Vergabe von IT-Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Rahmen von Projekten zur Implementierung des OZG 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/3056
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Reutlingen
NUTS-Code: DE141 Reutlingen
Postleitzahl: 72770
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://civillent.de/start
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.menoldbezler.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von IT-Entwicklungs- und Beratungsleistungen im Rahmen von Projekten zur Implementierung des OZG 2022
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungsleistungen und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des Onlinezugangsgesetzes.
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Ein realisierter OZG-Prozess in einem Bundesland kann in einer Kommune, einem Landkreis, im eigenen Bundesland oder in anderen Bundesländern eingesetzt werden.
Vor diesem Hintergrund hat die Ausschreibung den Abschluss eines Rahmenvertrages über IT-Entwicklungs- und Beratungsleistungen zur Realisierung von Prozessprojekten im Rahmen der Implementierung des OZG zum Gegenstand.
Im Rahmen der Umsetzung der durch das OZG vorgegebenen Digitalisierungsmaßnahmen werden verschiedene Dienste in Projekten realisiert. Ein Projekt gliedert sich wiederum in mehrere Prozessprojekte. Die Realisierung eines Prozessprojektes findet unter den Bedingungen agiler Softwareentwicklung nach SCRUM in einzelnen Prozessprojektteams statt.
Der Auftragnehmer hat mehrere Aufgabenstellungen zu erfüllen:
1. Der Auftragnehmer muss initial drei Prozessprojektteams stellen, welche unter der Geltungsdauer des Rahmenvertrags einzelne Prozessprojekte in eigener Verantwortung realisieren. Optional muss der Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers bis zu 7 weitere solcher Prozessprojektteams stellen. Hinsichtlich dieser bis zu 7 optional anzubietenden Prozessprojektteams wird dem Auftragnehmer keine Abnahme zugesichert.
2. Der Auftragnehmer muss Beratungsleistungen für andere Prozessprojektteams erbringen und die Product Owner stellen.
3. Darüber hinaus muss der Auftragnehmer die in den Prozessprojektteams konzipierten und softwaretechnisch entwickelten Anforderungen bei den Kunden/Verwaltungen teilweise mit anderen Bundesländern ausprägen und dafür eine Musterlösung implementieren, d. h. bei Kunden in Produktion nehmen.
4. Ein Prozessprojekt kann auch die Übernahme des Anforderungsmanagements durch den Auftragnehmer beinhalten. Es müssen die Anforderungen der Kunden aufgenommen, strukturiert und konsolidiert werden, um abgestimmte User-Stories zu erstellen, welche im Prozessprojektteam zu entwickeln sind.
5. Der Umfang der möglichen OZG-Leistungen und zentrale OZG-Infrastrukturdienste, die zu beachten sind, sind unter www.onlinezugangsgesetz.de dokumentiert. Unter www.service-bw.de sind ergänzende Infrastrukturen beschrieben die in Baden-Württemberg zum Einsatz kommen.
Jedes zu stellende Prozessprojektteam (initial oder optional) besteht aus unterschiedlichen Rollen/Skill-Profilen, damit es die ihm zugedachten Aufgaben selbständig erfüllen kann. Grundsätzlich ist dabei je Prozessprojektteam von 8,5 vollzeitäquivalenten Kräften bei folgender Auslastung auszugehen (bei einer 100 % Vollzeitkraft wird dabei grundsätzlich von einem 8h-Tag und einer 40h-Woche ausgegangen, wobei jedoch pro Tag eine Vergütung von maximal 10h erfolgt):
- SCRUM-Master (50 %)
- Product Owner (50 %)
- Consultant (2 x 100 %)
- Softwareentwickler I (100 %)
- Softwareentwickler II (2 x 100 %)
- Qualitätssicherer (50 %)
- Schnittstellenexperte (50 %)
- DevOps (100 %)
- Anwendungsbetreuer (50 %)
Aus der Menge von insgesamt 10 anzubietenden Prozessprojektteams (3 initial, 7 optional auf gesonderten Abruf) unter Zugrundelegung von jeweils 8,5 vollzeitäquivalenten Kräften ergeben sich insgesamt 85 vollzeitäquivalente Kräfte. Diese Menge von 85 vollzeitäquivalenten Kräften jährlich über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen entspricht dem Schätzwert der vorliegenden Rahmenvereinbarung.
