Beschaffung eines Lageregelungsteststand (ACS-Teststand) für das Responsive Space Test and Evaluation Center (RSTEC) des DLR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dlr.de/DE/Home/home_node.html
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Lageregelungsteststand (ACS-Teststand) für das Responsive Space Test and Evaluation Center (RSTEC) des DLR
Im Rahmen des vom DLR beabsichtigten Aufbaus eines Responsive Space Cluster Competence Center (RSC³) soll in Trauen (Faßberg) das Responsive Space Test and Evaluation Center (RSTEC) aufgebaut werden. Das übergeordnete Ziel des Zentrums ist der Aufbau der erforderlichen Technologiebasis zur Erlangung der Responsive Space Befähigung über Technologiedemonstratoren sowie die langfristige Weiterentwicklung erforderlicher Schlüsseltechnologien. Dabei sollen Technologien in der gesamten Architektur, bestehend aus Weltraum-, Boden-, Start- und Missionssegment, untersucht und weiterentwickelt werden. Gemeinsam mit den Nutzern sollen Missionen entworfen und Technologiedemonstratoren erprobt werden. RSTEC liefert dazu einen elementaren Beitrag und soll Möglichkeiten zum Kompetenzaufbau, der Analyse- und Bewertungsfähigkeit, zum Technologietransfer und zur Steigerung des wissenschaftlichen Outputs des Kompetenzzentrums liefern. Gleichzeitig legt es als eines der ersten neuen Labore mit den Grundstein für den AeroSpacePark Trauen.
Als Teil von RSTEC wurde nun im Rahmen dieser Ausschreibung ein Lageregelungsteststand beschafft. Dieser soll für die Forschung an der Launch and Early Operation Phase (LEOP) sowie dem Test von Lageregelungskomponenten eingesetzt werden.
Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt (DLR) Standort Trauen Eugen-Sänger-Str. 50 29328 Faßberg
Als Teil von RSTEC wurde nun im Rahmen dieser Ausschreibung ein Lageregelungsteststand beschafft. Dieser soll für die Forschung an der Launch and Early Operation Phase (LEOP) sowie dem Test von Lageregelungskomponenten eingesetzt werden.
Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) als Teil der Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines Lageregelungsteststand
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 12489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Wichtige Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind u.a. in dem §160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) enthalten, der hier komplett zitiert wird:
"§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."