Rahmenvereinbarung über Dokumentenprüfgeräte Referenznummer der Bekanntmachung: B 21.11 - 0772/20/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]011
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Dokumentenprüfgeräte
Rahmenvereinbarung für Dokumentenprüfgeräte inkl. Zubehör
Dokumentenprüfgeräte
mit Mindestabnahmemenge: 100 Stück
und Höchstmenge: 600 Stück
Die Höchstmenge entspricht hierbei der Schätzmenge (geschätzte Gesamtbedarfsmenge).
Transportbehältnis (bei Bedarf der BPol als wahlweises Zubehör)
mit Mindestabnahmemenge: 0 Stück
Eine Abnahmeverpflichtung für Transportbehältnisse besteht nicht.
Höchstmenge: 60 Stück
Auch hierbei entspricht die Höchstmenge der Schätzmenge (geschätzte Gesamtbedarfsmenge).
Sofern mindestens eine der Höchstmengen gemäß § 2 Abs. 2 und 3 der Rahmenvereinbarung durch die Einzelabrufe nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 2 Jahre, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Laufzeit in der Form des § 14 der Rahmenvereinbarung kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 4 Jahre.
Abrufberechtigt aus der abzuschließenden Rahmenvereinbarung sind:
- Bundespolizei (BPol)
- Beschaffungsamt des BMI
Vom Auftraggeber können jedoch jederzeit noch weitere abrufberechtigte Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung benannt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Anlage "Eigenerklaerung_Ausschlussgruende" ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Referenz(en) (siehe Mindeststandards)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte mindestens eine geeignete Referenz in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
• Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
• Wert des Auftrages,
• Zeitraum der Leistungserbringung,
• Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
• Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
• Als gleichwertig werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen:
o Lieferung(en) innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten über mind. 20 Stück Dokumentenprüfgeräte mit Kamera, welche der Überprüfung von Identitätsdokumenten mithilfe von Weiß-, UV- und IR-Licht dienen. Dabei gilt, dass die 20 Stück nicht zwingend durch eine einzige Referenz erfüllt werden müssen. Eine Addition von mehreren Lieferungen - auch an unterschiedliche Auftraggeber - ist erlaubt, um die o. g. Stückzahl im o. g. Zeitraum nachzuweisen. In diesem Fall geben Sie bitte den exakten, d. h. taggenauen Zeitpunkt der jeweiligen Lieferung an, damit die Vergabestelle nachvollziehen kann, dass die Lieferung(en) innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der ersten Lieferung, erfolgte(n).
• Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein.
• Für die Referenz ist die Vorlage "Vordruck_Referenzen" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage bitte mehrfach (1x je Referenz).
Es ist nur eine Referenz gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formular "Unternehmensdaten" ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Auskunft aus dem Gewerbezentralregister insbesondere gemäß § 150a Gewerbeordnung, § 19 Mindestlohngesetz,
§ 21 Arbeitnehmerentsendegesetz.
Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Mitglied einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.