Planungsleistungen, Objektplanung mit tragwerksplanerischen Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-0321-26-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-koeln.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen, Objektplanung mit tragwerksplanerischen Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln
Planungsleistungen, Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8, optional Leistungsphase 4, sowie tragwerksplanerische Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln.
Es erfolgt eine Aufteilung der Leistungen in 2 Lose.
Die Anlage 1 dieser Auftragsbekanntmachung beinhaltet die detaillierte Aufgabenbeschreibung und ist zwingend zu beachten.
Insgesamt 8 Schulen des Bezirks Innenstadt-Süd
Planungsleistungen, Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8, optional Leistungsphase 4, sowie tragwerksplanerische Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln Köln 1.) Georgstraße 9-13
2.) Großer Griechenmarkt 76
3.) Heinrichstraße 51-63
4.) Marienplatz 2
5.) Perlengraben 101
6.) Pfälzerstraße 30-34 Förderschule
7.) Pfälzerstraße 30-34 Grundschule
8.) Triererstraße
Planungsleistungen, Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8, optional Leistungsphase 4, sowie tragwerksplanerische Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln.
Die Leistungen umfassen Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsleistungen zur Bauwerksinstandsetzung und Sanierung der Fassaden (überwiegend Betonfassadeninstandsetzung) an insgesamt 17 Schulobjekten auf den Schulstandorten gemäß der Tabelle Anlage 1.1.
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) hat an den Schulstandorten, eine tragwerkstechnische Standsicherheitsüberprüfung der Fassaden in Anlehnung an die VDI 6200 durchführen lassen. Für die Bewertung wurden mehrere Grundlagen zur Dokumentation hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Schäden und Mängel, welche während der Begehung augenscheinlich sowie nach Erfordernis durch handnahe Prüfung festgestellten wurden, herangezogen und nachfolgend aufgeführt:
- VDI 6200, "Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung", Stand Februar 2010 "Die Richtlinie VDI 6200 ke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung", Stand 11/1999
- RI- EBW- Prüf, "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076", Stand 11/ 2007 aus der RI- ERH- ING. "Richtlinie für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken"
Die Prüfungen und Dokumentation erfolgten als Erstüberprüfung in Kombination mit der Erstellung eines Fassadenbuchs Standsicherheit für jedes Objekt. Die Prüfung erfolgte als Hauptprüfung. Wichtige und relevante Schäden und Mängel, die die Standsicherheit und Verkehrssicherheit gefährden wurden dokumentiert.
Die in den Erstprüfungen dokumentierten Mängel und Schäden sind insgesamt zu beseitigen Sanierungshinweise und alle zu beachtenden Punkte der Erstprüfungen sind umzusetzen. Sie sind, mit Ausnahme der in den Erstprüfungen gestrichenen Passagen, komplett zu kalkulieren.
In unterschiedlichem Umfang sind Betoninstandsetzungen erforderlich, die einen sachkundigen Planer mit einem Befähigungsnachweis zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen (SIVV-Schein) erfordern. Die Befähigung ist mittels des SIVV-Scheins nachzuweisen.
Die jeweilige Fassadenkonstruktion der Schulobjekte, ist in der beigefügten Tabelle der Anlage 1.1 "Multifassadeninstandhaltung Schulgebäude Köln Innenstadt", aufgeführt.
Eine überschlägige Grobkostenannahme ergab für die 17 Schulen Gesamtkosten in Höhe von circa 8,5 Millionen Euro netto für die Kostengruppe 300 nach DIN 276. Dabei können die jeweiligen Kosten zwischen circa [Betrag gelöscht] Euro (netto) und im Einzelfall bis circa 1,0 Millionen Euro (netto) betragen. Derzeit ist von einem Mittelwert von jeweils circa [Betrag gelöscht] Euro (netto) auszugehen.
