Ausschreibung Digitale Endgeräte (Tablets) für die Bischöflichen Schulen im Bistum Essen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bistum-essen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bistum-essen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Digitale Endgeräte (Tablets) für die Bischöflichen Schulen im Bistum Essen
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Schulhardware. Die Ausschreibung umfasst den Kauf von mobilen Endgeräten (Tablets, Hüllen, etc.) für Schülerinnen und Schüler, sowie Studierende von vier Schulen. Die Beschaffung ist öffentlich gefördert. Die aktuellen Förderrichtlinien sehen eine Mittelausgabe bis zum 31.12.2022 vor. Im Auftragsfall sind die auftragsgegenständlichen Waren daher auf Abruf innerhalb von maximal sechs Wochen und spätestens bis zum 19.12.2022 auszuliefern.
Lieferung von ca. 1.400 Apple iPad Version 9 oder höher mit der Grundausstattung 64 GB
Essen
Los 1 bezieht sich auf die Lieferung von ca. 1.400 Apple iPad Version 9 oder höher mit der Grundausstattung 64 GB oder höher inklusive:
- Netzteil und Ladekabel
- Displayschutzfolie aus Glas mit Härtegrad 9H
- Kopfhörer, kabelgebunden (In-Ear)
- Die Übertragung der Seriennummern der iPads an den Apple School Manager des Auftraggebers über das Apple DEP System.
Die Produkte werden hauptsächlich über die REACT-EU Endgeräte-Förderung finanziert.
Ein Antrag für die Zuwendung ist gestellt, welcher die angebotenen Endsummen zur Förderung beim Land NRW, bzw. bei der EU beantragt. Das wiederum hat zur Folge, dass der Zuschlag erst nach einem positiven Zuwendungsbescheid durch das Land erfolgen kann, da eine vorzeitige Beauftragung den Wegfall der Fördermittel bedeuten kann (vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht beantragt).
Lieferung von 888 windowsbasierten Tablet-Systemen
Essen
Los 2 bezieht sich auf die Lieferung von 888 windowsbasierten Tablet-Systemen, bei welchem die ausschreibende Stelle das Microsoft Surface Go 3 (Intel Pentium 6500Y, 8 GB RAM, 128 GB SSD) inkl. Netzteil vorgibt. Außerdem die Übertragung der Seriennummern an den Microsoft 365 Schul-Tenant durch den Hersteller der Systeme sowie optional (Bedarfsposition: Abruf steht im freien Ermessen des Auftraggebers) -Type-Cover für windowsbasiertes Tablet System aus Los 2 entsprechend ihrem Angebotstyp (Deutsches Tastatur Layout), - Microsoft Classroom Pen (Bedienstift für windowsbasiertes Tablet Sys-tem)
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Produkte werden hauptsächlich über die REACT-EU Endgeräte-Förderung finanziert.
Ein Antrag für die Zuwendung ist gestellt, welcher die angebotenen Endsummen zur Förderung beim Land NRW, bzw. bei der EU beantragt. Das wiederum hat zur Folge, dass der Zuschlag erst nach einem positiven Zuwendungsbescheid durch das Land erfolgen kann, da eine vorzeitige Beauftragung den Wegfall der Fördermittel bedeuten kann (vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht beantragt).
Zubehör Apple Tablets
Essen
Los 3 bezieht sich auf das Zubehör der Apple Tablets. Die Beschaffung von Los 3 geht davon aus, dass Los 1 auch tatsächlich erfolgreich beauftragt wird.
1. Schutzhüllen inkl. Tastatur und Halterung für Bedienstift mit Smart Connector Anschluss für Apple iPad Version 9. Leitmodell „Logitech Rugged Combo 3“ (Deutsches Tastatur Layout)
2. Massive Schutzhülle ohne Tastatur mit Haltegriff und Aufstellmöglichkeit mit sehr gutem Außenschutz wie z.B. als Leitmodell die Hüllen von „Learn.it“, „ac-cessory-tech.de“ oder „kidscover.de“ für die unteren Klassenstufen.
3. Normale“ Schutzhülle für die oberen Klassenstufen inkl. Stifthalterung Leitmodell „Otterbox Symmetry Series Folio“.
4. Bedienstift Apple Pencil 1 für iPad Version 9
5. iPad-Halterung für die Förderschule Jordan Mai wie z.B. das Leitmodell „Flexzi i-Pad-Ständer“ für iPad Version 9
6. Externe, „größere“ iPad Tastatur wie z.B. das Leitmodell „Logitech K380“. Die Tastatur soll größer sein, als die aus Los 3 und kann über Bluetooth verbunden werden. Farbe schwarz bevorzugt oder weiß. (Deutsches Tastatur Layout)
Die Produkte werden hauptsächlich über die REACT-EU Endgeräte-Förderung finanziert.
Ein Antrag für die Zuwendung ist gestellt, welcher die angebotenen Endsummen zur Förderung beim Land NRW, bzw. bei der EU beantragt. Das wiederum hat zur Folge, dass der Zuschlag erst nach einem positiven Zuwendungsbescheid durch das Land erfolgen kann, da eine vorzeitige Beauftragung den Wegfall der Fördermittel bedeuten kann (vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht beantragt).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter sollte zum Nachweis seiner Eignung folgende Unterlagen oder vergleichbare Informationen vorlegen (Eigenerklärungen entsprechend der Vorgaben des Formblattes der Vergabestelle sind ausreichend):
- unterschriebene Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen,
- Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister
- Angaben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet.
Erklärungen über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren in den genannten Leistungsbereichen und sonstige damit zusammenhängende oder ähnliche Leistungen.
1. Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung, vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit einer Mitteilung einschließlich Angabe der Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die mit den Referenzen nachgewiesenen Leistungen sollten im Zeitraum von 5 Jahren, gerechnet ab dem Datum der Veröffentlichung dieser EU-Bekanntmachung, begonnen und abgeschlossen worden sein.
2. Anbieter für Microsoft Produkte müssen die Zertifizierung „Enterprise Mobility Management“ und den „Microsoft Gold Partner“ Status vorweisen können.
3. Anbieter für Apple Produkte müssen folgende Zertifizierungen nachweisen können:
- AAES - Apple Authorized Education Specialist
- Apple Service Provider
- (Optional: Apple Authorized Enterprise Reseller)
Die nicht rechtzeitige Vorlage der in Ziff. III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern und Bieter oder Bietergemeinschaften vom Verfahren auszuschließen, die auf einmalige Nachforderung keine oder nur unvollständige Unterlagen nachreichen. Ein Anspruch auf Nachreichung von Unterlagen besteht jedoch nicht, insbesondere kann die Vergabestelle im Rahmen der Gleichbehandlung aller Bieter entscheiden, bei keinem Bieter etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, zusätzlich zu den Eigenerklärungen vor Vergabe des Auftrages entsprechende Bescheinigungen der zuständigen behördlichen Stelle zu verlangen.
Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die in Ziff.III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vollständig auch von diesen Nachunternehmern vorzulegen. Zudem ist die rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung nach dem zur Verfügung gestellten Formblatt vorzulegen, dass diese Unternehmen dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft als Nachunternehmer zur Verfügung stehen.
Der Bieter versichert, dass den Beschäftigten des Unternehmens bei der Ausführung einer Leistung, die dem Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes in der jeweils geltenden Fassung unterliegt, mindestens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch einen für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder eine nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz erlassene Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben wurde. Dies gilt entsprechend für Mindestentgelte, die aufgrund des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) für den jeweiligen Wirtschaftszweig in der jeweils geltenden Fassung festgesetzt worden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeplattforn Deutsche E-Vergabe veröffentlicht ebenfalls eine Bekanntmachung. Allein maßgeblich ist die EU-Bekanntmachung im EU-Amtsblatt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/