Rathauszentrum Rheine - Leichter Abbruch Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/124
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rheine
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48431
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rheine.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rathauszentrum Rheine - Leichter Abbruch
Rathaus Zentrum Rheine - Leichter Abbruch
Rathauszentrum Rheine 48431 Rheine
Es wird die Leistung des leichten Abbruchs im Gebäude des Rathauszentrums in Rheine ausgeschrieben. Die Leistung beinhaltet Arbeiten in zwei zusammenhängenden Gebäudeteilen, die im laufenden Betrieb saniert werden. Lediglich ca. 20-25% der zu sanierenden Fläche sind komplett freigezogen, sodass dort ohne Einschränkungen gearbeitet werden kann. Grundsätzlich finden die Arbeiten in mehreren Bauabschnitten statt. Folgende Hauptpositionen bilden näherungsweise die größten Abbruchmassen ab:
- Abbruch und Entsorgung von verschiedenen Bodenbelägen: circa 9.000 qm
- Abbruch und Entsorgung von verschiedenen Estrichaufbauten: circa 5.900 qm
- Abbruch und Entsorgung von verschiedenen Abhangdecken: circa 10.500 qm
- Abbruch und Entsorgung von verschiedenen Wandarten: circa 5.500 qm
- Abbruch und Entsorgung von verschiedenen Fassadenarten, schwerpunktmäßig Pfosten-Riegelfassade / Fensteranlagen: circa 1.200 qm
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen:
Voraussetzung ist ein Mindestumsatz des Bieters in Höhe von 2 Millionen EUR durchschnittlich (gemittelt) pro Jahr, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit dieser Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; dies unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Mindestumsatz des Nachunternehmers muss in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren durchschnittlich (gemittelt) mindestens den Wert des Auftragsteils, dessen
Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll, betragen.
(Beispiel: An NU vergebene Leistung: 100.000,- EUR netto = durchschnittlicher(gemittelter) Umsatz pro Geschäftsjahr des NU: min. 100.000,- EUR).
Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen:
Mindeststandard:
Voraussetzung sind vergleichbare Referenzobjekte mit Abbrucharbeiten in Bestandsgebäuden ähnlicher Größenordnung.
Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto [Betrag gelöscht]EUR haben.
Nachunternehmer
Mindeststandard bei Nachunternehmereinsatz in Bezug auf dessen technische und berufliche Leistungsfähigkeit (nachzuweisen auf Anforderung der Vergabestelle):
Mindeststandard:
Voraussetzung sind 3 vergleichbare Referenzobjekte.
Vergleichbar sind Leistungen, die den an den Nachunternehmer zu übertragenden Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens 50% des Wertes des Auftragsteils (gem. Angebot) haben, dessen Abarbeitung dem Nachunternehmer übertragen werden soll. Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
(Beispiel: Übertragene Leistung an NU: 200.000,- EUR netto = Referenz: NU: 100.000,- EUR netto)
Einzureichende Unterlagen:
- Korruptionsbekämpfungsgesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Korruptionsbekämpfungsgesetz
- Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung Mindestlohngesetz
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Keine Bieterzulassung!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYY2L
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.