Rahmenvertrag über die TEK-Reinigung Innenstadt-Nord und Kinderspielplatzreinigung 2022 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: L105/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die TEK-Reinigung Innenstadt-Nord und Kinderspielplatzreinigung 2022 - 2026
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Grünobjektreinigung an Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord und die Spielplatzreinigung im Stadtgebiet von Dortmund gemäß Leistungsbeschreibung.
Vergabe und Beschaffungszentrum Dortmund Viktoriastraße 15 44135 Dortmund siehe Vergabeunterlagen - Objektlisten
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Grünobjektreinigung an Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord und die Spielplatzreinigung im Stadtgebiet von Dortmund gemäß Leistungsbeschreibung.
Das bestehende Vertragsverhältnis L290/21 läuft zum 30.06.2022 aus. Der Vertrag soll als Laufzeitvertrag für die Dauer von zwei Jahren abgeschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.07.2022 bzw. ab Auftragserteilung und endet am 30.06.2024.
Es besteht zudem eine zweimalige Verlängerungsoption von je 12 Monaten.
Die Leistungsbeschreibung umfasst im wesentlichen die beiden Punkte:
Pos. 1 Tageseinrichtung für Kinder im Stadtbezirk Innen-Nord und Jugendverkehrsgarten Fredenbaum
Darunter fällt im Wesentlichen die Reinigung und die Pflege.
Pos. 2 Kinderspielplatz- und Wegeflächenreinigung im ganzen Stadtbezirk Dortmund
Darunter fällt im Wesentlichen die Reinigung und die Pflege.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z.B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung
- Erklärung, über den Gesamtumsatz des Unternehmens, sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Erteilung öffentlicher Aufträge von der zuständigen Stadtkasse am Sitz des Unternehmens oder der Zweigstelle, die das Angebot abgibt (nicht älter als 6 Monate)
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z. B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk "Nur im Original oder als beglaubigte Kopie" trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungs-stelle eingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
- Eine Liste der wesentlichen, in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber.
- Angaben über die Art und Größe des Unternehmens (Anzahl Mitarbeiter/innen und Produktportfolio; Firmenprofil/Selbstdarstellung)
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weise nachgewiesen werden kann.
Es werden nur die Bewerber zur Teilnahme am Vergabeverfahren zugelassen, die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs folgende Nachweise erbringen können:
- Vorlage der von der Bundesagentur für Arbeit ausgesprochenen Anerkennung als Werkstätte für behinderte Menschen gemäß § 142 SGB IX
- bei ausländischen Bietern Vorlage einer Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes der Einrichtung, aus der die Anerkennung als Werkstatt für behinderte Menschen oder Blindenwerkstatt hervorgeht. Sofern eine solche Bescheinigung im betreffenden Land nicht ausgestellt wird, kann der Nachweis durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die eine vertretungsberechtigte Person der betreffenden Einrichtung vor einer befugten Behörde des betreffenden Staates abgibt. In den Staaten, in denen es eine derartige eidesstattliche Erklärung nicht gibt, kann diese durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erstes Quartal im Jahr 2026
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDMX0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Ein-gang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße inner-halb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de