Die Leistungen sollen in Form von 2 Losen an 2 verschiedene Bewerber/Bieter vergeben werden. Die Aufteilung der Lose erfolgt gemäß Anlage 1. Die Bewerber müssen das jeweilige Los benennen für das sie sich bewerben. Sollte ein Los nicht beworben werden, behält sich der Aufraggeber vor diese Maßnahmen nach Verhandlung aufzuteilen.
Geplante Vertragslaufzeit: Circa 9 Monate für die Leistungsphasen 1- 3, weitere 15 Monate bis zur Fertigstellung der Leistungsphase 6, Inbetriebnahme (ohne Gewährleistungszeit), zuzüglich 36 Monate für die Leistungsphasen 7 und 8.
Die Vergabe der Leistungsphasen soll stufenweise erfolgen, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3 (Stufe 1).
Optional ist im Bedarfsfall die Vergabe der Leistungsphase 4 vorgesehen. Des Weiteren ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß dem beigefügten Honorarvertragsentwurf vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Honorarvertragsentwurf mit dem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt.
Die Angaben zur Beschaffung sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung detailliert aufgeführt und zwingend zu beachten.
Soweit mehr Teilnahmeanträge je Los eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch 4 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine Rangfolge der Bewerber wird über die Bewertung der unter III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Kriterien erfüllen, die
unter III.1.3) 2.) gefordert sind.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Wertung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Maximal werden drei Referenzprojekte je Kriterium gewertet. Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Wertungskriterien für die Objektplanung der drei Referenzprojekte:
Referenzprojekte bei denen die Grundleistungen der Objektplanung in der Leistungsphase 4 erbracht worden sind.
5 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für zwei Projekte, keine weiteren Punkte für drei Projekte.
Kosten der Referenzen mit einem Instandsetzungs- /Sanierungsanteil für die Fassade in einer Größenordnung von größer/gleich [Betrag gelöscht] Euro (netto) für die Kostengruppe 300 nach DIN 276-1 (oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen) :
5 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für zwei Projekte, 15 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte mit Betonfassadensanierungen/-Instandsetzungen:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 10 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte mit Fassadensanierungen/-Instandsetzungen im Denkmalschutz:
10 Punkte für ein Projekt, 15 Punkte für zwei Projekte, keine weiteren Punkte für drei Projekte.
Maximal sind 70 Punkte für die Wertungskriterien erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Im Bedarfsfall ist die Vergabe der Leistungsphase 4 vorgesehen (gemäß Honorarvertragsentwurf).
Stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß Honorarvertragsentwurf.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufen besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Insgesamt 9 Schulen, verteilt auf den Bezirk Innenstadt-Nord/Deutz
Planungsleistungen, Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8, optional Leistungsphase 4, sowie tragwerksplanerische Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln Innenstadt-Nord/Deutz Köln 1.) Nicolaus-August-Otto Berufskolleg 18, Eitorfer Straße 16-24, (Deutz)
2.) Werner-von Siemens Berufskolleg 19, Eitorfer Straße 16-24, (Deutz)
3.) Hans- Böckler Berufskolleg 17, Eitorfer Straße 16-24, (Deutz)
4.) Tusneldastraße 15-17 (Deutz)
5.) Schauertestraße 1 (Deutz)
6.) Balthasarstraße 87
7.) Bernhard-Letterhaus-Straße 17
8.) Neuhöfer Straße 12 Außenstelle Berufskolleg 17 (Deutz)
9.) Gereonswall 57, Grundschule
Planungsleistungen, Objektplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8, optional Leistungsphase 4, sowie tragwerksplanerische Leistungen für die Fassadeninstandsetzung an 17 Schulobjekten im Stadtbezirk Innenstadt der Stadt Köln.
Die Leistungen umfassen Planungs-, Ausschreibungs- und Bauleitungsleistungen zur Bauwerksinstandsetzung und Sanierung der Fassaden (überwiegend Betonfassadeninstandsetzung) an insgesamt 17 Schulobjekten auf den Schulstandorten gemäß der Tabelle Anlage 1.1.
