Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, Bodenbelagsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-ev-231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, Bodenbelagsarbeiten
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Bodenbelagsarbeiten für den eingeschossigen Mensaneubau und das 3-geschossige Bestandsgebäude im Zuge einer Schulbaumaßnahme.
Grundschule Prinz-Ferdinand-Str Prinz-Ferdinand-Straße 155 47798 Krefeld
Bodenbelagsarbeiten - Bestandsgebäude und Aufstockung:
Kautschukbelag 3.000,00 m²
Sockelleisten Kautschuk 1.350,00 m
Betonwerksteinplatten neu 400,00 m²
Bestand-Werksteinplatten schleifen/säubern 250,00 m²
Bodenbelagsarbeiten - Mensa (Neubau):
Sockelleisten Kautschuk 140,00 m
Beschichtung Epoxidharz 355,00 m²
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Alternativangebote sind nur in Zusammenhang mit dem Hauptangebot zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Umbau und Erweiterung Prinz-Ferdinand-Str 155 zur 3-zügigen Grundschule -Bodenbelagsarbelten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Morsbach
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51597
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahme an wöchentlichen Baubesprechungen ist verpflichtend.
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3D5Z8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de