Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-ev-230
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, Fliesenarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fliesenarbeiten für den eingeschossigen Mensaneubau und das 3geschossige Bestandsgebäude im Zuge einer Schulbaumaßnahme
Grundschule Prinz-Ferdinand-Str Prinz-Ferdinand-Straße 155 47798 Krefeld
Fliesenarbeiten - Mensa:
230,00 m² Bodenfliesen
360,00 m² Wandfliesen
Geschosshöhen Mensagebäudes Bauteil B:
UG: ca. 3,42m OKFF bis OK RD,
EG: ca. 4,10m OKFF bis OK RD
Fliesenarbeiten - Bestandsgebäude und Aufstockung:
40,00 m² Bodenfliesen
360,00 m² Wandfliesen
Geschosshöhen Bestandsgebäude Bauteil A:
EG: ca. 3,73m OKFF bis OK RD,
OG: ca. 3,75m OKFF bis OK RD
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Alternativangebote sind nur in Zusammenhang mit dem Hauptangebot zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
INV-20E23107 Umbau und Erweiterung Prinz-Ferdinand-Str 155 zur 3-zügigen Grundschule-Fliesen und Plattenarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51069
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5SP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de