Bewirtschaftung der Rathauskantine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit Verlängerungsoption Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 049/22 V

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Postleitzahl: 40837
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Ratingen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYY5D5ZR/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYY5D5ZR
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bewirtschaftung der Rathauskantine im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags mit Verlängerungsoption

Referenznummer der Bekanntmachung: 33 ZV 049/22 V
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55500000 Kantinen- und Verpflegungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Ratingen betreibt im Rathaus Ratingen eine städtische Kantine. Die Kantine hat auch die Funktion einer Sozialeinrichtung, die den städtischen Mitarbeiter*innen zur Verfügung steht, um dort ihre Arbeitspausen (auch ohne Verzehr) verbringen und Mahlzeiten (auch selbst mitgebrachte) einnehmen zu können. Gleichzeitig soll der Betrieb als öffentliche Kantine auch Besucher des Rathauses und weitere externe Gäste ansprechen. Darüber hinaus können die Räumlichkeiten der Rathauskantine vereinzelt für Veranstaltungen der Stadt Ratingen (z.B. Personalversammlung, Jahresabschlussfeier) genutzt werden.

Die operative Bewirtschaftung der Rathauskantine wird von der Stadt Ratingen im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags extern vergeben und für die Zeit ab dem 01. Juli 2022 neu ausgeschrieben. Gesucht wird ein verlässlicher und leistungsfähiger Partner mit hinreichender Erfahrung in der Gemeinschaftsgastronomie, der die öffentliche Kantine im Rathaus der Stadt Ratingen kompetent und qualifiziert bewirtschaftet.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55510000 Dienstleistungen von Kantinen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Hauptort der Ausführung:

Rathaus Ratingen Minoritenstraße 2-6 40878 Ratingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Dienstleister erledigt auf der Basis der grundlegenden Vorgaben der Stadt Ratingen eigenständig die komplette operative Bewirtschaftung der Rathauskantine und gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des Kantinenbetriebs. Dies umfasst insbesondere:

- Öffnung der Kantine zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Zeiten: Ganzjährig von Montag bis Freitag von 8.00 bis 14.00 Uhr. Schließtage Samstag, Sonntag, Feiertage sowie bis zu 10 weitere Tage p.a. gemäß individueller Vorgabe durch die Stadt Ratingen.

- Gestellung des für den Kantinenbetrieb einschließlich Vor- und Nachlaufzeiten erforderlichen Fach- und Hilfspersonals einschließlich Vertretungen.

- Anweisung, Schulung und Überwachung des Kantinenpersonals und Gestellung der Mitarbeiterkleidung.

- Beachtung und Einhaltung sämtlicher für den Kantinenbetrieb relevanter gesetzlicher und behördlicher Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien.

- Verantwortliche Umsetzung der Hygienerichtlinien im Rahmen eines HACCP-Konzepts.

- Fachkundiges Erstellen der wöchentlichen Speisenpläne mit Allergenkennzeichnung auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.

- Erledigung des Einkaufs der benötigten Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel auf der Basis des von der Stadt Ratingen vorgegebenen Sortiments.

- Erledigung des Einkaufs weiterer für den Betrieb der Rathauskantine erforderlicher Verbrauchsgüter / Non-Food-Artikel wie Spül- / Reinigungsmittel und Servietten.

- Sparsame und kostenbewusste Erledigung des Einkaufs unter Berücksichtigung einer angemessenen Qualität.

- Zubereitung / Regenerieren der Speisen auf der Basis der nachfolgenden Spezifikationen.

- Verkauf der Speisen, Getränke und Handelswaren / Kioskartikel zu den von der Stadt Ratingen vorgegebenen Preisen.

- Stellung des Kassensystems, Vereinnahmung der Umsätze und ordnungsgemäße Kassenführung.

- Unterstützung der Stadt Ratingen bei der Sortiments- und Preisgestaltung und der quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung des Angebots.

- Gestaltung von Aktionsangeboten in Abstimmung mit der Stadt Ratingen.

- Übernahme der Spüldienste und Müllentsorgung.

- Organisation der Nassmüllentsorgung.

- Monatliche Eigenkontrolle des Fettabscheiders und bedarfsgerechte Organisation der Fettabscheider-Abfuhr und Reinigung.

- Reinigung des gesamten Küchen-, Wirtschafts-, Lager- und Ausgabebereichs der Kantine einschließlich Unterhaltsreinigung.

- Reinigung der Tische und Stühle in den Gastbereichen.

- Regelmäßige Kontrolle, Bestückung und Reinigung des Heißgetränkeautomaten in den Diensträumen der Stadt.

- Situativer Sitzungs- / Besprechungsservice mit Heiß- und Softgetränken sowie gegebenenfalls Gebäck / Snacks während der Öffnungszeiten der Kantine auf Anforderung. Einschließlich Erstellen hiermit verbundener Abrechnungen.

Die Anforderungen an die gastronomische Versorgung sind wie folgt spezifiziert:

- Die Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung mit kalten und warmen Speisen und Getränken sowie Handelswaren orientiert sich an den Bedürfnissen und typischen Präferenzen der städtischen Mitarbeiter*innen sowie der externen Gäste.

- Geschlechterspezifische, ethnische, religiöse und weltanschauliche Verzehrgewohnheiten bzw. Verzehrrestriktionen werden möglichst berücksichtigt.

