Bewirtschaftung der Rathauskantine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 049/22 V
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewirtschaftung der Rathauskantine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit Verlängerungsoption
Die Stadt Ratingen betreibt im Rathaus Ratingen eine städtische Kantine. Die Kantine hat auch die Funktion einer Sozialeinrichtung, die den städtischen Mitarbeiter*innen zur Verfügung steht, um dort ihre Arbeitspausen (auch ohne Verzehr) verbringen und Mahlzeiten (auch selbst mitgebrachte) einnehmen zu können. Gleichzeitig soll der Betrieb als öffentliche Kantine auch Besucher des Rathauses und weitere externe Gäste ansprechen. Darüber hinaus können die Räumlichkeiten der Rathauskantine vereinzelt für Veranstaltungen der Stadt Ratingen (z.B. Personalversammlung, Jahresabschlussfeier) genutzt werden.
Die operative Bewirtschaftung der Rathauskantine wird von der Stadt Ratingen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags extern vergeben und für die Zeit ab dem 01. Juli 2022 neu ausgeschrieben. Gesucht wird ein verlässlicher und leistungsfähiger Partner mit hinreichender Erfahrung in der Gemeinschaftsgastronomie, der die öffentliche Kantine im Rathaus der Stadt Ratingen kompetent und qualifiziert bewirtschaftet.
Rathaus Ratingen Minoritenstraße 2-6 40878 Ratingen
Der Dienstleister erledigt auf der Basis der grundlegenden Vorgaben der Stadt Ratingen eigenständig die komplette operative Bewirtschaftung der Rathauskantine und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Kantinenbetriebs. Dies umfasst insbesondere:
- Öffnung der Kantine zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Zeiten: Ganzjährig von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr. Schließtage Samstag, Sonntag, Feiertage sowie bis zu 10 weitere Tage p.a. gemäß individueller Vorgabe durch die Stadt Ratingen.
- Gestellung des für den Kantinenbetrieb einschließlich Vor- und Nachlaufzeiten erforderlichen Fach- und Hilfspersonals einschließlich Vertretungen.
- Anweisung, Schulung und Überwachung des Kantinenpersonals und Gestellung der Mitarbeiterkleidung.
- Beachtung und Einhaltung sämtlicher für den Kantinenbetrieb relevanter gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien.
- Verantwortliche Umsetzung der Hygienerichtlinien im Rahmen eines HACCP-Konzepts.
- Fachkundiges Erstellen der wöchentlichen Speisenpläne mit Allergenkennzeichnung auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Erledigung des Einkaufs der benötigten Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel auf der Basis des von der Stadt Ratingen vorgegebenen Sortiments.
- Erledigung des Einkaufs weiterer für den Betrieb der Rathauskantine erforderlicher Verbrauchsgüter / Non-Food-Artikel wie Spül- / Reinigungsmittel und Servietten.
- Sparsame und kostenbewusste Erledigung des Einkaufs unter Berücksichtigung einer angemessenen Qualität.
- Zubereitung / Regenerieren der Speisen auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.
- Verkauf der Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Preisen.
- Stellung des Kassensystems, Vereinnahmung der Umsätze und ordnungsgemäße Kassenführung.
- Unterstützung der Stadt Ratingen bei der Sortiments- und Preisgestaltung und der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Angebots.
- Gestaltung von Aktionsangeboten in Abstimmung mit der Stadt Ratingen.
- Übernahme der Spüldienste und Müllentsorgung.
- Organisation der Nassmüllentsorgung.
- Monatliche Eigenkontrolle des Fettabscheiders und bedarfsgerechte Organisation der Fettabscheider-Abfuhr und Reinigung.
- Reinigung des gesamten Küchen-, Wirtschafts-, Lager- und Ausgabebereichs der Kantine einschließlich Unterhaltsreinigung.
- Reinigung der Tische und Stühle in den Gastbereichen.
- Regelmäßige Kontrolle, Bestückung und Reinigung des Heißgetränkeautomaten in den Diensträumen der Stadt.
