NRW Künstlerstipendium 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 34/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mkw.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
NRW Künstlerstipendium 2022
Das Land NRW gewährt freischaffenden, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten mit Erstwohnsitz im Land NRW Einzelstipendien. Das Land Nordrhein-Westfalen will die Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, ihre künstlerische Arbeit trotz der weiterhin notwendigen Einschränkungen durch die Corona-Epidemie fortzusetzen. Aus Gründen der Erhaltung und Weiterentwicklung der NRW-Kulturszene werden mit dem Stipendienprogramm Rahmenbedingungen geschaffen, die es den Künstlerinnen und Künstlern des Landes unter den besonderen durch die Pandemie hervorgerufenen Einschränkungen ermöglichen, ihre künstlerischen Fähigkeiten und Fertigkeiten beispielsweise durch Üben, Proben oder Recherche aufrecht zu erhalten. Außerdem sollen sie in die Lage ver-setzt werden, neue Vorhaben zu konzeptionieren oder umzusetzen oder auch neue Vermittlungsformate zu entwickeln und auszuprobieren. Ziel ist der Erhalt einer lebendigen und vielfältigen Nordrhein-Westfälischen Kulturszene. Das Stipendium soll den Künstlerinnen und Künstlern eine materielle Unterstützung für diese künstlerische Tätigkeit mit Rückwirkung zum 01.01.2022 zur Verfügung stellen.
Die Abwicklung des Programms NRW-Künstlerstipendium 2022 erfolgt über die fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen. Um die zeitnahe Bearbeitung der eingehenden Anträge und die Auszahlung der Stipendiengelder sicherzustellen, beabsichtigt das Ministerium für Kul-tur und Wissenschaft NRW im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrages die Bezirksregierungen für den Projektzeitraum mit externem Personal zu unterstützen, das über ein Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung gestellt werden soll.
a) Die Antragstellung erfolgt über ein Online-Formular, das formal auf Vollständigkeit zu prüfen ist. Antragsberechtigt sind freischaffende, professionell arbeitenden Künstlerinnen und Künstler. Den Nachweis zur Erfüllung dieser Voraussetzung erbringen die Künstlerinnen und Künstler durch eine künstlerische Vita, zwei Referenzen und die Beschreibung ihres künstlerischen Vorhabens, die Teil des Antragsformulars sind. Die künstlerische Biografie sowie die angegebenen Referenzen sind stichprobenartig nach einem vorgegebenen Verfahren zu prüfen. Die Beschreibung des künstlerischen Vorhabens ist nach vorgegebenen Kriterien zu bewerten.
Grundsätzlich zuständig für die Antragsprüfung sind die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Zur Unterstützung der Antragsprüfung werden zehn Personen gesucht, die folgende Anforderungen erfüllen sollten:
- gute Kenntnisse im Umgang mit MS-Office-Software,
- Verantwortungsbewusstsein und Sensibilität im Umgang mit persönlichen Daten (die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung ist obligatorisch),
- Sorgfalt und hohe Genauigkeit in der Aufgabenerledigung,
- sicheres, teamorientiertes und verbindliches Auftreten in internen und externen Kontakten.
Die ausgewählten Personen werden entsprechend geschult, die projektrelevanten Informationen werden in strukturierter Form zur Verfügung gestellt. Hierzu soll eine vierstündige Unterweisung am ersten Einsatztag durch die Dezernentin, den Dezernenten der jeweiligen Bezirksregierung erfolgen. Darüber hinaus wird eine Betreuung durch die Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierungen gewährleistet. Die ausgewählten Personen werden in den Dezernaten 48 der Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf und Arnsberg eingesetzt, verantwortlich sind die jeweiligen Dezernentinnen und Dezernenten. Die Leistung soll im Home-Office oder je nach Anforderung ggf. vor Ort als Präsenz in der jeweiligen Bezirksregierung erbracht werden. Für eine entsprechende Ausstattung der Kräfte ist Sorge zu tragen.
b) Darüber hinaus wird eine Person in Teilzeit mit 20 Stunden wöchentlich, verteilt auf vier Arbeitstage benötigt, um die eingehenden E-Mail-Anfragen zu beantworten. Für diese Person gelten die Anforderungen zu a) gleichermaßen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt auf der Grundlage formulierter Textbausteine, setzt aber dennoch ein gutes schriftliches Ausdrucksvermögen voraus. Die Zusammenarbeit mit bzw. die Einbindung in die MKW-interne Stipendien-Arbeitsgruppe ist vorgesehen. Der Einsatz kann nur in den Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf erfolgen, ein Einsatz im Rahmen von Home-Office ist nicht möglich. Die entsprechende Ausstattung stellt der Auftraggeber zur Verfügung.
