HGB Objektplanung Fahrradparkhaus und Wohngebäude Stadthausstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 5411/22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hgb-hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
HGB Objektplanung Fahrradparkhaus und Wohngebäude Stadthausstraße
Die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH plant im Innenstadtbereich der Stadt Hamm den vollständigen Neubau eines Gebäudes zu realisieren, das im Erdgeschoss zur späteren Nutzung als Fahrradparkhaus mit 370 Stellplätzen vorgesehen ist und in dem im 1. und 2. Obergeschoss mehrere Wohnungen geschaffen werden sollen. Das Bauvorhaben ist auf einem innerstädtisch gelegenen Grundstück mit eingeschränkten Zugangsmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe zur städtischen Hauptfußgängerzone zu realisieren. Zu diesem Zweck soll ein Architekt beauftragt werden, der die bauliche Realisierung des Vorhabens plant und begleitet.
Stadthausstraße 59065 Hamm
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für das in Abschnitt II.1.4) näher beschriebene Vorhaben. Es sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 vergeben werden, wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist (Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3; Stufe 2: Leistungsphasen 4 bis 6; Stufe 3: Leistungsphasen 7 bis 9).
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens.
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt.
Die weiteren Leistungsphasen kann der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiter beauftragen, worauf der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch hat.
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft den geplanten Fertigstellungstermin des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschn. III.2.1.). Zur Nachweisführung genügt die Vorlage eines enstprechenden Qualifikationsnachweises in Kopie; der Auftraggeber behält sich vor, in Zweifelsfällen die Vorlage des Originals zu verlangen.
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist der durchschnittliche Jahresgesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügt eine entsprechende Eigenerklärung im Angebotsvorblatt.
1. Referenzen des Büros (nicht älter als 5 Jahre; Stichtag: 01.04.2017) für die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude für den fertiggestellten oder sich in der Bauausführung befindenden Neubau eines Wohngebäudes oder eines sonstigen Gebäudes auch mit Wohnnutzung (wobei die Wohnfläche in beiden Fällen mindestens 400 qm betragen muss), bei denen mindestens eine der Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude bearbeitet und abgeschlossen wurde, das Objekt mindestens der Honorarzone III oder höher gem. § 35 HOAI entsprach und sich die Baukosten (nach aktuellem Stand der Kostenermittlung) in den KG 300 und 400 (entspr. DIN 276) zusammen auf mind. 1,0 Mio. EUR (ohne MwSt.) beliefen.
2. Angabe der Anzahl fester beschäftigter Mitarbeiter/innen mit der Zulassung als Architekt/-in oder der Berufsqualifikation als Ingenieur/-in der Fachrichtung Bauingenieurwesen, gegliedert in die Gruppen Inhaber/Geschäftsführung (Architekten/innen), festangestellte Mitarbeiter/innen (Architekten/innen), freiberufliche Mittarbeiter/innen (Architekten/innen) und Bauingenieure/innen (Inhaber/Geschäftsführung sowie festangestellte Mitarbeiter/innen), und zwar durchschnittlich für die Jahre 2019, 2020 und 2021 sowie aktuell. Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Angebotsvorblatt bzw. im Bieter-Referenzformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 2 bis 6 und 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, ansonsten gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Die genannten Leistungsphasen müssen dabei abschließend bearbeitet sein, wobei die LPh 8 bereits mit Baufertigstellung, d. h. der werkvertraglichen Abnahme (ggf. auch unter Mängelvorbehalt) des letzten Ausführungsgewerks für das Gebäude als abgeschlossen gilt.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden nur über das Vergabeportal (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationen abzurufen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YKRRUCL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland