Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: ITC2278
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Netzwerkkomponenten
Ergänzung und Wartung des vorhandenen Netzwerkes im 7x24 h Betrieb am Köln Bonn Airport. Die meisten Komponenten befinden sich im Sicherheitsbereich des Flughafens. Die befugten Mitarbeiter des ANs werden vor dem Zutritt überprüft und durchsucht (§ 8 Abs. 1 Nr. 5 LuftSiG).
a) Abschluss eines Wartungs- und Service-Vertrages für Netzkomponenten und Netzmanagementsoftware, sowie der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und Implementierung von Netzkomponenten zur punktuellen Ergänzung des bestehenden Netzwerkes.
ba) Der Auftraggeber hat ein Netzwerk, bestehend aus ca. 400 Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems mit einem Wert von ca. [Betrag gelöscht] EUR Anschaffungspreis (netto, exklusive Umsatzsteuer); Es handelt sich unter anderem um Komponenten folgenden Typs:
baa) Campus Access- und Distribution-Switches aus der Cisco Catalyst-Familie (C6500, C6800, C2900, C3500, C3700, C4500) bab) Datacenter-Switches aus der Cisco Nexus-Familie (N7k, N5K, N2K, N9K, N3K) bac) WLAN-Komponenten des Herstellers Cisco Systems (WLC 5500, AP2600, AP2700, 3700) bad) Firewalls aus der Cisco ASA-Familie bae) Cisco Prime Infrastructure baf) Cisco Identity Services Engine (ISE) bb) Der Umfang der in der Rahmenvertragslaufzeit zu liefernden Komponenten beträgt ca. [Betrag gelöscht] EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) pro Jahr:
bba) Access Switches aus der Cisco Catalyst Familie bbb) Backbone-Switches aus der Cisco Catalyst Familie bbc) Datacenter-Switches aus der Cisco Nexus Familie bbd) Access Points aus der Cisco Aironet Familie bc) Für die Implementierung der zuvor aufgelisteten Netzkomponenten wird seitens des Lieferanten eine Unterstützung bei Konfiguration und Inbetriebnahme erwartet c) Für die Wartung ist einzuhalten:
ca) Bereitschafts- und Reaktionszeiten:
caa) Telefon- und Email-Support, durch qualifizierten Spezialisten;
cab) 7 x 24 (Montag bis Sonntag 00:00 bis 24:00 Uhr).
cb) Entstörung, Vor-Ort-Einsatz:
cba) Telefonische Reaktionszeit von 30 Minuten mit einem qualifizierten Mitarbeiter;
cbb) Unterstützung des 1st und 2nd Level Supports bei der Fehlersuche und Behebung;
cbc) Nach Anforderung des Auftraggebers muss ein qualifizierter Mitarbeiter innerhalb von zwei Stunden unterstützend vor Ort sei.
cc) Wiederherstellungszeit von vier Stunden ab Call-Aufgabe durch den Auftraggeber;
cd) Workarounds, die erreichen, dass nach vier Stunden aus Sicht der Anwendungen keine Störungen mehr vorliegen, sind zugelassen;
ce) Austausch defekter Hardware:
cea) Die Anlieferung von Ersatzhardware erfolgt innerhalb von 2 bzw. 4 Stunden in Abhängigkeit vom Komponenten-Typ;
ceb) Bei einem notwendigen Tausch von Komponenten ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur Originalersatzteile zu verwenden.
cf) Der Wartungsvertrag bezieht sich aktuell auf ca. 400 Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco Systems (zuzüglich Transceiver);
cg) Mit Ausnahme der Software-Wartung sind die vorgenannten Dienstleistungen auch für Komponenten zu erbringen, die den Status „End of Service“ (EoS) haben, also nicht durch einen Service-Vertrag mit Cisco Systems „rückversicherbar“ sind. Für diese Fälle ist eine entsprechende Hardwarevorhaltung durch den Auftragnehmer erforderlich.
Der Auftraggeber behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages von einem Jahr nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Ausübung der Option spätestens drei Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit schriftlich mitteilen.
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der optionalen Leistungen und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung „Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten“ ITC2278 zu entnehmen.
Bei Leistungsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/Bieter und bei Bewerber-/Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Scan des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden.
