Neubau Gemeindehalle Kirchberg an der Murr - Gebäudeplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchberg
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71737
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kirchberg-murr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Gemeindehalle Kirchberg an der Murr - Gebäudeplanung
Die Gemeinde Kirchberg an der Murr plant den Ersatzneubau ihrer bestehenden Gemeindehalle. Diese soll südlich der bisherigen Halle und östlich des Kleinspielfeldes entstehen.
Folgende Nutzung ist vorgesehen:
- Sport: Insbesondere Gymnastik, Ballsport lediglich eingeschränkt, Vereinssport, Volkshochschule, kein Schulsport, 2-Teilung der Halle,
- Kultur: Betischung mit ca. 400 Sitzplätzen, Reihenbestuhlung, Bühne für ca. 60 Musiker, Bühnentechnik,
- Küche: Cateringküche für kulturelle Veranstaltungen sowie Schulmensa,
- Foyer / Schulmensa / Vereinszimmer: Foyer mit Verteilerfunktion für kulturelle Veranstaltungen, Schulmensa mit mindestens 50 Essplätzen, Vereinszimmer als Proberaum für Gesangverein mit ca. 40 Personen.
Es wird eine gemeinsame Heizzentrale für die Gemeindehalle, Sporthalle und Schule geplant. Diese soll entweder in der Gemeindehalle integriert oder in einem externen Gebäude untergebracht werden. Die Dachfläche soll weitestgehend mit Photovoltaik ausgenutzt werden.
Voraussichtlicher Kostenrahmen: ca. 5,0 Mio. € netto Gesamtbaukosten.
Voraussichtlicher Terminrahmen: Mit der Planung soll im Anschluss an das Vergabeverfahren begonnen werden. Die Fertiggestellung bzw. Einweihung der neuen Gemeindehalle soll im November 2026 stattfinden.
71737 Kirchberg an der Murr
Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI 2021, Leistungsphasen 1 - 9.
Die Beauftragung der Leistungsphasen erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Es werden die 3-5 punktbesten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Maximal erreichbare Gesamtpunktzahl: 1.100 Punkte.
Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
1. Anzahl Beschäftigte:
- 3 und mehr Beschäftigte: 100 Punkte,
- weniger als 3 Beschäftigte: 0 Punkte.
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2. Referenzen Unternehmen:
Zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen: Einordnung in mind. Honorarzone III gem. Anlage 10.2 HOAI, Inbetriebnahme ab dem 01.01.2017 und vor Einreichung dieses Teilnahmeantrags, Erbringung von mind. 60 Leistungspunkten nach HOAI, Neubauprojekt.
Die Bepunktung der Referenzprojekte erfolgt nach folgenden Projektmerkmalen:
- Gesamtbaukosten netto >= 4,0 Mio. €: 100 Punkte,
- Gesamtbaukosten netto < 4,0 Mio. € und >= 2,5 Mio. €: 50 Punkte,
- Gebäudetyp: Bürger-/Gemeindezentrum oder Mehrzweckhalle für religiöse/kulturelle/sportliche Zwecke oder Vergleichbares: 100 Punkte,
- Saal / Halle mit Fläche >= 400 qm: 100 Punkte
- Saal / Halle mit Fläche <400 qm und >= 250 qm: 50 Punkte,
- Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 GWB: 100 Punkte,
- Erbrachte Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI: 100 Punkte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) § 44 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV: Nachweis mindestens von einem Inhaber oder Führungskraft des Unternehmens über die Mitgliedschaft in der Architektenkammer oder der Besitz einer entsprechenden Qualifikation (Mindestbedingung Dipl.- Ing. / Master Architekt oder Vergleichbares) (Ausschlusskriterium)
b) § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV: Eigenerklärung über den Bestand einer Berufshaftpflichtversicherung (Ausschlusskriterium),
c) § 47 VgV: Verpflichtungserklärung Eignungsleihe (Ausschlusskriterium)
Zu b) Gefordert wird eine Berufshaftpflichtversicherung mit [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme für Sachschäden mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung des Bewerbers ausreichend, welche die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Auftragsfall muss die entsprechende Haftpflichtpolice vorgelegt werden.
d) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Zahl der technischen Beschäftigten als Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre,
e) § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Referenzprojekte siehe Abschnitt II.2.9
siehe Abschnitt II.2.9
Architekt oder Vergleichbares
f) § 123 und § 124 GWB: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen,
g) § 6 Abs. 2 VgV: Eigenerklärung zur Vermeidung von Interessenskonflikten,
h) § 73 Abs. 3 VgV: Eigenerklärung zur Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen,
i) Eigenerklärung Mindestlohn,
j) § 43 Abs. 2 + 3 VgV: Bieter- und Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft besteht im Falle der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort und wird im Falle der Zuschlagserteilung als Arbeitsgemeinschaft mit gesamtschuldnerischen Haftung tätig. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform nach § 126b BGB abzugeben.
Die Bewerbungsunterlagen, die von Ihnen zu erstellenden Anlagen sowie alle Bescheinigungen etc. sind elektronisch über die Einreichungsfunktion für Teilnahmeanträge bei subreport ELViS einzureichen.
Rückfragen sind über die Vergabeplattform subreport ELViS zu stellen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmer aus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-karlsruhe.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.