P395 TP 5: Weiterentwicklung der Docbook-Toolchain/Beratung und Entwicklungsunterstützung von XML-basierten Workflows und Tools Referenznummer der Bekanntmachung: P395 Teilprojekt 5
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bsi.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
P395 TP 5: Weiterentwicklung der Docbook-Toolchain/Beratung und Entwicklungsunterstützung von XML-basierten Workflows und Tools
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Pflege einer bestehenden DocBook-Toolchain, welche zur Erzeugung von technischen Dokumenten im Fachreferat eingesetzt wird. Darüber hinaus soll im Rahmen des Projekts das Fachreferat im Kontext von XML-basierten Workflows und Tools beraten und durch Entwicklungstätigkeiten unterstützt werden.
Auftragsgegenstand ist die Weiterentwicklung und Pflege einer bestehenden DocBook-Toolchain, welche zur Erzeugung von technischen Dokumenten im Fachreferat eingesetzt wird. Hierzu gehören u.a. der angepasste Docbook-Sprachumfang, die Erweiterung der Ausgabeformate (derzeit PDF, DOCX, HTML) das Maintaining des Docker-Images, die Validierung über Schematron-Regeln und Schematron-QuickFixes sowie das Oxygen-Plugin.
Darüber hinaus soll im Rahmen des Projekts das Fachreferat im Kontext von XML-basierten Workflows und Tools beraten und durch Entwicklungstätigkeiten unterstützt werden, beispielsweise in der Unterstützung des Fachreferats bei der Spezifikation von Datenmodellen im Kontext des intelligenten Messsystems (XSD) oder der Entwicklung von Transformationsskripten (XSLT).
Beim Auftragnehmer
Im Rahmen der Leistungserbringung sind folgende Arbeitspakete (AP) vorgesehen:
-Arbeitspaket 1: Auftaktbesprechung
-Arbeitspaket 2: Weiterentwicklung der bestehenden Docbook-Toolchain
-Arbeitspaket 3: Beratung und Entwicklungsunterstützung bei XML-basierten Workflows und Tools
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
I. Ausschluss eines Interessenskonflikts
Bestätigen Sie, dass weder Sie noch Ihre Partner im Fall einer Bietergemeinschaft noch ggf. Unterauftragnehmer Interessen haben, die mit der Ausführung der Leistungen dieses Projekts im Widerspruch stehen und die sich ggf. nachteilig auf das Projektergebnis auswirken könnten? Eingeschlossen von dieser Bestätigung ist das bei dem Projekt eingesetzte Personal.
Bitte mit „JA“ oder „NEIN“ beantworten.
Ein Interessenskonflikt liegt beispielsweise vor, wenn Sie oder Ihr Unterauftragnehmer die vom BSI gewünschten Informationen als eigene Geschäftsgeheimnisse ansehen und diese daher nicht vollständig preisgeben möchten.
Mindestanforderung: Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet (= es besteht ein Interessenskonflikt), so erläutern Sie den Konflikt und stellen Sie dar, wie Sie ihn auflösen wollen. Das Angebot kann in diesem Fall nur berücksichtigt werden, wenn der beschriebene Lösungsansatz vom BSI als ausreichend beurteilt wird.
Ausführungsbedingungen gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den
Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB.
Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.