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
b) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
c) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche (Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten). Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
d) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt. Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl“ zu verwenden.
e) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter (Vollbeschäftigte) des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bei der Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten tätig sind. Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung über die Anzahl Mitarbeiter des Bewerbers zur Lieferung und Wartung von Netzwerkkomponenten“ zu verwenden.
a) Die einzuhaltenden Mindestbedingungen ergeben sich aus der Erklärung selber.
b) Der Jahresumsatz im Bereich von Lieferung, Wartung und Service von IT-Komponenten muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
c) Der Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche Lieferung, Wartung und Service von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
d) Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 150 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
e) Die Anzahl der Mitarbeiter für die ausgeschriebene Leistung (Lieferung, Wartung und Service von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco) tätig sind muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 80 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Soweit ein Bewerber für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VIII zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular IX zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular X bzw. XI bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Eigenerklärung / Nennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren bei der der Bewerber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung vertraglich verpflichtet ist, Lieferung und Implementierung von Netzwerkkomponenten durchzuführen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Hierfür ist das Formular X Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens (Lieferung und Implementierung von Netzwerkkomponenten)“ zu verwenden.
b) Eigenerklärung / Nennung von mindestens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren bei der der Bewerber zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung vertraglich verpflichtet ist, Service und Wartung von Netzwerkkomponenten durchzuführen. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Leistungszeitraums, des Auftragswertes, des Umfangs des Personaleinsatzes zu belegen. Hierfür ist das Formular XI Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens (Service und Wartung von Netzwerkkomponenten)“ zu verwenden.
a) Die Implementierung der Netzwerkkomponenten muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung seit mehr als einem Monat abgeschlossen sein. Als Referenz vorausgesetzt wird die vertraglich vereinbarte Lieferung und Implementierung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco mit einer einen Mindestanzahl von 2 modularen Layer-2/Layer-3-Switches zur Verwendung als Campus-Core-Switches und Lieferung und Implementierung von 2.000 Ports im Datacenterbereich und Lieferung und Implementierung von mindestens 6 modularen Layer-2/Layer-3-Switches zur Verwendung als Campus-Distribution-Switch und Lieferung und Implementierung von mindestens 50 Layer-2-Switches zur Verwendung als Access-Switch.
b) Der Vertrag muss zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung seit mehr als drei Monaten bestanden haben. Als Referenz vorausgesetzt wird die vertraglich vereinbarte Serviceleistungen und Wartung von Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco und einen durchschnittlichen Mindestauftragswert der ausgeschriebenen Leistung von 350 TEUR (netto exklusive Umsatzsteuer) im Jahr.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Künftige Bietergemeinschaften (BG) müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft (BWG) einreichen. Hierbei hat eine Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der BWG im Auftragsfall übernimmt, zu erfolgen. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
b) Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e).
1. Die für die Auftragsdurchführung der Wartung vorgesehenen Mitarbeiter müssen die Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG nachweisen.
2. Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des MiLoG.
3. Alle o.g. Bedingungen müssen während des gesamten Leistungszeitraums eingehalten werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der zum Teilnahmewettbewerb erstellten Unterlage vorhanden. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E97351422 d) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bewerber/Bieter oder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
Der Bewerber oder die Bietergemeinschaft sollen sich im Formular BE „Bewerbererklärung“ erklären, ob sie als Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft im diesem Vergabeverfahren antreten.
f) Die Ausgestaltung des Verfahrens und die zu erwartenden Bewerbungen bedeuten einen erheblichen Aufwand bei dem Auftraggeber. Dieser beschränkt die Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber/Bewerbergemeinschaften. Es werden nur maximal die fünf bestplatzierten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Auswahl der bestplatzierten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften erfolgt nach den Kriterien, die mit konkreter Gewichtung in der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb sind (vgl. Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Sicherheitsdienstleistungen ITC2278).
g) Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
h) Im Falle des Einsatzes von Nachunternehmern wird vor der Zuschlagserteilung außerdem die Abgabe der „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ durch alle von dem/der für den Zuschlag ausgewählten Bieter/Bietergemeinschaft vorgesehenen Nachunternehmer erforderlich. Dieses Formular wird dem Bieter/der Bietergemeinschaft vor der Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden.
i) Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erhoben und in diesem Zusammenhang ggf. Dritten (technischen / rechtlichen Beratern) zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im zehnten Jahr nach Leistungsbeginn dieser Ausschreibung vernichtet.
j) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
k) Die Angebote sind digital, verschlüsselt, ohne Signatur abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.