) Die Hinweise für Nachfragen (Punkt IX. Bewerbungsbogen) sind zu beachten, insbesondere die Frist für Nachfragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 7219360
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rpk-bwl.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB.
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Stelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.