Nuklearhaftpflichtversicherung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sowie für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben, jeweils ab dem 01.06.2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Nuklearhaftpflichtversicherung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus sowie für das Brennelemente-Zwischenlager Gorleben, jeweils ab dem 01.06.2022
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben.
Nuklearhaftpflichtversicherung Standort Ahaus
Essen
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben.
Für diese beiden Kernanlagen, für welche derzeit Nuklearhaftpflichtversicherungsverträge wirksam bestehen, sind zum 01.06.2022 neue Versicherungsverträge zu vergeben, da sich der Umfang und die Höhe der nachzuweisenden Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge) und damit Umfang und Höhe der abzuschließenden Nuklearhaftpflicht-versicherung wesentlich ändert:
Zum 01.01.2022 sind die Änderungsprotokolle aus 2004 zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in Kraft getreten.
Damit ist ebenfalls zum 01.01.2022 das Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetz (AtG) und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften aus 2008 in Kraft getreten, womit die Änderungen zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) ist am 02.01.2022 in Kraft getreten.
Nach den in Kraft getretenen gesetzlichen sowie verordnungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen Inhaber von Kernanlagen erweiterten Haftungs- und Deckungsvorsorgeverpflichtungen, welche mittels Versicherungsdeckungen erfüllt werden können.
Verlängerungsoption um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht schrifltich gekündigt.
Nuklearhaftpflichtversicherung Standort Gorleben
Essen
Gegenstand der Vergabe sind Versicherungsleistungen zur Deckung des nuklearen Haftpflichtrisikos für Kernanlagen, und zwar für die beiden Brennelemente-Zwischenlager an den Standorten Ahaus und Gorleben.
Für diese beiden Kernanlagen, für welche derzeit Nuklearhaftpflichtversicherungsverträge wirksam bestehen, sind zum 01.06.2022 neue Versicherungsverträge zu vergeben, da sich der Umfang und die Höhe der nachzuweisenden Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge) und damit Umfang und Höhe der abzuschließenden Nuklearhaftpflicht-versicherung wesentlich ändert:
Zum 01.01.2022 sind die Änderungsprotokolle aus 2004 zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in Kraft getreten.
Damit ist ebenfalls zum 01.01.2022 das Gesetz zur Änderung haftungsrechtlicher Vorschriften des Atomgesetz (AtG) und zur Änderung sonstiger Rechtsvorschriften aus 2008 in Kraft getreten, womit die Änderungen zum Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen sowie zum Brüsseler Zusatzübereinkommen in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorgeverordnung (AtDeckV) ist am 02.01.2022 in Kraft getreten.
Nach den in Kraft getretenen gesetzlichen sowie verordnungsrechtlichen Bestimmungen unterliegen Inhaber von Kernanlagen erweiterten Haftungs- und Deckungsvorsorgeverpflichtungen, welche mittels Versicherungsdeckungen erfüllt werden können.
Verlängerungsoption um jeweils 1 weiteres Jahr, wenn nicht schrifltich gekündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Zulassung als Versicherungsunternehmen durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) oder eine entsprechende Erlaubnis der zu¬ständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Euro¬päischen Union für die ausgeschriebenen Versicherungssparten. Die Voraussetzungen für die Deckungsvorsorge gem. § 2 Abs. 1 der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV) müssen damit erfüllt werden. (Mindestanforderung, Ausschlusskriterium)
• Eigenerklärung des Bieters, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. (Ausschlusskriterium)
• Nachweis über regelmäßige Leistung der Sozialversicherungsbeiträge (Unbedenklich-keitsbescheinigung der Einzugsstelle und der Berufsgenossenschaft, max. 3 Monate alt). (Ausschlusskriterium)
• Bescheinigung von der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (Auskunft in Steuersachen, max. 3 Monate alt) ordnungsgemäß erfüllt hat. (Ausschlusskriterium)
• Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Staates, in dem das Versicherungsunternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Sofern im Internet veröffentlicht, Angabe der Internetquelle. (Ausschlusskriterium)
• Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbare Auskunft, sofern der Bewerber keine natürliche Person ist.
Eigenerklärung des Bieters, dass das Angebot den deutschen und internationalen Vorschriften auf dem Gebiet des Atom- und Strahlenschutzrechts entspricht, wobei insbesondere die in Ziffer 3.2 dieser Ausschreibung genannten Bedingungen und rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden kostenlos auf der Vergabeplattform des Subreports unter
https://www.subreport.de zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt. Unter Angabe der ELVIS-IDNr.:
E39323246 gelangen Sie direkt zu den Vergabeunterlagen.
Die Kommunikation verläuft über die Vergabeplattform des Subreports.
Die BGZ empfiehlt eine einmalige Registrierung bei Subreport. Diese ist kostenlos. Erfolgt keine Registrierung,
müssen Bewerber eigenverantwortlich die weitere Entwicklung zum Verfahren durch selbstständige Einsicht in
Subreport verfolgen.
Das Angebot, einschließlich aller Nachweise und Referenzen ist elektronisch in Textform auf der
Vergabeplattform des Subreports unter https://www.subreport.de/ über die ELVIS-ID-Nr.: E39323246
einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind."