Backup Dedupliziersysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 11-0230/853
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bitbw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Backup Dedupliziersysteme
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Backup Dedupliziersystemen, Erweiterungen, sowie der Einbau und die Inbetriebnahme der Geräte bei der Auftraggeberin an verschiedenen RZ-Standorten innerhalb Baden-Württembergs. Zusätzlich können über die gesamte Laufzeit optional Dienstleistungen bezogen werden.
Der Abruf der Leistungen erfolgt bedarfsbezogen, ein konkreter Zeitraum kann nicht angegeben werden. Ein Anspruch auf die Abnahme der Dienstleistung besteht nicht.
Die Einzelheiten zu den gewünschten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 zum Vertrag - Leistungsbeschreibung).
IT Baden-Württemberg Krailenshalden Str. 44 70469 Stuttgart Die Leistungen sind in der Regel an den Standorten der BITBW in Stuttgart zu erbringen.
Die Auftraggeberin kann bestimmen, dass im Einzelfall Leistungen durch den Auftragnehmer auch an anderen Standorten oder Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg erbracht werden.
Die Auftraggeberin setzt zur Datensicherung der virtuellen Serverinfrastruktur und zur Sicherung von NAS-Filern die Softwareprodukte des Herstellers Veeam ein. Zur Speicherung der dabei anfallenden Backupdaten (an mehreren Standorten und physikalisch voneinander getrennten Umgebungen) wird eine Rahmenvereinbarung für Deduplizier-Appliances benötigt, die jederzeit erweiterbar sein müssen (Scale-Out-System) um dem zu erwartenden Datenwachstum und auch der notwendigen Restore-Performance gerecht zu werden.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung und beträgt, sofern vorher keine Kündigung erfolgt, zunächst zwei Jahre (Mindestvertragslaufzeit).
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Vertrag zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern (optionale Vertragszeiträume).
Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit eine Kündigung durch die Auftraggeberin erfolgt. Für den zweiten optionalen Verlängerungszeitraum gilt selbiges.
Der Vertrag endet in jedem Fall mit dem Erreichen der maximalen Gesamtauftragsgrenze von [Betrag gelöscht] EUR netto; [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Wird der Auftragswert durch eine Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit gem. § 132 GWB erhöht, so endet der Vertrag mit dem Erreichen dieses neuen Auftragswertes.
Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden.
Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung können optional Dienstleistungen bezogen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Aktueller Nachweis (nicht älter als 1 Jahr), dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. (A)
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit gibt.
- Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Verurteilungen der in § 123 GWB aufgezählten Straftaten vorliegen. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße der in § 124 GWB aufgezählten fakultativen Ausschlussgründe vorliegen. (A)
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Nachweis einer im Rahmen und Umfang marktüblichen Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung eines Versicherungsunternehmens aus einem Mitgliedstaat der EU. Entweder eine aktuelle Bestätigung der Versicherungsgesellschaft oder eine Kopie der Police. (A)
- Eigenerklärung, dass die Versicherung bei Angebotsabgabe nicht gekündigt ist und für den Leistungszeitraum ein Versicherungsschutz bestehen bleibt. (A)
- Eigenerklärung, dass über der Vermögen nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. (A)
- Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. (A)
- Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (u.a. auch zur Berufsgenossenschaft) ordnungsgemäß nachgekommen wird. (A)
- Eigenerklärung, dass keine Verstöße im Sinne des § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit begangen hat, bzw. keine Eintragungen im Gewerbezentralregister wegen illegaler Beschäftigung bestehen. (A)
- Eigenerklärung, dass weder das Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft auf einer der in den Anlagen zu den Verordnungen 881/2002 und 2580/2001 sowie der Anlage des Standpunktes des Rates 2001/931/GASP befindlichen Terrorlisten erscheint. (A)
- Eigenerklärung, dass die Tariftreue- und Mindestentgeltbestimmungen nach dem Landestariftreue- und Mindestentgeltgesetz eingehalten werden. (A)
- Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Allgemeinen Angaben.
Bei (A) handelt es sich um Ausschlusskriterien, welche zwingend zu erfüllen sind. Eine Nichterfüllung, kann zum Ausschluss vom weiteren Verfahren führen.
- Namen, Sitz des Unternehmens und Adresse an. (A)
- Angabe der Umsatzsteuer-ID (I)
- Nennung eines verantwortlichen deutschsprachigen Ansprechpartners für die anschließende Auftragsabwicklung, die/der für koordinierende Fragen hinsichtlich der Leistungserbringung zur Verfügung steht. (A)
- Angabe, ob beabsichtigt wird ein Unterauftragnehmer einzusetzen (A)
- Angabe, ob der Bieter gemäß der KMU-Definition der Europäischen Kommission (EU-Empfehlung 2003/361) zur Gruppe der Kleinstunternehmen, kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört. (A)
- Kurzdarstellung des Unternehmens mit Angabe von Leistungsspektrum
und Schwerpunkten der Unternehmenstätigkeit. Dies umfasst auch eine Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, Kundenkreis). (Max. eine DIN A4 Seite). (I)
- Eigenerklärung, dass der Auftraggeberin immer die/der aktuelle Ansprechpartner/in für die Vertragsabwicklung bekanntgegeben wird. (A)
- Eigenerklärung, einen für die gesamte Laufzeit der Systeme (60 Monate) übergeordneten Ansprechpartner als verantwortlichen Eskalationsmanager und Koordinator von Supportaktivitäten zu benennen. (A)
- Eigenerklärung, dass der Bieter am Reseller Programm des Herstellers der angebotenen Produkte teilnimmt und diesen Partnerstatus über eine beigefügte Anlage nachweisen kann. (A)
-Nachweis von zwei Projektreferenzen der letzten 36 Monate, die der Bieter als verantwortliches Unternehmen mit Bezug zu Backup Dedupliziersystemen erbracht hat.
