Errichtung eines NGA-Netzes einschl. Hausanschlussmanagm. und Erricht. von Hausanschlüssen Bopfingen Referenznummer der Bekanntmachung: 587/20-AZ
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bopfingen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73441
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bopfingen.de/Startseite.html
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung eines NGA-Netzes einschl. Hausanschlussmanagm. und Erricht. von Hausanschlüssen Bopfingen
Errichtung eines NGA-Netzes einschließlich Hausanschlussmanagement und Errichtung von Hausanschlüssen auf Gemarkung der Stadt Bopfingen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bopfingen hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Gegenstand dieser öffentlichen Ausschreibung. Das neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) der Stadt Bopfingen hat hierbei eine Länge von insgesamt ca. 52,5 km. Über das neu zu schaffende passive NGA-Netz (FTTB) der Stadt Bopfingen werden mittels FTTB-Technologie 1.214 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) erschlossen.Die Stadt Bopfingen hat bereits eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine FTTB-Trassenplanung im Zuge des Förderantragsverfahrens gemäß Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ erstellt, welche dem Generalübernehmer als Grundlage seiner weiterführenden Planungen zur Verfügung gestellt werden. Die Bestandunterlagen des Auftraggebers, die nach Zuschlagserteilung zur Verfügung gestellt werden, wurden nicht nach dem Faser-, Material- und Reservekonzept des Bundes sowie nicht nach den GIS-Nebenbestimmungen BW 1.1 erstellt. Im Zuge der Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung sind die Bestandsunterlagen hinsichtlich der Vorgaben aus diesem Leistungsverzeichnis, vor allem hinsichtlich Faserkonzept, Materialkonzept, Reservekonzept und GIS-Nebenbestimmungen, zu überarbeiten. Die zu erbringenden Planungsleistungen des Generalübernehmers umfassen alle zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) notwendigen Planungsleistungen, dies sind insbesondere Folgende (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Weiterentwicklung der bisherigen Planungsergebnisse in eine Genehmigungsplanung- Genehmigungsplanung inkl. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen- Ausführungsplanung- Kostenschätzungen, Massen- und Kostenkalkulationen- Leitungsträgerabstimmungen- Bauleitung und Bauüberwachung- DokumentationVom Generalübernehmer sind sämtliche Bauleistungen zur „schlüsselfertigen“ und funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven NGA-Netzes (FTTB) zu erbringen. Diese Leistungen umfassen im Wesentlichen folgendes (öffentlicher Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze): - Erbringung der Tiefbauleistungen in den Längstrassen- Erbringung der Tiefbauleistungen in den Quertrassen bis zur Grundstücksgrenzeder anzuschließenden Grundstücke- Verlegung von Rohrsystemen- Einbringung sonstiger passiver Systemkomponenten(z.B. Schächte, Unterverteilungen etc.)- Herstellung der passiven Bestandteile der Technikstandorte (z.B. Multifunktionsgehäuse, PoP-Standorte etc.)- Vorbereitung zur Herstellung der Stromanschlüsse- Wenn notwendig Einbringen von LWL-Kabeln im Bereich des Backbones- Einbringen von LWL-Kabeln vom Backbone zu den PoP-Standorten- Einbringen von LWL-Kabeln vom PoP-Standort zu den Unterverteilungen- Sonstige LWL-Arbeiten (z.B. Einbringung LWL-Muffen und Spleißkassetten, Spleißarbeiten etc.)- Messung und Dokumentation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ellwangen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73479
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.