- Situativer Sitzungs- / Besprechungsservice mit Heiß- und Softgetränken sowie gegebenenfalls Gebäck / Snacks während der Öffnungszeiten der Kantine auf Anforderung. Einschließlich Erstellen hiermit verbundener Abrechnungen.
Die Anforderungen an die gastronomische Versorgung sind wie folgt spezifiziert:
- Die Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung mit kalten und warmen Speisen und Getränken sowie Handelswaren orientiert sich an den Bedürfnissen und typischen Präferenzen der städtischen Mitarbeiter*innen sowie der externen Gäste.
- Geschlechterspezifische, ethnische, religiöse und weltanschauliche Verzehrgewohnheiten bzw. Verzehrrestriktionen werden möglichst berücksichtigt.
- Das Angebot ist zeitgemäß unter Berücksichtigung von Regionalität und Saisonalität gestaltet. Die Speisen und Getränke sind schmackhaft. Nachfragetrends fließen in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Angebots ein.
- Das Sortiment wird in angemessener Qualität und Portionierung angeboten und ansprechend präsentiert. Die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung werden berücksichtigt.
- Das täglich wechselnde Mittagsangebot umfasst mindestens ein Vollkostgericht und ein eigenständiges vegetarisches Gericht. Unter den Beilagen können die Gäste frei wählen.
- Im Rahmen einer auch im Wochenverlauf abwechslungsreichen Speisenplangestaltung werden sowohl traditionelle Gerichte bzw. Hausmannskost als auch moderne bzw. internationale Speisen angeboten.
- Einzelne Mittagsmenüs wiederholen sich frühestens alle acht Wochen, die Wochenspeisenpläne frühestens alle zwölf Wochen.
- Zusätzlich wird täglich ein attraktives frisches Salatangebot mit verschiedenen Dressings und Toppings vom Büffet angeboten.
- Die Speisen, Getränke und Handelswaren werden in ausreichender Menge vorgehalten, wobei ein geringer Verderb angestrebt wird.
- Die Speisen, Getränke und Handelswaren werden sowohl zum Vor-Ort-Verzehr als auch zur Mitnahme angeboten. Die to-go verkauften Speisen und Getränke müssen in einem Mehrwegsystem abgegeben werden, wobei die Stellung, Pflege und Abrechnung des Mehrwegsystems Sache des Dienstleisters sind. Einwegverpackungen sind nicht zulässig.
Des Weiteren ist der Dienstleister verpflichtet, bei vereinzeltem Bedarf auch Sitzungen, Empfänge und sonstige Veranstaltungen in der Kantine bzw. im oder am Rathaus ausserhalb der Kantinenbetriebszeiten zu bewirten und die Abrechnungen hierzu zu erstellen. Einen mit solchen Bewirtungen gegebenenfalls verbundenen Mehraufwand an Personalstunden muss der Dienstleister zu marktüblichen Preisen anbieten und abrechnen. Kostenvorteile aus der Betriebsbesetzung im Rahmen des regulären Kantinenbetriebs sind hierbei angemessen zu berücksichtigen. Ein Alleinbewirtschaftungsrecht besteht nicht.
Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01. Juli 2022 und hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2024. Er verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem Vertragsteil mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauftermin gekündigt wird.
Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01. Juli 2022 und hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2024. Er verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem Vertragsteil mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauftermin gekündigt wird.
Versicherungen
Der Pächter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens bis zu
- 2.000.000,-- EUR für Personenschäden
- 2.000.000,-- EUR für Sachschäden
- 100.000,-- EUR für Vermögensschäden
- 50.000,-- EUR für Abwasserschäden
- 25.000,-- EUR für Schlüsselverlustschäden
abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und der Stadt Ratingen nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des - Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VHB-NRW),
- Die im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 4 geforderten Angaben und Erklärungen.
- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:
Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.
- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.
- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
- Die im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 4 geforderten Angaben und Erklärungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der ZVS, Rathaus Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Zimmer 0.15
Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.
- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 19.04.2022, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.
- Das Angebot muss spätestens am 25.04.2022 um 10.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.
- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.
- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D5ZR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.
Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.