Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutzes und bautechnische Prüfung mit Bauüberwachung zum Neubau des Logistikzentrums Konrad (LoK)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutzes und bautechnische Prüfung mit Bauüberwachung zum Neubau des Logistikzentrums Konrad (LoK)
Sachverständigentätigkeit nach der Verordnung über staatlich anerkannte Sachverständige nach der Landesbauordnung (SA-VO 2009) in der gültigen Fassung vom 27.03.2018 für die Prüfung der Standsicherheit sowie des Schall- und Wärmeschutzes und bautechnischen Prüfung mit Bauüberwachung für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Logistikzentrums Konrad (LoK).
Essen / Berlin / Würgassen
Es sind die nachfolgenden Gebäude auf ihre Standsicherheit hin zu prüfen, in Prüfberichten zur Ausführung freizugeben und die Bauausführung stichprobenartig vor Ort zu überwachen. Im Follgenden wird auf Stand der Vorplanung LP 2 die einzelnen Gebäude näher beschrieben:
B10 Lagergebäude
B10 – Lagergebäude bestehend aus
• B13 – Halle 1,
• B14 – Halle 2,
• B15 – Halle 3,
• B16 – Halle 4,
• B17 – Halle 5,
Abmessungen / Raster / Ausbauraster
Gebäudelänge: 301,60 m
Gebäudebreite: 126,40 m
Rastermaße A – F: 25 m
Rastermaße 1 – 13: 25 m
Höhenniveau / Gebäudehöhe / Geschossigkeit
Höhenniveau: OKFFLoK= NHN +101,20 m
Gebäudehöhe: + 16,30 m
Geschossigkeit: eingeschossig
BRI (Bruttorauminhalt) 670,951 m3
Gebäudeabmessungen: 301,60 m x 126,40 m
Höhe: 17,60 m
• Gebäudeklasse 3
• Sonderbau
• Brandschutztechnische Bewertung erfolgt nach Industriebaurichtlinie, Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in NRW und der LBO NRW
• Die einzelnen Hallenschiffe sind eingenständige Nutzungseinheiten. Die erforder-lichen Öffnungen und Verbindungen zwischen den Hallen sind mit geegneten Brandschutzelementen zu versehen
• Technische und elektronische Räume werden brandschutztechnisch nach Vorgaben der Gebäudeklasse in der LBO abgetrennt
Tragwerksplanung
Das Logistikgebäude ist ein in Längsrichtung scheibenstabilisiertes und in Querrichtung rahmenstabilisiertes Bauwerk in Stahlbetonmischbauweise. Die Stahlbetondecke (d = 55 cm) wird auf die in die Gründungsplatte eingespannte mehrschiffige Zweigelenkrahmen (Stahlbetonstützen / Spannbetonbinder) aufgelagert. Zwischen den Stützen werden Innenwände (d = 30 cm) angeordnet. Die Außenwände besitzen aus Gründen des Strahlenschutzes eine Mindestdicke von 85 cm und werden aus Stahlbeton erstellt
Gründungskonzept:
Seitens des Baugrundgutachters werden für die Tiefgründung innengerammte Ortbetonrammpfähle (FRANKI-Pfähle o.glw.) empfohlen.
B20 Bürogebäude
Abmessungen / Raster / Ausbauraster
Gebäudelänge: 63,20 m
Gebäudebreite: 25,70 m
Rastermaße A – C: 6,25 m
Rastermaße 1 – 6: 6,25 m
Höhenniveau / Gebäudehöhe / Geschossigkeit
Höhenniveau: OKFFLoK= NHN +101,20 m
Gebäudehöhe: + 9,50 m
Geschossigkeit: zweigeschossig
BRI (Bruttorauminhalt): 14.316 m3
Gebäudeabmessungen: 63,20 m x 25,70 m
Höhe: 8,11 m
• Gebäudeklasse 3
• Sonderbau
• Brandschutztechnische Bewertung erfolgt nach der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten in NRW und der LBO NRW
• In den Geschossen werden sinnvolle Nutzungseinheiten eingerichtet und nach den Vorgaben der Gebäudeklasse in der LBO abgetrennt
• Technische und elektronische Räume werden brandschutztechnisch nach Vorgaben der Gebäudeklassen in der LBO abgetrennt
Tragwerksplanung
Das Bürogebäude ist ein scheibenstabilisiertes Bauwerk in Stahlbetonmischbauweise. Die Stahlbetondecken werden teilweise auf Unterzügen, teilweise direkt auf Wänden aufgelagert. Besonders im Bereich der Archivräume sind für die Einbindung der Unterzüge in die Wände Lisenen vorgesehen.