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW) hat an den Schulstandorten, eine tragwerkstechnische Standsicherheitsüberprüfung der Fassaden in Anlehnung an die VDI 6200 durchführen lassen. Für die Bewertung wurden mehrere Grundlagen zur Dokumentation hinsichtlich der Bewertung der einzelnen Schäden und Mängel, welche während der Begehung augenscheinlich sowie nach Erfordernis durch handnahe Prüfung festgestellten wurden, herangezogen und nachfolgend aufgeführt:
- VDI 6200, "Standsicherheit von Bauwerken, Regelmäßige Überprüfung", Stand Februar 2010 "Die Richtlinie VDI 6200 ke im Zuge von Straßen und Wegen, Überwachung und Prüfung", Stand 11/ 1999
- RI- EBW- Prüf, "Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076", Stand 11/ 2007 aus der RI- ERH- ING. "Richtlinie für die Erhaltung von Ingenieurbauwerken"
Die Prüfungen und Dokumentation erfolgten als Erstüberprüfung in Kombination mit der Erstellung eines Fassadenbuchs Standsicherheit für jedes Objekt. Die Prüfung erfolgte als Hauptprüfung. Wichtige und relevante Schäden und Mängel, die die Standsicherheit und Verkehrssicherheit gefährden wurden dokumentiert.
Die in den Erstprüfungen dokumentierten Mängel und Schäden sind insgesamt zu beseitigen Sanierungshinweise und alle zu beachtenden Punkte der Erstprüfungen sind umzusetzen. Sie sind, mit Ausnahme der in den Erstprüfungen gestrichenen Passagen, komplett zu kalkulieren.
In unterschiedlichem Umfang sind Betoninstandsetzungen erforderlich, die einen sachkundigen Planer mit einem Befähigungsnachweis zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen (SIVV-Schein) erfordern. Die Befähigung ist mittels des SIVV-Scheins nachzuweisen.
Die jeweilige Fassadenkonstruktion der Schulobjekte, ist in der beigefügten Tabelle der Anlage 1.1 "Multifassadeninstandhaltung Schulgebäude Köln Innenstadt", aufgeführt.
Eine überschlägige Grobkostenannahme ergab für die 17 Schulen Gesamtkosten in Höhe von circa 8,5 Millionen Euro netto für die Kostengruppe 300 nach DIN 276. Dabei können die jeweiligen Kosten zwischen circa [Betrag gelöscht] Euro (netto) und im Einzelfall bis circa 1,0 Millionen Euro (netto) betragen. Derzeit ist von einem Mittelwert von jeweils circa [Betrag gelöscht] Euro (netto) auszugehen.
Die Leistungen sollen in Form von 2 Losen an 2 verschiedene Bewerber/ Bieter vergeben werden. Die Aufteilung der Lose erfolgt gemäß Anlage 1. Die Bewerber müssen das jeweilige Los benennen für das sie sich bewerben. Sollte ein Los nicht beworben werden, behält sich der Aufraggeber vor diese Maßnahmen nach Verhandlung aufzuteilen.
Geplante Vertragslaufzeit: Circa 9 Monate für die Leistungsphasen 1- 3, weitere 15 Monate bis zur Fertigstellung der Leistungsphase 6, Inbetriebnahme (ohne Gewährleistungszeit), zuzüglich 36 Monate für die Leistungsphase 7 und 8.
Die Vergabe der Leistungsphasen soll stufenweise erfolgen, zunächst bis einschließlich Leistungsphase 3 (Stufe 1).
Optional ist im Bedarfsfall die Vergabe der Leistungsphase 4 vorgesehen. Des Weiteren ist die stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß dem beigefügten Honorarvertragsentwurf vorgesehen.
Ein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Der Honorarvertragsentwurf mit dem Leistungsbild ist dieser Auftragsbekanntmachung beigefügt.
Die Angaben zur Beschaffung sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung detailliert aufgeführt und zwingend zu beachten.
