Randstraße, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -Außenputz und Wärmedämmsysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-31-PA-3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Randstraße, 47804 Krefeld -Neubau einer 6-gruppigen KITA in Holzrahmenbauweise -Außenputz und Wärmedämmsysteme
Ausgeschrieben werden ein Außenputz für ein WDVS auf einer bauseitigen Holzrahmen-
Wandkonstruktion mit außenseitiger Verkleidung aus Holzwolle-Mehrschichtplatten
und ein Sockelabdichtungssystem mit rissüberbrückenden Eigenschaften zur Abdichtung des Gebäudesockels über die Bauwerksfuge zwischen Stahlbeton-Bodenplatte und aufgesetzter Holzrahmen-Außenwandkonstruktion.
Neubau KITA Randstraße Randstraße 47804 Krefeld
Die ausgeschriebenen Arbeiten beinhalten unter anderem:
- ca. 1.045 m² zweilagige Kalk-Zement-Armierung in 12 mm Schichtdicke
- ca. 1.045 m² mineralischen Feinputz in 3 mm Schichtdicke
- ca. 120 m² Sockelabdichtung mit flexibler mineralischer Dichtungsschlämme
- ca. 120 m² WDVS des Sockels mit Extrudiertem Polysterol-Hartschaum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kita Randstraße - Außenputz und Wärmedämmsysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hadamar
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65589
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5ZK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de