Rahmenvereinbarung der Sicherheitsdienstleistungen an der Universität Bielefeld Referenznummer der Bekanntmachung: 504-2022-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33615
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-bielefeld.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung der Sicherheitsdienstleistungen an der Universität Bielefeld
Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer mit der Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen an der Universität Bielefeld. Der Auftrag erstreckt sich im Wesentlichen auf die Herstellung und Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen einschließlich Außengelände.
Universität Bielefeld Universitätsstraße 25 33615 Bielefeld
Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer mit der Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen an der Universität Bielefeld. Der Auftrag erstreckt sich im Wesentlichen auf die Herstellung und Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit sowie die Erkennung und Abwendung von Gefahren und Schäden an Gebäuden, Einrichtungen und Anlagen einschließlich Außengelände.
Die Vertragslaufzeit kann viermal um je ein Jahr auf maximal 6 Jahre verlängert werden.
Während der Vertragslaufzeit ist die Einsatzleitung von 3-G Kontrollen in Abhängigkeit von der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der daraus resultierenden Beschlussfassung der Universität hinsichtlich Art und Umfang der Durchführung der 3-G-Kontrollen optional vorgesehen. Ein rechtlicher Anspruch auf die Erbringung dieser optionalen Leistung besteht seitens des AN nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung Ausschlussgründe nach §§ 123, 124, 125 GWB und Vergaberegister NRW. Das Formular in Anhang 521 EU ist zu verwenden
2. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Register (Auszug in Kopie beizufügen)
Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
3. Nachweis über eine Erlaubnis zur Ausübung eines Bewachungsgewerbes gem. § 34a GewO (Urkunde(n) Bescheide) in Kopie beizufügen sowie deren Umfang oder ein vergleichbarer Nachweis eines anderen EU-Mitgliedstaates
3. Erklärung darüber, dass der Bewerber spätestens bei Beginn der Leistung über eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung verfügt.
Das Dokument "Unternehmerfragebogen" ist zu verwenden.
Auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers ist eine Erklärung der Versicherung vorzulegen, dass im Zuschlagsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Kann ein Bewerber aus einem berechtigten Grund, den er plausibel zu machen hat, die geforderten Unterlagen nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen.
zu 3.: Mindestanforderungen:
Im Rahmen der Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung gelten folgende Mindesthöhen für die Deckungssummen:
1) An die DIN 77200 angelehnt beträgt die Mindesthöhe der Versicherungssumme je Schadensereignis EUR 2.500.000,00 für Personen- und Sachschäden pauschal.
2) EUR 250.000,00 für Vermögensschäden, insbesondere nach gültigem Datenschutzrecht;
3) EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen bewachter Sachen, hier speziell auch der Nachweis der Versicherung von unerlaubten Handlungen seitens der Erfüllungsgehilfen des AN;
4) EUR 250.000,00 für das Abhandenkommen von Schließmitteln;
5) EUR 250.000,00 für Bearbeitungs-/Tätigkeitsschäden;
6) EUR 2.500.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden.
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt mindestens jeweils das Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssumme, bei Umwelthaftpflichtschäden das Einfache.
4. Erklärung, dass das Unternehmen nach der Qualitäts-Norm DIN 77200-1 oder gleichwertig zertifiziert ist, unter Angabe der Akkreditierungsstelle.
§ 49 Abs. 1 S. 2 u. 3 VgV bestimmt: "Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an. Kann ein Bewerber oder Bieter aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, die betreffenden Bescheinigungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist einholen, so muss der öffentliche Auftraggeber auch andere Unterlagen über gleichwertige Qualitätssicherungssysteme anerkennen, sofern der Bewerber oder Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Qualitätssicherungsmaßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen."