Soweit mehr Teilnahmeanträge je Los eingehen, werden mindestens 3 Teilnehmer, maximal jedoch 4 Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl nach Abschluss der Eignungsprüfung zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Eine Rangfolge der Bewerber wird über die Bewertung der unter III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung eingereichten Referenzen gemäß nachfolgend genannten Kriterien ermittelt.
Voraussetzung für die Wertung ist, dass die im Teilnahmebogen benannten Referenzprojekte die Kriterien erfüllen, die
unter III.1.3) 2.) gefordert sind.
Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl / Wertung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt auf Grundlage der zum Nachweis der Eignung geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen. Maximal werden drei Referenzprojekte je Kriterium gewertet. Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden. Die erreichte Punktzahl ist für die Rangfolge und die Auswahl der Bewerber maßgebend.
Wertungskriterien für die Objektplanung der drei Referenzprojekte:
Referenzprojekte bei denen die Grundleistungen der Objektplanung in der Leistungsphase 4 erbracht worden sind.
5 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für zwei Projekte, keine weiteren Punkte für drei Projekte.
Kosten der Referenzen mit einem Instandsetzungs- /Sanierungsanteil für die Fassade in einer Größenordnung von größer/gleich [Betrag gelöscht] Euro (netto) für die Kostengruppe 300 nach DIN 276-1 (oder gleichwertige landesspezifische Kostengruppen) :
5 Punkte für ein Projekt, 10 Punkte für zwei Projekte, 15 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte, die für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt wurden:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 5 Punkte für zwei Projekte, 10 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte mit Betonfassadensanierungen/-Instandsetzungen:
0 Punkte für ein Projekt (da Mindestforderung), 10 Punkte für zwei Projekte, 20 Punkte für drei Projekte.
Referenzprojekte mit Fassadensanierungen/-Instandsetzungen im Denkmalschutz:
10 Punkte für ein Projekt, 15 Punkte für zwei Projekte, keine weiteren Punkte für drei Projekte.
Maximal sind 70 Punkte für die Wertungskriterien erreichbar.
Bei Gleichstand entscheidet das Los.
Im Bedarfsfall ist die Vergabe der Leistungsphase 4 vorgesehen (gemäß Honorarvertragsentwurf).
Stufenweise Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 8 gemäß Honorarvertragsentwurf.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der jeweils nächsten Stufen besteht nicht.
Rechtzeitig gestellte Fragen werden nach § 12 a EU Absatz 3 VOB/A beziehungsweise § 20 Absatz 3 Nummer 1 VgV bis sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister für die ausgeschriebene Leistung,
- Nichtvorliegen einer Freiheitsstrafe in den letzten drei Jahren von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro
- gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gemäß § 19 Mindestlohngesetz oder
- gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 und 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz,
- Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung,
- es wurde kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt und kein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt,
- das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation,
- es liegen keine weiteren Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vor.
Oben aufgeführte Eigenerklärungen werden mit dem Teilnahmeantrag abgegeben.
Darüber hinaus bestehen folgende Auflagen:
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) zu verwenden, das bei der unter I.3 (Kommunikation) genannten Kontaktstelle der Stadt Köln,
30/Amt für Recht Vergabe und Versicherungen, heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist das Bewerbungsformular vollständig ausgefüllt in digitaler Form über das Bietertool bis zum Submissionstermin elektronisch unter https://vergabe.stadt-koeln.de/VMPSatelite/company/welcome.do einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied ein eigener Bewerbungsbogen abzugeben.
Folgende aktuelle Nachweise/Erklärungen - bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern - sind zwingend gefordert:
Bei Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständiger Abgabe mit der Bewerbung wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen::
(1) Eigenerklärungen/Auflagen:
a.) Nachweis der Unterschriftenberechtigung bei juristischen Personen. Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem Handelsregister, der den aktuellen Eintragungsstand wiedergibt, oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (gegebenenfalls in Kopie).
b.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB gegen ihn vorliegen,
c.) Eigenerklärung des Bewerbers zu wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen (Unabhängigkeit/Zusammenarbeit),
d.) Nachweis zur Beruflichen Befähigung gemäß III.2.1.,
e.) Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Begründung seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), sind die betreffenden Nachunternehmer nach § 47(1) VgV zu nennen, die Erklärungen zu wirtschaftlichen Verknüpfungen und über das Nichtzutreffen möglicher Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB für die betreffenden Nachunternehmer, sowie die Verpflichtungserklärung, vorzulegen.
