Erwerb und Pflege Atlassian Jira und Confluence Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 0000 1682
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesjustizamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb und Pflege Atlassian Jira und Confluence
Das BfJ beabsichtigt, für den Erwerb und die Pflege der Produkte Atlassian Jira und Confluence einen Auftrag im Offenen Verfahren zu vergeben. Daneben werden Dienstleistungen für Beratungs- und Unterstützungsleistungen benötigt. Zudem behält sich das BfJ vor, während der Vertragslaufzeit weitere Lizenzen je Produkt optional zu erwerben. Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 1. Februar 2022 und endet am 31. Januar 2026. Die weiteren Details sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Vergabegegenstand ist:
Anpassung der vorhandenen Atlassian Software auf Data Center Lizenzen. Das bedeutet:
a. Upgrade der Software Jira Server von 250 User auf 500 User. Kauf der fehlenden 250 Lizenzen.
b. Upgrade der Software Confluence von 250 User auf 500 User. Kauf der fehlenden 250 Lizenzen.
c. Upgrade der Software ScriptRunners for Jira auf 500 User. Kauf der fehlenden 250 Lizenzen.
d. Upgrade der Software Scroll Word Exporter for Confluence auf 500 User. Kauf der fehlenden 250 Lizenzen.
Software-Pflegeleistungen für die auf jeweils 500 User aufgestockten Data Center Lizenzen.
Dienstleistungskontingent von maximal 160 Personenstunden (Obergrenze) für Dienstleistungen (u.a. Beratungs- und Unterstützungsleistungen).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erwerb und Pflege Atlassian Jira und Confluence
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
IT-Vergabestelle
Sachgebiet V 11
Hausanschrift: Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn, Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.