Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Referenznummer der Bekanntmachung: 15 20 01-2022/32
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heinsberg
NUTS-Code: DEA29 Heinsberg
Postleitzahl: 52525
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-heinsberg.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.kreis-heinsberg.de/aktuelles/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Schülerspezialverkehr Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Durchführung des Schülerspezialverkehrs zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und zurück.
Im Rahmen des Schülerspezialverkehrs (Schülerbeförderung) mit Kleinbussen und Personenkraftwagen sollen schultäglich (montags bis freitags) Schüler/innen aus dem Kreisgebiet Heinsberg zu folgender Förderschule des Kreises Heinsberg und zurück befördert werden:
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg
Siemensstr. 2
52525 Heinsberg
Geilenkirchen/Übach-Palenberg
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Stadtgebieten Geilenkirchen und Übach-Palenberg.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren (2022/2023 bis 2023/2024) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2025/2026, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2023 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2024 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Gangelt/Selfkant/Waldfeucht
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Gemeindegebieten Gangelt, Selfkant und Waldfeucht.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren (2022/2023 bis 2023/2024) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2025/2026, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2023 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2024 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Wassenberg/Wegberg
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Stadtgebieten Wassenberg und Wegberg.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren (2022/2023 bis 2023/2024) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2025/2026, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2023 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2024 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Heinsberg
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus dem Stadtgebiet Heinsberg.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren (2022/2023 bis 2023/2024) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2025/2026, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2023 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2024 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Hückelhoven/Erkelenz
Janusz-Korczak-Schule Heinsberg Siemensstr. 2 52525 Heinsberg
Schultägliche Beförderung (montags bis freitags) von Kindern zur Janusz-Korczak-Schule Heinsberg und zurück aus den Stadtgebieten Hückelhoven und Erkelenz.
Der Vertrag wird für die Dauer von zwei Schuljahren (2022/2023 bis 2023/2024) geschlossen. Er verlängert sich um jeweils ein weiteres Schuljahr bis maximal zum Ende des Schuljahres 2025/2026, falls er nicht spätestens bis zum 30.11.2023 für das erste Verlängerungsjahr bzw. 30.11.2024 für das zweite Verlängerungsjahr von einer Vertragspartei gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine gültige Konzession zur Personenbeförderung ist vorzulegen. Bei nicht konzessionierten Unternehmen reicht die Eintragung im Fahrzeugschein, dass das Fahrzeug für die Schülerbeförderung geeignet ist, aus. In diesem Fall sind Kopien der Fahrzeugscheine der Fahrzeuge, die eingesetzt werden sollen, vorzulegen.
- Die Fahrer/innen müssen im Besitz eines gültigen Personenbeförderungsscheines gemäß Personenbeförderungsgesetz sein. Dies gilt auch für die Fahrer/ innen von Personenkraftwagen mit bis zu acht Sitzplätzen. Der Personenbeförderungsschein ist bei den Fahrten mitzuführen.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular 521 EU - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen)
- Es dürfen während der gesamten Vertragslaufzeit nur Fahrzeuge eingesetzt werden, die nicht älter als zehn Jahre sind. Ältere Fahrzeuge werden als nicht geeignet angesehen.
- Die eingesetzten Fahrzeuge müssen dem "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse" entsprechen.
-Die Fahrzeuge müssen auf den Plätzen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, mit Rückhalteeinrichtungen mit der Prüfnorm UN ECE-Regelung Nr. 44/03 oder 129 ausgestattet sein. Dies gilt auch für die mittleren Sitze in Kleinbussen, die nur mit einem Zweipunktgurt (Beckengurt) ausgestattet sind.
- Die nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gesetzlich vorgeschriebenen Rückhalteeinrichtungen sind durch das Unternehmen zu stellen. Der/Die Unternehmer/in hat dafür Sorge zu tragen, dass eventuell eintretende Gesetzesänderungen bezüglich der Fahrzeugausstattung bzw. Sicherheitsbestimmungen unverzüglich umgesetzt werden.
- Bei der Beförderung der Schüler/innen muss eine volljährige, geeignete, deutschsprachige Begleitperson mitfahren, die vom Unternehmen zu stellen ist.
- Der/Die Unternehmer/in ist verpflichtet, sich, seine/ihre Fahrer/innen und die Insassen nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen zu versichern.
- Bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern/Eignungsleihern oder Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Unternehmen zu benennen und die entsprechenden Erklärungen und Nachweise gem. Abschnitt III.1.1.) der Auftragsbekanntmachung abzugeben. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Zusätzlich ist bei Vorliegen von Bietergemeinschaften das "Formular 531 EU" einzureichen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist das Formblatt "Formular 532 EU" einzureichen. In diesem Fall ist zusätzlich von dem Unterauftragnehmer eine Verpflichtungserklärung "Formular 533 EU" abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreisverwaltung Heinsberg
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angebote sind elektronisch über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform einzureichen. Aufwendungen der Angebotserstellung und Angebotsversendung werden nicht vergütet.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung nachzufordern. Davon umfasst sind sämtliche in den Ziffern III.1.1) und III.2.2) geforderte Unterlagen, Angaben und Erklärungen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt auch hinsichtlich der Preise, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Bei Nachforderung fehlender Unterlagen sind diese spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Auftraggeberin vorzulegen.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann, so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals darauf hinzuweisen. Diese Fragen oder Einwände müssen unverzüglich, spätestens bis zum 22.02.2022, bei dem zuvor genannten Portal eingegangen sein.
Die Bearbeitung und Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle, Montag - Donnerstag von 8.30 - 15.30 Uhr, Freitag 8.30 - 11.30 Uhr, schriftlich (nicht telefonisch) über die Kommunikationsfunktion des zuvor genannten Portals.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYUYY1T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den §§ 160 ff. GWB. Insbesondere sind die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu beachten.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen;
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.