Jahresabschlussprüfung für die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder) Referenznummer der Bekanntmachung: B210803702
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vbl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfung für die VBL (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder)
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Prüfungsdienstleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüferin für den Jahresabschluss der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (kurz: VBL).
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Prüfungsdienstleistungen durch einen Wirtschaftsprüfer / eine Wirtschaftsprüferin für den Jahresabschluss der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (kurz: VBL).
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (kurz VBL) ist eine von Bund und Ländern getragene Einrichtung in der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Die VBL ist die größte Zusatzversorgungskasse Deutschlands. Seit über 90 Jahren führt die VBL die betriebliche Altersversorgung der nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Öffentlichen Dienstes durch.
Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für die betriebliche Altersversorgung sind in den Versorgungstarifverträgen des öffentlichen Dienstes geregelt. Zusätzlich zur Pflichtversicherung VBLklassik bietet die VBL bei der Freiwilligen Versicherung förderfähige Produkte der betrieblichen Altersversorgung VBLextra an. Die VBLdynamik ist seit dem 1. Januar 2016 für Neuabschlüsse geschlossen. Die zuvor abgeschlossenen Versicherungsverträge werden weiterhin von der VBL verwaltet.
Die Finanzierung der Pflichtversicherung erfolgt überwiegend im Umlage- sowie in Teilen im Kapitaldeckungsverfahren. Die freiwillige Versicherung wird ausschließlich im Kapitaldeckungsverfahren finanziert.
Die VBL verwaltet als größte deutsche Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes zum 31. Dezember 2020 sonstige Kapitalanlagen mit einem Bilanzwert in Höhe von rund 28,7 Milliarden Euro (der Zeitwert zum 31. Dezember 2020 beträgt rund 50,9 Milliarden Euro). Die konsolidierte Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 beträgt rund 31,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2020 waren durchschnittlich circa 816 Mitarbeiter/innen beschäftigt.
Sie untersteht mit der Freiwilligen Versicherung der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Seit dem 1. Januar 2020 nimmt die BaFin im Wege der Organleihe für das Bundesministerium für Finanzen bestimmte Aufsichtsaufgaben, insbesondere in den Bereichen Kapitalanlage und Risikomanagement für die VBL insgesamt, also auch für die Pflichtversicherung wahr.
Vom Prüfungsauftrag umfasst sind der Jahresabschluss und Lagebericht der VBL. Beide sind jährlich gemäß § 71 VBL-Satzung in Verbindung mit § 341k HGB und §§ 316 ff. HGB, die freiwillige Versicherung gemäß § 341k und §§ 316 ff. HGB in Verbindung mit § 35 VAG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (vgl. Prüfungsstandards und Prüfungshinweise des IDW) zu prüfen.
Über die durchgeführten Prüfungen ist durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß
§§ 321 ff. HGB ein Prüfungsbericht zu erstellen und ein Bestätigungsvermerk zu erteilen.
Weiterhin ist bei den Berichten auf die Erfordernisse der Verordnung über den Inhalt der Prüfungsberichte zu den Jahresabschlüssen und Solvabilitätsübersichten von Versicherungsunternehmen (Prüfungsberichteverordnung - PrüfV) zu achten.
Bestandteile des Prüfungsauftrages bzw. Kernaufgaben bei der Prüfung sind unter anderem
- die Kapitalanlagen,
- die versicherungstechnischen Rückstellungen und
- die Prüfung des Risikomanagements gemäß § 26 VAG.
Nähere Informationen lassen sich der kostenfrei zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung entnehmen.
Der Prüfungsauftrag erstreckt sich zunächst auf das Jahr 2022. Anschließend kann die VBL den Prüfungsauftrag maximal viermal um jeweils ein Jahr verlängern. Die Verlängerung erfolgt durch Mitteilung der VBL in Textform (Beauftragung). Soweit sich die VBL allerdings spätestens bis zum 1. September 2023/2024/2025/2026 nicht gegenteilig in Textform äußert, gilt der Prüfungsauftrag stillschweigend als um ein Jahr verlängert.
Maximal sind von der Ausschreibung also 5 Prüfaufträge und damit eine Laufzeit von maximal 5 Jahren umfasst.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil
b) Nachweis darüber, dass es sich beim Bieter um ein in Deutschland von der Wirtschaftsprüferkammer anerkanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen handelt, das die Voraussetzungen des § 319 HGB erfüllt. Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. § 319 Abs. 2-4 HGB in Verbindung mit § 319b HGB vorliegen.
Eignungskriterium sind
a) der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielte Gesamtumsatz (brutto); dieser ist mit dem Angebot getrennt nach Jahren mitzuteilen;
b) der bestehende Betriebshaftpflichtversicherungsschutz oder die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen;
c) Jahresabschlüsse der letzten drei Jahre, falls deren Veröffentlichung gesetzlich vorgeschrieben ist
Zu a): Der Brutto-Umsatz muss in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro / Jahr betragen haben.
Zu b): Bieter müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach-, Personen- oder sonstige Schäden verfügen oder sich bereit erklären, im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung in dieser Höher abzuschließen. Mit Angebotsabgabe ist ein Fremdnachweis über den o.g. Versicherungsschutz einzureichen. Der vom Versicherungsunternehmen ausgestellte Nachweis darf im Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sechs Monate sein. Für den Fall, dass der Bieter noch nicht über die geforderte Betriebshaftpflichtversicherung verfügt, sich aber bereit erklärt, eine solche im Auftragsfall abzuschließen, hat der Bieter mit Angebotsabgabe eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen.
Eignungskriterium ist
a) die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren (2018, 2019, 2020) sowie aktuell gegliedert nach Berufsgruppen,
b) die Angabe zu den in den letzten drei Jahren (2019, 2020, 2021) erbrachten Leistungen vergleichbarer Art mit Nennung der Branche und Mitarbeiterzahl des Referenzgebers, des Leistungszeitraums und des Gegenstands der Referenz; sowie Angaben dazu, ob der Referenzkunde nach Art und Bilanzsumme mit der VBL vergleichbar ist; ferner Angaben dazu, ob der Referenzgeber aus dem öffentlichen Dienst stammt. Darüber hinaus ist eine kurze Beschreibung der Art der Leistungen zu geben. Die Angaben zum Referenzkunden sollten soweit möglich angegeben werden.
c) Angaben zum Vorliegen steuerrechtlicher und versicherungsmathematischer Unternehmensbereiche machen oder Angaben über bestehende mehrjährige Partnerschaften zu steuerrechtlichen und versicherungsmathematischen Beratungsunternehmen
Zu b):
Die Bieter müssen für insgesamt mindestens 5 Referenzen über erbrachte Leistungen vergleichbarer Art für die letzten drei Jahre (2019, 2020, 2021) zu benennen. Die Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen setzt jeweils voraus, dass
(1) dass die Leistung jeder eingereichten Referenz in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021) erbracht worden ist,
(2) der Gegenstand jeder eingereichten Referenz eine Jahresabschluss- und/oder Konzernprüfung ist.
Bieter müssen ein in Deutschland von der Wirtschaftsprüferkammer anerkanntes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, das die Voraussetzungen des § 319 HGB erfüllt, sein. Es dürfen keine Ausschlussgründe gem. § 319 Abs. 2-4 HGB in Verbindung mit § 319b HGB vorliegen.
Dies gilt auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabeportal DTVP zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren; hierzu wird eine Registrierung empfohlen.
3) Für die Einreichung von Angeboten sind die bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Die Vordrucke sowie die weiteren Unterlagen zum Verfahren können über das o. g. Vergabeportal abgerufen werden.
4) Angebote können nur elektronisch über das Bietertool im Projektraum eingereicht werden.
5) Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB sowie zur Einhaltung des SchwarzarbG/MiLoG abzugeben.
6) Mit dem Angebot sind Angaben zum Qualitätsmanagement zu machen und - soweit vorhanden - ein entsprechendes Zertifikat einzureichen (Kopie ausreichend).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVR3TN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.