Die Referenz muss in Art, Umfang, Schwierigkeit und dem angebotenen Hersteller mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein. (A)
- Eigenerklärung, dass die angebotenen Systeme über eine Staging-Zone verfügen, in der die Backups direkt geschrieben und performant für Instant-Recovery bereitgestellt werden können. Alternativ muss das System durchgängig hochperformanten All-Flash-Speicher zur Verfügung stellen. (A)
- Eigenerklärung, ggf. notwendige Wartungsarbeiten oder Arbeiten im Zusammenhang mit Erweiterungen von Systemen nach vorheriger Absprache zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer, auch Supportanfragen oder Unterstützungsanforderungen außerhalb der festgelegten Geschäftszeiten abzudecken. (A)
- Eigenerklärung, die Backup-Lösung funktionsfertig an die Auftraggeberin zu übergeben und eine Grundschulung der
Administratoren im Hause der Auftraggeberin ab dem Zeitpunkt der Installation des Systems durchzuführen. (A)
- Eigenerklärung, dass weitere Schulungsblöcke nach der Grundschulung auch virtuell durchgeführt werden können. (A)
- Eigenerklärung, dass ein zentrales Management des Backup-Systems vorhanden ist. (A)
- Eigenerklärung, dass auch spätere Systemerweiterungen über das zentrale Managementsystem administriert werden. (A)
- Eigenerklärung, dass die Backup-Deduplizier-Appliance nativ in Veeam als "Veeam Deduplizier-Storage-Appliance" verfügbar ist. (A)
- Eigenerklärung, dass defekte Datenträger grundsätzlich bei der Auftraggeberin (Disk-Media-Retention) verbleiben. (A)
- Eigenerklärung über die Kenntnisnahme, dass sich die zu sichernden Daten in 2 völlig voneinander getrennten Systemumgebungen befinden. Diese sind zusätzlich in 2 Rechenzentrumsstandorte aufgeteilt. (A)
- Systemumgebung A umfasst eine zu sichernde Gesamtdatenmenge von 3,5 PB (Aufteilung etwa 2/3 Rechenzentrum A und
1/3 Rechenzentrum B
- Systemumgebung B umfasst eine zu sichernde Gesamtdatenmenge von 2,0 PB (Aufteilung auf Rechenzentrum A und B
jeweils 50%)
- Eigenerklärung, dass die Backup Deduplizier-Appliances so gesized sind, dass die genannten Kapazitätsanforderungen erfüllt werden und ein Wachstum von 20% pro Jahr bei einer Laufzeit der Systeme von 5 Jahren ohne Kapazitätserweiterung möglich ist. (A)
- Eigenerklärung, dass die Sicherungen der ersten 7 Tage performant zurückgesichert oder über Instant-Recovery zur Verfügung gestellt werden können (entweder Staging-Zone oder All-Flash). (A)
- Eigenerklärung über eine hostseitige Anbindung mittels 10 / 40 Gbit Ethernet SFP+ Optical Anschlüssen. (A)
- Angabe, ob eine Anbindung mit 100 Gbit ist möglich (I).
- Eigenerklärung, dass eine Erweiterung der Deduplizier-Appliances, um mind. 6 PB an Nutzdaten sichern zu können möglich ist. (A)
- Eigenerklärung, dass ein Schutz vor Verschlüsselung bzw. Löschung durch Schadsoftware unabhängig von der verwendeten Backup Deduplizier-Applikation besteht. (A)
- Eigenerklärung, dass eine Verschlüsselung bzw. das Löschen von Daten vom System rückgängig gemacht werden kann. (A)
- Eigenerklärung, dass die Lizenzen ab Lieferdatum der jeweiligen Hardware für 5 Jahre gültig sind und erst nach Ablauf der 5 Jahre in der Updatefunktionalität beschränkt werden dürfen, der Funktionsumfang ist allumfassend zu garantieren. (A)
- Eigenerklärung, keine Produkte anzubieten, welche bereits für eine Abkündigung vorgesehen sind. (A)
- Eigenerklärung, dass alle Anforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllt werden. (A)
-Eigenerklärung, dass der Bieter die nachfolgend aufgelisteten Gesetze, Richtlinien und Standards im Rahmen der Leistungserbringung berücksichtigt wird: (A)
- Standards und Kompendium des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik, insbesondere der Standards 200-2 und 200-3 im Rahmen der Erstellung eines Info-Sicherheitskonzepts,
- Datenschutzgesetz des Bundes (BDSG), des Landes (LDSG BW) in der neuen Fassung und DS-GVO
- Eigenerklärung, dass das seitens der Auftraggeberin übermittelte Muster "Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO" (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) zur Kenntnis genommen worden ist. (A)
- Einverständniserklärung, dass mit Zuschlag im Bedarfsfall die oben genannte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO) bezüglich im Auftrag verarbeiteter personenbezogener Daten mit der Auftraggeberin geschlossen wird. (A)
- Einverständniserklärung, dass mit Abschluss der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung die technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß DS-GVO, unter Berücksichtigung des zur Verfügung gestellten Aufbaus (vgl. Muster Auftragsverarbeitung DS-GVO), der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen. (A)
- Eigenerklärung, dass die Auftraggeberin Kontrollen zur Einhaltung und Berücksichtigung des Vorgenannten beim Auftragnehmer durchführen kann. (A)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYLYYCD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.