Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handelswaren für Kindertageseinrichtungen Referenznummer der Bekanntmachung: 01/2022 A
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/51/kreismaeuse/Traeger_Kreismaeuse_AoeR.php
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handelswaren für Kindertageseinrichtungen
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Handelswaren für die Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) in Düren.
Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) Bismarckstr. 16 52351 Düren
Bei der Beschaffungsleistung handelt es sich um Handelswaren für Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet Düren über max. 4 Jahre.
Die Kindertagesbetreuung Kreismäuse (AöR) als Träger von derzeit 31 Kindertageseinrichtungen suchen für die Ausstattung ihrer Kindertageseinrichtungen einen geeigneten Lieferanten für Handelswaren für Kindertageseinrichtungen. Das prognostizierte Beschaffungsvolumen beläuft sich auf insgesamt [Betrag gelöscht] EUR für vier Jahre. Die Leistungsbeschreibung erfolgt auf Basis eines Warenkorbes, der wertmäßig die Top 50 Handelswaren enthält, die in den letzten 4 Jahren durch den Auftraggeber beschafft wurden.
Die Vertragslaufzeit wird zunächst auf 2 Jahre begrenzt und kann als Option durch den Auftraggeber verlängert werden. Die maximale Dauer von 4 Jahren der Rahmenvereinbarung, darf jedoch nicht überschritten werden. Die jeweilige Rahmenvereinbarung kann durch den Auftraggeber über die zweijährige Vertragslaufzeit hinaus zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption wird spätestens 6 Monate vor Vertragsende ausgeübt.
Der Auftrag wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt sind. Weitere Details entnehmen Sie bitte der beigefügten Bewertungsmatrix.
Hinweis: Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] EUR (netto) bei einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet diese Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/ oder www.pq-verein.de bzw. einer anderen für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreien Datenbank innerhalb der EU registriert sind, können dies bei Abgabe eines Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer angeben. Sofern vom Auftraggeber Nachweise gefordert werden, die nicht in den v.g. Datenbanken enthalten sind, sind diese ergänzend einzureichen. Ansonsten kann das Unternehmen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Nicht präqualifizierte Unternehmen können als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit Angebot eine Eigenerklärung gemäß Formblatt 124 EU einschließlich der Eigenerklärung/Ausschlussgründe gemäß § 123/124 GWB oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abgeben. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, ist die Eigenerklärung auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der Eigenerklärung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Eigenerklärung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft abzugeben.
- Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle oder vergleichbares Register des Herkuntfslandes) oder Erklärung darüber, dass und warum der Bieter nicht in das Handelsregister eingetragen ist (Formular 124 EU).
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123/124 GWB.
- Eigenerklärung mit Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren;
- Bildmuster zu dem angefragten Referenzkorb (Top 50) in gleichlautender Reihenfolge zu den Positionen 1-50 der Leistungsbeschreibung.
- Vollständig ausgefülltes Preis- u. Rabattblatt
- Vollständig ausgefüllter Bewertungsbogen
- Nachhaltigkeitskonzept über max. 2 Seiten (vgl. Kriterium Q4).
- Darstellung erweitertes Service-Level-Agreement als Kurzkonzept von max. 1 Seite (vgl. Kriterium S3).
- Produktmuster zu den Positionen Top 1-50 des Referenzkorbes. Bitte verwenden Sie für die Bemusterung ausschließlich den in den Vergabeunterlagen beigefügten "Angebotskennzettel".
Eigenerklärung über das Vorliegen einer Haftpflichtversicherung (§45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 VgV) über 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden pro Schadensfall bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder Eigenerklärung, dass im Falle des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird (siehe Eigenerklärung 124 EU).
Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde Referenzprojekte der letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 3 vergleichbare Leistungen (Referenzliste), davon eine Referenz eines öffentlichen Referenzgebers. Ist in der Datenbank des präqualifizierten Unternehmens keine vergleichbare Referenz hinterlegt, so hat auch ein präqualifiziertes Unternehmen eine Referenzliste einzureichen. Dabei ist ein Mindestniveau von [Betrag gelöscht] EUR (netto) pro Referenz/Rahmenvereinbarung zu belegen.
Die Angaben der Referenzen müssen mind. umfassen: Name des Referenzprojektes, Name des Auftraggebers, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Auftragssumme, Ausführungszeit, die erbrachte Eigenleistung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YDVYJRE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1.
Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§
160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB).
4.
Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).