Erklärung des Bewerbers / Bieters zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen in auf den Auftrag bezogener relevanter Weise und zur Inanspruchnahme derer Kapazitäten im Sinne der Eignungsleihe (§ 47 VgV), mit Angabe der jeweiligen Leistungsanteile. Mit Vorlage der Bewerbung muss der Unterbeauftragte (unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und dem anderen Unternehmen bestehenden Verbindung) rechtsverbindlich erklären, dass er zur Auftragsausführung zur Verfügung steht. Sollte er nicht mehr zur Verfügung stehen, besteht ein Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers. Spätere Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
(2) Rechtsform der Bewerbergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bewerbergemeinschaften sind vor Angebotsabgabe nicht verpflichtet, eine bestimmte Rechtsform anzunehmen. Sie haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall geklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- in der erklärt wird, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht eingereicht, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
- Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nummer 1 VgV.
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nummer 2 VgV, in Höhe von 3,0 Millionen Euro für Personen-, und in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Sach- und sonstige Schäden, oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers beziehungsweise Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
- Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit gemäß § 45 (4) Nummer 1 VgV.
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (4) Nummer 2 VgV, in Höhe von 3,0 Millionen Euro für Personen-, und in Höhe von 1,5 Millionen Euro für Sach- und sonstige Schäden, oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall.
Hinweis: Nimmt der Bewerber im Wege der Eignungsleihe die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist eine gemeinsame Haftung des Bewerbers bzw. Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu vereinbaren (§ 47 Absatz 3 VgV).
Abgabe sämtlicher Nachweise und Eigenerklärungen erfolgt mit dem Teilnahmeantrag in deutscher Sprache.
1. Die fristgerechte Vorlage (Abgabe in digitaler Form über das VMP Bietertool) der geforderten Nachweise, Erklärungen und das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Teilnahmeantrag Anlage 2 zur Auftragsbekanntmachung) ist Voraussetzung für eine Wertung.
Es gelten nachfolgende Eignungskriterien.
1.) Personelle Ausstattung:
1.a) Erklärung gemäß § 46 (3) Nummer 8 VgV zur Anzahl und Qualifikation der in den letzten 3 Jahren im jährlichen Mittel beschäftigten Mitarbeiter (ohne Auszubildende) und der Führungskräfte.
Es wird gefordert gemäß § 46 (3) Nummer 6 VgV, dass
- der/die verantwortliche Projektleiter* in oder der/die verantwortliche Stellvertreter*in (Büroinhaber*in, und/ oder festangestellte*r Beschäftigte*r) mindestens die Qualifikation Diplom-Ingenieur im Fachgebiet Architektur oder Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar hat, nach Abschluss einer Hochschul- oder Fachhochschulausbildung.
- mindestens zwei der beschäftigten projektverantwortlichen Diplom-Ingenieure/Ingenieurinnen (Büroinhaber / -inhaberin, und / oder festangestellte/r Beschäftigter / Beschäftigte) mindestens 5 Jahre Berufserfahrung nach dem Studienabschluss (Studium mit Abschluss im Fachbereich Architektur, Konstruktiver Ingenieurbau oder vergleichbar) in der Bearbeitung der ausgeschriebenen Dienstleistung haben.
- der Nachweis des SIVV-Scheins von mindestens zwei projektverantwortlichen Diplom-Ingenieuren/Ingenieurinnen bzw.
Architekten/ Architektinnen zu erbringen ist.
2.) Mindestens drei Referenzprojekte sind vorzulegen. Nachweis von Referenzprojekten gemäß § 46 (3) Nummer 1 VgV.