Gründungskonzept:
Für das 2-geschossige, nicht unterkellerte Bürogebäude wird entsprechend der Gründungsempfehlung des Baugrundgutachters auch im Hinblick auf den erforderlichen Schutz gegen Vernässung die Gründung als durchgehenden Stahlbetonplatte (Ortbeton) in einer Stärke von ca. 50 cm vorgesehen.
B30 Betriebsgebäude
Abmessungen / Raster / Ausbauraster
Zwischen Achse A bis H und Achse 1 bis 2:
Gebäudelänge: 175,90 m
Gebäudebreite: 13,20 m
Zwischen Achse C bis E und Achse 2 bis 3:
Gebäudelänge: 50,90 m
Gebäudebreite: 18;75 m
Rastermaße A – H: 6,25 m
Rastermaße 1 – 3: 6,25 m
Ausbauraster: 62,5 cm x 62,5 cm
Höhenniveau / Gebäudehöhe / Geschossigkeit
Höhenniveau: OKFFLoK= NHN +101,20 m
Gebäudehöhe: + 15,5 m
Geschossigkeit: Zweigeschossig, teilunterkellert
BRI (Bruttorauminhalt): 50.550 m3
Gebäudeabmessungen: 150,50 m x 5,50 m, Höhe: 5,00 m
Gebäudeabmessungen: 175,90 m x 13,20 m, Höhe 17,00 m
Gebäudeabmessungen: 18,75 m x 50,90 m, Höhe: 9,00 m
siehe Vergabeunterlagen - Bewertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zulassung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit durch Eintragung in die zugehörige Liste der Sachverständigen des Landes Nordrhein-Westfalen
Nachweis der Zulassung als Prüfingenieur für Baustatik oder Bautechnik der Fachrichtung Massivbau oder Stahlbau. Die zur Erlangung des Titels „Prüfingenieur für Massivbau oder Stahlbau“ abgelegte Prüfung vor einer obersten Bauaufsichtsbehörde ist nachzuweisen
Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Bundesregister) nach § 150 Gewerbeordnung, bzw. bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung wird durch die BGZ beim Bundesamt für Justiz für das für den Zuschlag vorgesehene Unternehmen angefordert.
Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklichkeitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 3 Monate alt).
Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat.
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Staates, in den das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Sofern im Internet veröffentlicht, Angabe der Internetquelle.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind
Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung. Die Mindestdeckungssummen von 3,0 Mio. € für Personenschäden und 5,0 Mio. € für sonstige Schäden sind im Auftragsfall vor Vertragsabschluss nachzuweisen
Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist.
Kurzdarstellung des Unternehmens (Organisationsform, Profil, Firmensitz und ggfs. Zweigniederlassungen, Unternehmensphilosophie, durchschnittliche Anzahl fest-angestellter sowie dauerhaft eingesetzte freier Mitarbeiter/innen in den letzten drei Geschäftsjahren.
Nachweis der Zulassung als staatlich anerkannter Sachverständiger für die Prüfung der Standsicherheit durch Eintragung in die zugehörige Liste der Sachverständigen des Landes Nordrhein-Westfalen
Nachweis der Zulassung als Prüfingenieur für Baustatik oder Bautechnik der Fachrichtung Massivbau oder Stahlbau. Die zur Erlangung des Titels „Prüfingenieur für Massivbau oder Stahlbau“ abgelegte Prüfung vor einer obersten Bauaufsichtsbehörde ist nachzuweisen
Angaben zur Personalstärke und Zusammensetzung des geplanten Prüfteams, Angaben zum Projektleiter und seiner Berufserfahrung speziell auf dem Gebiet des Industrie- und Kraftwerksbaus
Referenzliste, mit bis zu 5 speziell mit den zu vergebenden Prüfleistungen nach SA-VO vergleichbaren Vorhaben im Industrie- und Kraftwerksbau wünschenswert zusätzlich dem Neubau von genehmigten Anlagen nach AtG oder § 12 StrlSchG bzw. § 9 StrlSchV der letzten 10 Jahre mit Angabe des Leistungsteils und der Baukosten
siehe Ziffer III.1.1
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.: E98953629 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports.
Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung, müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in Subreport verfolgen.
Der Teilnahmeantrag, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E98953629 einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“