Im Laufe der Prozessprojekte kann der Auftragnehmer in Absprache mit dem Auftraggeber die Gewichtung der einzelnen Rollen verändern, wenn dadurch die Velocity unter Beibehaltung einer hohen Qualität gesteigert wird.
Mit Blick hierauf ist nicht auszuschließen, dass die Schätzmenge der vorliegenden Rahmenvereinbarung (85 vollzeitäquivalente Kräfte jährlich) während der Vertragslaufzeit überschritten wird. Vor diesem Hintergrund wird für die vorliegende Rahmenvereinbarung eine Höchstmenge von 110 vollzeitäquivalenten Kräften jährlich über die gesamte Vertragslaufzeit inkl. aller Verlängerungsoptionen angenommen.
Zu weiteren Einzelheiten der Leistung sowie insbesondere den einzelnen Rollenprofilen siehe die Angaben in der "Leistungsbeschreibung".
Der Auftraggeber kann den Vertrag gegenüber dem Auftragnehmer dreimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoptionen)
Dreimalige Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen gemäß Ziff. II.2.7)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Die Eignung ist im Falle einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach - sei es als Bieter, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer - an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bieter/Bietergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bieter(bzw. eine Bietergemeinschaft) kann sich zum Nachweis der Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Angebots nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für diese Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Die nachfolgend und die in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise sind mit dem Angebot einzureichen:
(1) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Scientology-Schutzerklärung (L. Ron Hubbard ).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Eigenerklärung bezüglich der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch von der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist.
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Diese Erklärung ist im Falle einer Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft nur einmal vorzulegen. Die Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Haftpflichtversicherung bzw. über den Abschluss einer Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen ist auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
(1) Erklärung über das jährliche Mittel der bei dem Unternehmen Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
(2) Eigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der IT-Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren
Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags
- Beschreibung des Leistungsumfangs
- Name des Auftraggebers inkl. Ansprechpartner
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Volumen der Leistungserbringung in EUR netto für den gesamten Leistungszeitraum
(3) Die Personen, die für die jeweiligen Rollen/Skill-Profile innerhalb eines Prozessprojektteams angeboten werden, müssen jeweils folgende Qualifikationen/Erfahrungen aufweisen:
- SCRUM-Master: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik agile Softwareprojekte / Projektmanagement absolviert zu haben; Der Berater verfügt über mindestens 1 Berufserfahrungsjahr als Mitglied eines Scrum Team (1 Jahr entspricht 200 PT); Der Berater besitzt nachgewiesene Kenntnisse bei der Entwicklung unter XOEV - Standards (XFall, XTA, XOEV - Dialekte), Angabe in Jahren (1 Jahr entspricht 200 Personentagen)
- Product Owner: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Projektmanagement, Kreativitätstechniken und Moderation absolviert zu haben; Der Product Owner besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre in der Leitung von Projekten zur Optimierung von Geschäftsprozessen / Digitalisierungsprojekten im Themenumfeld E-Government vorzugsweise im kommunalen Umfeld; Der Product Owner verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre in der Leitung Durchführung von agilen Beratungsprojekten.
- Consultant: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Prozessmanagement, Nutzerorientiertes Design, Digitalisierung von Geschäftsprozessen, Moderation absolviert zu haben; Der Consultant besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre in Projekten zur Optimierung von Geschäftsprozessen / Digitalisierungsprojekten mit nutzerorientierter Zielsetzung im Themenumfeld E-Government vorzugsweise im kommunalen Umfeld; Der Consultant verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre in der Durchführung von Beratungsprojekten / Workshops bei Endkunden.
- Softwareentwickler I: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Softwarearchitektur absolviert zu haben; Der Berater besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre als Softwarearchitekt für Microservicearchitekturen; Der Berater verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre in der Rolle als Entwickler von Microservices unter einer Microservicearchitketur mit JAVA (1 Jahr entspricht 200 PT); Der Berater besitzt nachgewiesene Erfahrung bei der Entwicklung unter XOEV - Standards (XFall, XTA, XOEV - Dialekte), Angabe in Jahren (1 Jahr entspricht 200 Personentagen).
- Softwareentwickler II: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Webentwicklung absolviert zu haben; Der Berater besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre als Softwareentwickler im Bereich Webentwicklung; Erfahrung des Entwicklers mit der Activiti Plattform (https://www.activiti.org/).
- Qualitätssicherer: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Qualitätssicherung absolviert zu haben; Der Berater besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre in der Qualitätssicherung.
- Schnittstellenexperte: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Softwarearchitektur absolviert zu haben; Der Berater besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre als im Anforderungsmanagement zum Design von Schnittstellen; Der Berater verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre im Design und der Spezifizierung von Schnittstellen (1 Jahr entspricht 200 PT); Der Berater besitzt nachgewiesene Erfahrung beim Design unter XOEV - Standards (XFall, XTA, XOEV - Dialekte), Angabe in Jahren (1 Jahr entspricht 200 Personentagen).
- DevOps: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik DevOps absolviert zu haben; Der Berater besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre als DevOps Implementierer für Microservicearchitekturen; Der Berater verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre in der Rolle als Entwickler von Microservices unter einer Microservicearchitektur (1 Jahr entspricht 200 PT); Der Berater verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre im Tätigkeitsumfeld des technischen Software Deployments und der technischen Applikationsqualitätssicherung sowie -testings; Der Berater besitzt nachgewiesene Erfahrung bei der Entwicklung unter XOEV - Standards (XFall, XTA, XOEV - Dialekte), Angabe in Jahren (1 Jahr entspricht 200 Personentagen).
- Anwendungsbetreuer: Der Berater besitzt den Nachweis, einen mindestens dreitägigen Fortbildungsnachweis, welcher nicht älter als 4 Jahre sein darf, in der Thematik Anwendungsbetreuung, Qualitätssicherung, Support und/oder Projektmanagement absolviert zu haben; Der Anwendungsbetreuer besitzt mindestens 2 Erfahrungsjahre bei der Qualitätssicherung, Testing, Fehleranalyse und Inbetriebnahme/Konfiguration von IT-Services für Endkunden im Themenumfeld E-Government vorzugsweise im kommunalen Umfeld; Der Anwendungsbetreuer verfügt über mindestens 2 Berufserfahrungsjahre in der Betreuung von Endanwendern (Beratung, Koordination und Kategorisierung von Supportanfragen, Planung und Durchführung der Anfragen einschließlich deren Erfassung und Klassifikation, Mitwirkung in der Fehleranalyse sowie Auftragsannahme und Service-Erbringung, Initialisierung und Dokumentation einer erforderlichen Bearbeitung im 3rd-Level).
Nachweis von mindestens 2 geeigneten Referenzprojekten über erbrachte vergleichbare Leistungen des Unternehmens im Bereich der IT-Dienstleistungen für öffentliche Auftraggeber aus den letzten drei Jahren.
Die geforderten Mindestreferenzen müssen für jedes Angebot nur einmal vorgelegt werden. Das gilt auch im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft.
Zudem handelt es sich bei den für die einzelnen Rollen-/Skillprofile angeforderten Qualifikationen/Erfahrungen um Mindestanforderungen, soweit diese als solche formuliert sind ("mindestens"; "nicht älter als" usw.).
Soweit eine Rolle innerhalb eines Prozessprojektteams mit mehr als einer Person zu besetzen ist, sind die für die jeweilige Rolle gestellten Anforderungen für jede einzelne Person zu erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Mit dem Angebot hat der Bieter eine Verpflichtungserklärung entsprechend dem LTMG einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZR3W5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.