5. Vorlage zwei geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste zu den in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Sicherheitsdienstleistungen. Geeignet ist eine Referenz, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist.
zu 5.: Die Mindestanforderungen für die Benennung einer vergleichbaren Referenz sind:
- Benennung des Referenzkunden
- Leistungszeitraum darf nicht mehr als 3 Jahre zurückliegen
- es muss sich um eine vergleichbare Leistung (Sicherheitsdienste) handeln
- Angabe des Auftragswerts (netto) per anno
Wir erwarten darüber hinaus, dass die eingereichten Referenzen jeweils mindestens drei der folgenden weiteren Merkmale berücksichtigen:
- Objektgröße von über 200.000 m2,
- durchschnittliche Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter beträgt pro Tag in einem Objekt mindestens 10 Personen,
- frei zugängliches Objekt bzw. Objekt mit einem öffentlichen Verkehrsraum,
- Objekt, bei der es sich um eine Hochschule handelt.
Hinweis:
Jede eingereichte Referenz muss mindestens drei der vorgenannten Merkmale erfüllen.
Zwingend ist, dass das Merkmal "Hochschule" aus mindestens einer eingereichten Referenz hervorgeht (zwei frei wählbare Merkmale + Merkmal "Hochschule"). Alle weiteren Merkmale sind frei kombinierbar. Es ist nicht gefordert, dass (ausgenommen das Merkmal Hochschule) alle Merkmale mindestens einmal erfüllt sein müssen.
Beispiel 1 (dient lediglich zum Verständnis):
1. Referenz (erfüllt Mindestanforderungen UND Objektgröße > 200.000 m2, frei zugängliches Objekt und Hochschulobjekt)
2. Referenz (erfüllt Mindestanforderungen UND Objektgröße > 200.000 m2, frei zugängliches Objekt und Zahl der eingesetzten Mitarbeiter mindestens 10 Personen)
Beispiel 2 (dient lediglich zum Verständnis):
1. Referenz (erfüllt Mindestanforderungen UND Objektgröße > 200.000 m2, frei zugängliches Objekt und Hochschulobjekt)
2. Referenz (erfüllt Mindestanforderungen UND Objektgröße > 200.000 m2, frei zugängliches Objekt und Hochschulobjekt)
Das Dokument "Referenzvordruck" ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Auftraggeberin (AG) beauftragt den Auftragnehmer (AN) mit einer Rahmenvereinbarung gemäß § 65 Abs. 2 i.V.m. § 21 Abs. 6 VGV vom 1. Juli 2022, 0:00 Uhr - 30. Juni 2024, 24:00 Uhr mit der Ausführung von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) an der Universität Bielefeld.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zwischen den Jahren 2024 - 2028
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Zuschlagskriterien:
40 % Preis
60 % Qualitätskriterien :45 % Personalkonzept und 15 % Schulungskonzept
Hinweis 1: Auf Grund des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach §150a der Gewerbeordnung einzuholen.
Hinweis 2: Die Universität Bielefeld ist nordrhein-westfälische Auftraggeberin im Sinne des § 1 Abs. 4 Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018. Gemäß § 2 Abs. 6 TVgG-NRW wird das Dokument 513 EU BVB TVgG NRW Vertragsbestandteil.
Hinweis 3 - Schätzwert:
Auf Grundlage der Erfahrungen der AG aus den letzten Jahren wird das Auftragsvolumen auf 1,36 Mio. EUR netto (gerundet) für das erste Vertragsjahr zzgl. einer kalkulierten Preissteigerung für die weiteren Jahre, geschätzt. Damit beträgt das geschätzte Gesamtauftragsvolumen über die maximal mögliche Vertragslaufzeit insgesamt 8,6 Mio. EUR netto (gerundet) inkl. einer kalkulierten Preissteigerung.
Hinweis 4 - Höchstwert:
Der Höchstwert beträgt insgesamt 12,9 Mio. EUR netto (gerundet) über die maximal mögliche Vertragslaufzeit. Bei Erreichen des Höchstwertes endet diese Rahmenvereinbarung. Die Regelungen des § 132 GWB vor Erreichen des Höchstwertes bleiben hiervon unberührt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4RYYC6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Der öffentliche Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ein Nachprüfungsantrag vor der o.g. Vergabekammer unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland