Bereitstellung von Dienstleistungen für Medien und Konferenztechnik für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Beauftragung einer externen Generalunternehmerin mit der Übernahme der vollständigen Betreuungsverantwortung für die Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik des BMUV Referenznummer der Bekanntmachung: Z II 2-VSt. 1564/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmuv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung von Dienstleistungen für Medien und Konferenztechnik für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz - Beauftragung einer externen Generalunternehmerin mit der Übernahme der vollständigen Betreuungsverantwortung für die Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik des BMUV
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (nachfolgend BMUV genannt) plant, eine/n externe/n Dienstleister*in als Generalunternehmer*in (GU) mit der Betreuung der Medien- Konferenz- und Veranstaltungstechnik (nachfolgend MKT genannt) zu beauftragen. Ziel der Ausschreibung ist die einheitliche und effiziente Betreuung der MKT an allen Liegenschaften des BMUV aus einer Hand.
Berlin und Bonn
Die Medien- und Kommunikationstechnik hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. So ist neben der klassischen Veranstaltungstechnik mit Beschallungen von Konferenzen und anderen Veranstaltungen sowie Videotechnik zu Projektionszwecken ein immer wichtigerer Anteil von IT-Technik zu bedienen und zu beherrschen, was sich in immer mehr zum Normalfall werdenden Hybridveranstaltungen niederschlägt. Darüber hinaus verschieben sich die Grenzen in Richtung von Leistungen, die neben der einfachen Bedienung von technischen Gerätschaften einen gewissen Grad gestalterischer Fähigkeiten erfordern, wie z.B. bei einem Kameramann oder Videoproducer.
Das neugeschaffene Produktionsstudio MediaLab am Berliner Standort steht in diesem Sinne beispielhaft für diese Entwicklung, da es durch die Konzentration von hochwertiger Audio- Video- und IT-Technik weitreichende Möglichkeiten zur Gestaltung von Online-Veranstaltungen und anderen modernen Medien ermöglicht.
Entsprechend weit müssen die Anforderungen an die Betreuung und den Betrieb der medientechnischen Einrichtungen und Gerätschaften im Referat Z III 2 zukünftig gefasst werden. Gleichzeitig ergeben sich durch das MediaLab deutliche Überschneidungen zu Aufgaben und Anforderungen anderer Referate. So finden für eine möglichst effiziente Nutzung der vorhandenen Ressourcen insbesondere die Belange von PII1(Presse), PII2 (Öffentlichkeitsarbeit), PII3 (Bürgerkommunikation) und PII4 (Veranstaltung) in dieser Ausschreibung Berücksichtigung.
Die jeweiligen vom/von der künftigen Auftragnehmer/in zu erbringenden Dienstleistungen werden in der vorliegenden Leistungsbeschreibung beschrieben. Diese werden dabei unterteilt in Basisleistungen, die nach Aufwand vergütet werden (s. Kapitel 3 der Leistungsbeschrebung; Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen) und in weitere Dienstleistungen, für die eine Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung ebenfalls im Rahmen einer Aufwandsvergütung abgeschlossen werden soll (s. Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung; Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen).
Die Basisleistungen umfassen andauernd bzw. permanent zur Aufrechterhaltung des standardmäßigen Technik-Betriebs benötigte Dienstleistungen. Die weiteren Dienstleistungen umfassen optionale Leistungen, die bei Bedarf abgerufen werden. Diese Leistungen betreffen sowohl die mengenmäßige Aufstockung der Basisleistungen im Bedarfsfall, als auch die eingangs erwähnten erweiterten gestalterischen und/oder planerischen Kapazitäten für bestimmte Projekte bzw. Anforderungen.
Änderungen an den beauftragten Leistungen werden einem geordneten Change-Verfahren unterworfen (s. Vertrag, Dokument 11.02 der Vergabeunterlagen).
Mit der Aufteilung werden die folgenden Ziele aus Sicht der Auftraggeberin verfolgt:
- Schaffung einer soliden Kalkulationsgrundlage für den/die künftige/n Auftragnehmer/in, um die Basisleistungen beziffern zu können,
- Sicherstellung einer stabilen, qualitätsgerechten MKT-Betreuung, für alle mengenmäßig aufzulistenden und kontinuierlich anfallenden Betreuungsleistungen,
- Nutzung von Abrufkontingenten für zusätzliche oder kurzfristig signifikant steigende Bedarfe an Dienstleistungen (Veranstaltungen und Videokonferenzen außerhalb der regelmäßigen Servicezeiten etc.), um hierbei die erforderliche Flexibilität zu erreichen,
- nahtlose Einfügung der neuen Produktions-Möglichkeiten durch das MediaLab in die Arbeitsabläufe der genannten Referate sowie die Erschließung erweiterter Kapazitäten für den/die künftige/n Auftragnehmer/in.
In Abgrenzung zu den Leistungen des/der externen Dienstleister/in werden die IT-Mitarbeiter*innen des BMUV u.a. die folgenden Aufgaben wahrnehmen:
- Aufstellung und Bewirtschaftung des MKT-Haushalts
- Planung und Organisation der MKT
- Lizenzmanagement
Weitere Aufgaben des BMUV sind in den jeweiligen Abschnitten der Leistungsbeschreibung (Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen) abgegrenzt.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, eine Option auf 1 weiteres Jahr Vertragslaufzeit zu den im Angebot genannten Konditionen in Anspruch zu nehmen. Nimmt die Auftraggeberin ihr Optionsrecht wahr, so hat sie den/die Auftragnehmer/in hierüber spätestens 6 Monate vor Vertragsende zu unterrichten. In diesem Fall endet der Vertrag spätestens am 30.06.2026.
optionale Vertragsverlängerung (s. Nr. II.2.7 dieser Bekanntmachung); optionale Dienstleistungen als Abrufkontingent gemäß Kapitel 4 der Leistungsbeschreibung (Dokument 3.1 der Vergabeunterlagen)
Zu II .2.6 Der auf weitere Dienstleistungen bezogene Auftragsteil ist als Rahmenvereinbarung ohne Abnahmeverpflichtung gekennzeichnet deren Höchtswert 600.000 € pro Jahr und bezogen auf die Gesamtlaufzeit 1.800.000 € beträgt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die für den Auftrag vorgesehenen Personen unterliegen der Verpflichtung nach dem VerpflG und der Verpflichtung auf die Vertraulichkeit.
2.Um die erforderliche Service-Qualität zu gewährleisten und die Medien- und Kommunikationstechnik der AG ausreichend betreuen zu können, muss das für die Leistungserbringung vorgesehene Personal folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Meister des Informationselektronikerhandwerks;
Hochschulabschlüsse (mindestens Bachelor)
in Veranstaltungstechnik und Veranstaltungsmanagement
in Filmproduktion bzw. Medienproduktion;
Fachkraft Veranstaltungstechnik;
Zur Ausführung der Leistungen notwendige Kenntnisse:
Medientechnische Planung;
Medienproduktion Live, Online und Offline;
Videoproducer;
Aufnahmeleitung;
Projektleitung;
technische Leitung;
Bosch DCN;
Mediensteuerung;
Universecontrol Steuerungssoftware;
Programmierung;
Webkonferenzsoftwares;
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens 2 Vertreter*innen der AG'in unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bietende sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 28.06.2022.
2. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen
rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die
Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen.
3. Es gilt deutsches Recht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.