Oberbauerneuerung Stuttgart Wangen und Hedelfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 150-2022-0017
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssb-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberbauerneuerung Stuttgart Wangen und Hedelfingen
Rückbau von Schottergleis. Einbau von Betonfertigteil Gleisrost Syst- DW inkl. Begrünung. Ausbau und Einbau von Schienengleis
Grunderneuerung Hedelfinger Str.
BA2 Los 1:
Hedelfinger Str. von km 5+170,420 bis km 5+659,054
Hedelfinger Str. vom Kreisverkehr Otto-Konz-Brücke bis Hedelfinger Str. 95
Ausbauu von ca. 175 m zweischienigem und ca. 801 m dreischienigem Vignolgleis auf Schottertragschicht.
Vollaushub mit Bodenverbesserung von ca. 1.486 m²
Einbau von ca. 976 m zweischienigem Vignolgleis mit Betonfertigteil-Gleisrost System DW inklsive Begrünung.
Neubau von einem Z-Überweg einschließlich Einbau von zwei Treppen an der Haltestelle Hedelfinger Str.
Umnbau eines Z-Überweges an der Hst. Hedelfinger Str.
Straßenbauarbeiten:
Umbau von ca. 160 lfm Randbegrenzung mnit Vollaushub von ca. 246 m² Einschließlich bitu.Straßenbelag und Umbau von 4 Abwasserkontrollschächten.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Wangener Straße
BA 2, Los 2:
Hedelfinger Str. von km 5+659,054 bis km 6+234,650
Hedelfinger Str. vom Hedelfinger 96 bis Endstelle Hedelfinger Str.
Aubau von ca. 316 m zweischienigem und ca. 589 m dreischienigem Vignolgleis mit Holzschwellen auf Schottertragschicht.
Ausbau von ca. 68 m eingedecktem Rillenschienengleis auf Betonschwellen.
Vollaushub mit Bodenverbesserung von ca. 1970 m².
Einbau von von ca. 858 m zweischienigem Vignolgleis mit Betonfertigteil Gleisrost System DW inklusiv Begrünung.
Bau eines Doppelkopfwenders mit einem Z-Überweg auf Höhe Hedelfinger Str. 96.
Einbau von ca. 83 m eingedeckten Rillenschienengleis mit Schienenentkopplung.
Umbau eines bestehenden Z-Überwegs an der Überfahrt Heiligenwiesen.
Die Ausschreibung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Förderantrags durch den Fördermittelgeber. Die Erteilung eines Zuschlags ist ausdrücklich von der Bedingung abhängig, dass Zuwendungen auf Grundlage der einschlägigen Förderrichtlinie gewährt werden. Die Zuwendungsbedingungen sehen explizit vor, dass ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren unter dem Vorbehalt einer späteren Förderung durchgeführt wurde. Der Auftraggeber hat alles vorbereitet, um die Zuwendungen zu erhalten und darf - vorbehaltlich nicht von ihm zu beeinflussender Umstände - davon ausgehen, dass er sie auch erhält. Sollte die beantragte Förderung nicht bewilligt werden, wird der Zuschlag nicht erteilt. Dahingehende Schadensersatzansprüche der Bieter sind ausgeschlossen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister-/Handelsregister des Unternehmensstandortes.
Erklärung des Bewerbers, dass kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren über das Vermögen des Bewerbers eröffnet oder beantragt wurde und auch keine Ablehnung eines solchen Verfahrens mangels Masse erfolgt ist.
Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung jedes Mitglieds erforderlich.
Erklärung, dass keine Eintragung in das Gewerbezentralregister vorliegt.
gemäß den beigefügten Eigenerklärung zur Eignung Formblatt KEV_179
Vertragserfüllungsbürgschaft
Gewährleistungsbürgschaft
Alle Bieter haften als Gesamtschuldner
Die dem Auftraggeber als Ansprechpartner zur Verfügung stehenden Fachkräfte müssen Deutsch in Wort und Schrift beherrschen
Abschnitt IV: Verfahren
Stuttgarter Straßenbahnen AGSchockenriedstr. 5070565 StuttgartDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind über das Ausschreibungsportal "www.tender24.de" herunterzuladen. Der Zugang ist hindernis- und kostenfrei. Die Registrierung wird empfohlen, um bei nachträglichen Änderungen an den Unterlagen informiert zu werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
1)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
2)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3)
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4)
Hilft der Auftraggeber der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Baden-Württemberg unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5)
Der Auftraggeber weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.