c) Die Abwicklung des Programms NRW-Künstlerstipendium erfolgt über die fünf nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen. Um die zeitnahe Bearbeitung der eingehenden Anträge und die Auszahlung der Stipendiengelder sicherzustellen, beabsichtigt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW im Rahmen dieses Dienstleistungsauftrages die Bezirksre-gierungen mit externem Personal zu unterstützen, das über ein Zeitarbeitsunternehmen zur Verfügung gestellt werden soll. Es sollen neun Personen für die Dateneingaben in SAP bei den Bezirksregierungen zur Unterstützung bereitgestellt werden. Hierfür wird speziell geschultes Personal benötigt, das über Kenntnisse in der Software SAP;
- insbesondere in den Modulen FI, FI AA, PSCD und PSM,
- sicheren Umgang mit dem Verwaltungskontenrahmen des Landes NRW (VKR) und
- Grundkenntnisse auf dem Gebiet der (kameralen) Budgetüberwachung verfügt.
Mit Blick auf die o.a. Anforderungen sollen im laufenden Geschäft kreditorische und debitorische Zahlungen erfasst werden. Kenntnisse im Umgang mit dem für die Landesregierung entwickelten SAP-Transfermittelmodul sind erforderlich. Die Kenntnisse sind durch ent-sprechende Nachweise zu belegen.
Der Einsatz erfolgt bei den Bezirksregierungen Köln und Arnsberg. In der Bezirksregierung Köln ist der Einsatz nur in Präsenz möglich, in der Bezirksregierung Arnsberg ist ggf. nach Absprache ein Einsatz im Home-Office möglich.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Gemäß Runderlass des BMWi vom 19.03.2020 können gemäß Nr. 1 in Verbindung mit Absatz 2 Leistungen sehr schnell und verfahrenseffizient insbesondere über das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs. 4, 17 Vergabeverordnung (VgV) beschafft werden, wenn äußerst dringliche und zwingende Gründe bestehen, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen.
Mit Beschluss des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtages vom 10. Februar 2022 wurden die Mittel für die dritte Auflage des Stipendienprogramms "Auf geht's" bewilligt, um den für Künstlerinnen und Künstlern eingetretenen Nachteil durch die fortdauernde Corona-Krise auszugleichen. Mit Pressemitteilung vom gleichen Tag wurde als Termin für den Start des Antragsverfahrens Mitte März festgelegt. Die personellen Kapazitäten der für die Abwicklung des Verfahrens zuständigen Bezirksregierungen reichen nicht aus, um die gerade zum Programmstart hohen Antragszahlen zeitnah bzw. in einem vertretbaren zeitlichen Rahmen bearbeiten zu können. Insbesondere die Personalkapazitäten der Buchungsstellen z. B. der Bezirksregierung Köln sind so bemessen, dass die Bearbeitung mehrerer Tausend Buchun-gen innerhalb eines eng begrenzten Zeitraums nicht leistbar ist. Mit der Ausschreibung des Stipendienprogramms wird auf die weiterhin prekäre finanzielle Situation der Künstlerinnen und Künstler reagiert, so dass die Auszahlung der bewilligten Mittel zeitnah erfolgen muss. Ohne die Verpflichtung externen Personals ist diese Aufgabe nicht leistbar. Um die Bearbeitungsspitzen gerade zu Beginn des Verfahrens auffangen zu können, muss den Bezirksregierungen zugesichert werden können, dass das benötigte Personal zum Programmstart am 15.03.2022 zur Verfügung steht.
Im konkreten Fall ist daher die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig. Bei der Anfang des Jahres 2022 ausbrechenden massiven Omikron-Welle handelt es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis mit einer unbekannten Dynamik erheblichen Ausmaßes, das der öffentliche Auftraggeber nicht im Rah-men seiner Sorgfaltspflicht vorhersehen konnte. Die erneut existenz-gefährdenden Auswirkungen auf die Künstlerinnen und Künstler stellen darüber hinaus äußerst dringliche und zwingende Gründe dar, die die Einhaltung der in anderen Verfahren vorgeschriebenen Fristen nicht zulassen. Die Soforthilfen werden so schnell wie möglich benötigt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in Bereichen der Daseinsvorsorge und Gefahrenabwehr der Aspekt der Zu-rechenbarkeit und Vorhersehbarkeit hinter der Notwendigkeit der Kon-tinuität der Versorgung zurücktreten kann (vgl. OLG Celle, VergabeR 2015, 60, 67). Die Situation der Künstler ist hiermit durchaus vergleichbar. Schließlich besteht auch ein kausaler Zusammenhang zwischen dem unvorhergesehenen Ereignis und der Unmöglichkeit, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
NRW Künstlerstipendium 2022
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPNYDLD9P0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Land: Deutschland