Alle eingereichten Referenzprojekte müssen jeweils nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Die Referenzprojekte müssen Sanierungs-/Instandsetzungsprojekte sein. Referenzprojekte ab der Größenordnung von mindestens 1,5 Millionen Euro (netto) für die Kostengruppe 300 nach DIN 276-1 (oder vergleichbarer landesspezifischer Kostengruppen) werden zugelassen.
- Zuordnung der Honorarzone III oder höher für die Objektplanung Gebäude gemäß HOAI.
- Die Fertigstellung der Projekte darf nicht vor dem Jahr 2013 (als Fertigstellung gilt die erfolgte Inbetriebnahme) erfolgt sein. Der Betrachtungszeitraum ist Januar 2013 bis einschließlich Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge, siehe IV.2.2.
3.) Zudem müssen folgende Kriterien im Rahmen der vorgenannten Referenzprojekte ebenfalls erfüllt sein:
- Bei mindestens einem Referenzprojekt müssen die/ der Bewerber/das Bewerberbüro mindestens Grundleistungen der Objektplanung in den Leistungsphasen 2, 3 und 5 bis 8 erbracht haben.
- Bei mindestens einem Referenzprojekt müssen die Kosten für die Kostengruppe 300 für den Instandsetzungs-/Sanierungsanteil der Fassade mindestens [Betrag gelöscht] Euro (netto) betragen.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht worden sein.
- Mindestens ein Referenzprojekt muss eine Betonfassadensanierung/-Instandsetzung beinhalten.
Eine Referenz kann auch für mehr als ein Kriterium gewertet werden.
Referenzprojekte, die vom vorgesehenen Teammitglied für ein anderes Büro erbracht wurden, werden nicht anerkannt.
Der Bewerber muss die einzelnen Projekte auf jeweils maximal drei Seiten in Form von Text sowie Fotos oder Skizzen darstellen, mit Angaben der Projektbezeichnung, des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer, Planungs- und Realisierungszeitraum, Projektumfang / Kosten, Angabe der bearbeiteten Leistungsphasen, sowie der Honorarzone (gemäß Teilnahmeantrag Anlage 2).
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, Kontakt mit den Auftraggebern/Bauherren der Referenzprojekte aufzunehmen, um Informationen über die Projektabwicklungen einzuholen.
Die vor genannten Kriterien gemäß 1.) bis 3.)
Bietergemeinschaften und Unterbeauftragungen:
Angaben zu den Bedingungen und Anforderungen bei Bietergemeinschaften oder Unterbeauftragten sind in Anlage 1 aufgeführt.
Die Angaben zu einem besonderen Berufsstand sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und sind zwingend zu beachten
Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen TVgG NRW) vom 21.03.2018 (TVgG). Hiernach müssen beauftragte Unternehmen sowie deren Nachunternehmerinnen beziehungsweise Nachunternehmer die nach dem TVgG festgelegten Mindestentgelte beziehungsweise Tariflöhne zahlen und Mindestarbeitsbedingungen gewähren (§ 2 TVgG). Die Stadt Köln ist als öffentliche Auftraggeberin berechtigt, Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung dieser Pflichten zu überprüfen.
Weitere Ausführungsbedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in Anlage 1 zur Auftragsbekanntmachung aufgeführt und sind zwingend zu beachten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind, entsprechend der Angabe unter I.3), ausschließlich elektronisch abzugeben.
Soweit der Bewerbung die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb einer hierfür benannten Frist nachzureichen.
Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXQ0YYRYCUU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
siehe § 160 Absatz 3 GWB
- innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber der Stadt Köln nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind
- spätestens bis Ablauf der Angebots-/Bewerbungsfrist bei Verstößen gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind
- innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Köln, der Rüge nicht abhelfen zu wollen
siehe § 135 Absatz 2 GWB
- 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die Stadt Köln über den Abschluss des Vertrages, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsschluss
Im Fall der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU