Planungsleistungen für die Ertüchtigung der Schlammbehandlung der Kläranlage Frelenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 10288779
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für die Ertüchtigung der Schlammbehandlung der Kläranlage Frelenberg
Die Maßnahme umfasst folgende Aufgabenpunkte auf der Kläranlage Frelenberg (65.000 EW, Erweiterung auf 95.000 EW geplant):
- Erneuerung der maschinellen Schlammentwässerung und zugehöriger Polymeranlage
- Errichtung eines Schlammstapelbehälters für den entwässerten Schlamm mit Fördersystem zur Beladung von LKW
- Einbindung der gesamten Maßnahmen in das Prozessleitsystem zur Erhöhung des Gesamtautomatisierungsgrads der Kläranlage
WVER Kläranlage Übach-Palenberg, Frelenberg Teverner Straße 52531 Übach-Palenberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Planungsleistungen
Die Planungsleistungen umfassen die Planung und Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen. Hierbei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Der Aufstellort der Technik der maschinellen Schlammentwässerung ist im gleichen Gebäude vorzusehen.
- Als Ersatz für die vorhandene Polymeransetzstation ist aus Platzgründen eine Direktansetzstation vorzusehen.
- Die neue EMSR-Technik soll im vorhandenen separaten Raum installiert werden.
- Der Anlagenleitstand soll einen freien Blick auf die Anlagen ermöglichen.
- Die Schlammbeschickungspumpen zur Förderung des eingedickten Schlamms sind zu erneuern.
- Während der Umbauphase muss durch eine provisorische Lösung eine Entwässerung des anfallenden Schlamms ermöglicht werden.
- Die Aufstellung des Schlammstapelbehälters ist in direkter Nähe des Schlammentwässerungsgebäudes vorzusehen. Für die Verladung ist besonders auf ein einfaches Rangieren zu achten, sodass Schäden vermieden und die Sicherheit erhöht werden kann.
- Für die fertige gesamte Anlage ist ein hoher Automatisierungsgrad anzustreben, sodass die Anlage auch ohne Anwesenheit des Personals betrieben werden kann.
- Bei der Planung ist der Aspekt der Energieeffizienz zu berücksichtigen, sodass das Ziel des Erreichens der Treibhausgasneutralität bis 2045 erreicht werden kann.
- Bei der Aufstellung und Größenauswahl der Maschinen sollte nach Möglichkeit auf Grundlage des aktuellen Schlammanfalls die kommende Erweiterung der Kläranlage für einen Betrieb mit 95.000 EW berücksichtigt werden.
- Der Auftrag enthält auch Planung und Organisation des notwendigen Rückbaus der Altanlage.
Weitere Informationen sind der Anlage "2021-12-30_Leistungsbeschreibung TP.1738 KA Frelenberg" zu entnehmen.
Diese Kriterien gelten nur für die Auswahlstufe I:
1.) Fachliche Eignung - Referenzen (30 %)
2.) Eignung des Ingenieurbüros/der Bietergemeinschaft (10 %)
3.) Qualifikation und Erfahrung der vorgesehenen Fachplaner (50 %)
4.) Technische Ausstattung des Ingenieurbüros (10 %)
1.) Die "Auszufüllenden Dokumente" sind zusammen mit den geforderten Nachweisen, Bescheinigungen und Erklärungen elektronisch über das Vergabeportal einzureichen.
--
2.) Der Ablauf des Verfahrens erfolgt in aufeinander folgenden Stufen zur Verringerung der Teilnehmer am Wettbewerb.
--
3.) Bedingung für die Teilnahme an Auswahlstufe II ist eine Mindestpunktzahl von 500 Punkten in der Auswahlstufe I.
--
4.) Haben in der Auswahlstufe I mehr als 5 Bewerber die Mindestpunktzahl von 500 Punkten erreicht, wird die Rangfolge der einzuladenden Bewerber zur Stufe II beginnend bei der höchsten Punktzahl absteigend gebildet.
Bei Punktgleichheit entscheidet das Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
--
5.) Tariftreue- und Vergabegesetz NRW--
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden.
Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben einzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgaben.
3) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
--
6.) Nachforderung fehlender Unterlagen:
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, behalten wir uns vor, auf die Nachforderung von fehlenden, unvollständigen, fehlerhaften unternehmensbezogene Unterlagen oder fehlende, unvollständige leistungsbezogene Unterlagen zu verzichten, sofern genügend Bewerbungen vorliegen, die die gestellten Kriterien vollständig erfüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
2.) Vorlage aller geforderten Formblätter, Nachweise und Bescheinigungen vollständig ausgefüllt.
1.) Vorlage aller geforderten Formblätter, Nachweise und Bescheinigungen vollständig ausgefüllt.
2.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
3.) Erklärung Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
4.) Bankerklärung (max. 2 Monate alt).
5.) Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung:
Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und über mindestens 1,0 Mio. Euro für Sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Erklärung des Versicherungsgebers des Bewerbers / Bieters, dass im konkreten Auftragsfall die geforderte Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Deckungssummen für Personen- und Sonstige Schäden, abgeschlossen wird.
1.) Vorlage aller geforderten Formblätter, Nachweise und Bescheinigungen vollständig ausgefüllt.
2.) Eigenerklärung zu abgeschlossenen Referenzprojekten des Bewerbers, der letzten 5 Jahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Hierfür ist der den Verdingungsunterlagen beigefügte Vordruck "Referenzblatt" für jede Referenz zu verwenden. Die eingereichten Referenzen sind (wie im Anlagenverzeichnis vorgegeben) zu Nummerieren und in die Referenzliste einzutragen. Für jede Referenz ist der Auftraggeber sowie ein Ansprechpartner mit Telefonnummer zu benennen.
Die Referenzprojekte sollen mit der gestellten Aufgabe hinsichtlich der Leistungsphasen vergleichbar sein. Es werden alle abgeschlossenen Referenzprojekte der letzten 5 Jahre gewertet, deren Urheberschaft und/ oder Projektbearbeitung den sich bewerbenden Personen zuzurechnen ist.
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen
wird ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, Auszüge aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GeWO, dem Vergaberegister gem. § 4 KorruptionsbG NRW und bei der Creditreform (Bonitätsprüfung) abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Kommunikation im laufenden Vergabeverfahren:
Die gesamte Kommunikation zwischen der Vergabestelle und Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform. Alle Informationen zum Vergabeverfahren wie Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bieterfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung werden nur noch elektronisch übermittelt.
Bieter müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts ebenfalls elektronisch einreichen.
3. Arbeitsgemeinschaften / Bietergemeinschaften
Angebote von Unternehmensgemeinschaften (Bewerber- und Bietergemeinschaften - § 53 Abs. 9 VgV) haben nur dann Gültigkeit, wenn mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform mit folgenden Angaben abgegeben wird, sofern in den Vergabeunterlagen keine anderen Angaben gefordert werden:
- Ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung der/des bevollmächtigten Vertreters/in, in der die Bildung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird und
- eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete bzw. digital signierte Erklärung, dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Wasserverband Eifel-Rur rechtsverbindlich vertritt,
die/der bevollmächtigte Vertreter/in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,
- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Sofern in den Vergabeunterlagen bzw. der Bekanntmachung nichts Gegenteiliges hervorgeht, werden Angebote von Unternehmensgemeinschaften, die sich erst nach Angebotseinreichung gebildet haben, nicht zugelassen.
Des Weiteren finden die Bestimmungen des § 47 Abs. 1 und 3 VgV für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften Anwendung.
4. Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft, teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen.
Für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) gelten dieselben Eignungs- bzw. Wertungskriterien, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft.
Mit Einreichung des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes sind für den Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) dieselben Nachweise und Erklärungen (Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3)) einzureichen, wie für das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft selbst.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Es hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt das Unternehmen / die Unternehmensgemeinschaft in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, haften beide gemeinsam für die Auftragsausführung; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung einzureichen.
Das Unternehmen / Die Unternehmensgemeinschaft hat Unterauftragnehmer (Nachunternehmer), bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer vom Wasserverband Eifel-Rur gesetzten Frist zu ersetzen. § 47 VgV findet Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYZ7D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]