Bundesstadt Bonn: Neubau Grundschule Buschdorf - Blitzschutzarbeiten/Erdung Referenznummer der Bekanntmachung: BN-2022-1570
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn: Neubau Grundschule Buschdorf - Blitzschutzarbeiten/Erdung
Neubau Grundschule Buschdorf - Blitzschutzarbeiten/Erdung
Blitzschutzarbeiten
53119 Bonn
Schulgebäude ca.:
700m Ringerder
730m Fundamenterder
17 Anschlussfahnen
190m Fangleitung
10m Fangeinrichtung
95m Attikaanschluss
sowie alle weiteren dazugehörigen Arbeiten
Sporthalle ca.:
320m Ringerder
400m Fundamenterder
4 Anschlussfahnen
50m Fangleitung
6m Fangeinrichtung
52m Attikaanschluss
sowie alle weiteren dazugehörigen Arbeiten
Wartungsarbeiten
53119 Bonn
Wartung, Prüfung und Instanshaltung der Blitzschutzanlage des Schulgebäudes und der Sporthalle.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Bewerber- oder Bietergemeinschaftserklärung 531 bzw. 234 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "531 - Bewerber-_Bietergemeinschaftserklaerung" oder "VVB 234 - Erklärung Bieter-_Arbeitsgemeinschaft" verwenden.
Einzureichende Unterlagen:
- Haftpflichtversicherung (UVgO, VgV, VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe über eine bestehende angemessene Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, oder Erklärung, im Falle der Beauftragung eine solche abzuschliessen und nachzuweisen.
- Jahresabschlüsse (VOB) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
Zusätzlich werden ggf. weitere Informationen, zum Beispiel über das Verhältnis zwischen Vermögen und Verbindlichkeiten in den Jahresabschlüssen, verlangt. Die Methoden und Kriterien für die Berücksichtigung weiterer Informationen werden in den Vergabeunterlagen spezifiziert
Einzureichende Unterlagen:
- Eignung 124 (VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 124 - Eigenerklaerung zur Eignung" verwenden.
- Mindestlohngesetz 522 (UVgO, VgV, VOB, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "522 - Eigenerklaerung Mindestlohngesetz" verwenden.
- technische Fachkräfte (VgV, VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen des Bieters angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei Bauleistungen derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 235 (VOB-EU) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Bitte das Dokument "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen" verwenden.
- Referenzen (VOB-EU) älter als fünf Jahre (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung in Art und Umfang vergleichbar sind (Referenzliste) und länger als fünf Kalenderjahre zurückliegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Urkalkulation (VOB, VOB-EU) (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Vorlage der Urkalkulation
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Personen bei der Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Vergabeunterlagen stellen wir ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Rheinland kostenlos zur Verfügung, eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Verfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertool finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Weitere hilfreiche Informationen zur Abgabe eines elektronischen Angebotes können Sie zudem aus dem gleichnamigen Dokument in den Vergabeunterlagen entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXTSYYDYE1Y
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de