Beschleunigung der Straßenbahnlinie 301 in Gelsenkirchen, Cranger Str., Erlestr. -Pöppinghausstr. Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bochum
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44789
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bogestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschleunigung der Straßenbahnlinie 301 in Gelsenkirchen, Cranger Str., Erlestr. -Pöppinghausstr. Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage
Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage
45894 Gelsenkirchen, Cranger Straße, Erlestraße-Pöppinghausstraße
Neubau einer Lichtsignalanlage (LSA) im Stadtgebiet Gelsenkirchen-Buer:
Im Rahmen des Umbaus der Cranger Str. 1-BA sollen folgende LSA erneuert bzw. neu errichtet werden:
- LSA BGES316 Cranger Str./Hermann-Löns-Str
- LSA BGES354 Cranger Str./Haunerfeldstr.
- LSA BGES077 Cranger Str./Pöppinghausstr.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung und Montage der o.g. Lichtsignalanlagen und Umsetzung der verkehrsabhängigen Steuerung. Dazu gehören unter anderem ca.:
3 St. Mikroprozessor-Steuergerät mit Schrank und Zählertafel 6 St. Anforderungstaster für Sehbehinderte 6 St. Freigabesignalgeber für Sehbehinderte 7 St. Koppelschleifen 6 St. Auslegersignalmaste 38 St. Signalgeber (LED) 300 m Schleifenanschlusskabel liefern und einziehen 360 m Signalkabel liefern und einziehen 3 St. Datenübertragung an den vorhandenen Verkehrsrechner mit der Schnittstelle OCIT 1040 m Steuerkabel liefern und einziehen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Montage einer Lichtsignalanlage
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45128
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Erreichen des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]