- Das Angebot ist zeitgemäß unter Berücksichtigung von Regionalität und Saisonalität gestaltet. Die Speisen und Getränke sind schmackhaft. Nachfragetrends fließen in die Gestaltung und Weiterentwicklung des Angebots ein.

- Das Sortiment wird in angemessener Qualität und Portionierung angeboten und ansprechend präsentiert. Die DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung werden berücksichtigt.

- Das täglich wechselnde Mittagsangebot umfasst mindestens ein Vollkostgericht und ein eigenständiges vegetarisches Gericht. Unter den Beilagen können die Gäste frei wählen.

- Im Rahmen einer auch im Wochenverlauf abwechslungsreichen Speisenplangestaltung werden sowohl traditionelle Gerichte bzw. Hausmannskost als auch moderne bzw. internationale Speisen angeboten.

- Einzelne Mittagsmenüs wiederholen sich frühestens alle acht Wochen, die Wochenspeisenpläne frühestens alle zwölf Wochen.

- Zusätzlich wird täglich ein attraktives frisches Salatangebot mit verschiedenen Dressings und Toppings vom Büffet angeboten.

- Die Speisen, Getränke und Handelswaren werden in ausreichender Menge vorgehalten, wobei ein geringer Verderb angestrebt wird.

- Die Speisen, Getränke und Handelswaren werden sowohl zum Vor-Ort-Verzehr als auch zur Mitnahme angeboten. Die to-go verkauften Speisen und Getränke müssen in einem Mehrwegsystem abgegeben werden, wobei die Stellung, Pflege und Abrechnung des Mehrwegsystems Sache des Dienstleisters sind. Einwegverpackungen sind nicht zulässig.

Des Weiteren ist der Dienstleister verpflichtet, bei vereinzeltem Bedarf auch Sitzungen, Empfänge und sonstige Veranstaltungen in der Kantine bzw. im oder am Rathaus ausserhalb der Kantinenbetriebszeiten zu bewirten und die Abrechnungen hierzu zu erstellen. Einen mit solchen Bewirtungen gegebenenfalls verbundenen Mehraufwand an Personalstunden muss der Dienstleister zu marktüblichen Preisen anbieten und abrechnen. Kostenvorteile aus der Betriebsbesetzung im Rahmen des regulären Kantinenbetriebs sind hierbei angemessen zu berücksichtigen. Ein Alleinbewirtschaftungsrecht besteht nicht.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Eignung / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Leistungsniveau / Gewichtung: 50
Kostenkriterium - Name: Preis/Kosten / Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 24
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01. Juli 2022 und hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2024. Er verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem Vertragsteil mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauftermin gekündigt wird.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Dienstleistungsvertrag beginnt am 01. Juli 2022 und hat eine Erstlaufzeit von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2024. Er verlängert sich maximal zweimal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einem Vertragsteil mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauftermin gekündigt wird.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Versicherungen

Der Pächter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens bis zu

- 2.000.000,-- EUR für Personenschäden

- 2.000.000,-- EUR für Sachschäden

- 100.000,-- EUR für Vermögensschäden

- 50.000,-- EUR für Abwasserschäden

- 25.000,-- EUR für Schlüsselverlustschäden

abzuschließen, über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und der Stadt Ratingen nachzuweisen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Mit dem Angebot vorzulegen: Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU des - Vergabehandbuchs des Landes Nordrhein-Westfalen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VHB-NRW),

- Die im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 4 geforderten Angaben und Erklärungen.

- Von den Unternehmen, deren Angebote in die engere Wahl für eine Auftragsvergabe kommen, sind auf Verlangen der Vergabestelle während der Prüfung der Angebote vorzulegen:

Fotokopien der Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, einer Krankenkasse, der Berufsgenossenschaft jeweils nicht älter als 12 Monate im Zeitpunkt der Submission sowie Referenzliste (mind. drei Referenzen unterschiedlicher öffentlicher Verwaltungen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung über Nachunternehmerleistungen.

- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

- Mit dem Angebot vorzulegen wenn zutreffend: Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen.

- Vom Bestbieter vor Auftragsvergabe vorzulegen wenn zutreffend: Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.

- Die im Leistungsverzeichnis unter Ziffer 4 geforderten Angaben und Erklärungen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 25/04/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 22/06/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 25/04/2022
Ortszeit: 10:00
Ort:

Bei der ZVS, Rathaus Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen, Zimmer 0.15

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Es sind nur Bedienstete/Beschäftigte der Vergabestelle zu gelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.3)Zusätzliche Angaben:

- Die Stadt Ratingen übernimmt keine Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Bekanntmachungen, die in Ausschreibungsblättern oder auf Ausschreibungsplattformen im Internet veröffentlicht wurden, deren Betreiber dazu nicht von der ausschreibenden Stelle legitimiert wurden. Legitimiert wurden nur das Amtsblatt der EU, www.bund.de und die Firma Bi-Medien.

- Anfragen und andere zusätzliche Informationen von Bewerber*innen sind nur bis 19.04.2022, 09:00 Uhr zulässig und werden nur bearbeitet, wenn Sie in der Kommunikation des Vergabevorgangs (Projekts) auf dem Vergabemarktplatz Rheinland (Internetadresse: siehe oben) eingestellt wurden.

- Das Angebot muss spätestens am 25.04.2022 um 10.00 Uhr zu diesem Vorgang auf dieser E-Vergabeplattform hochgeladen sein.

- Schriftliche Angebote sind n i c h t zugelassen.

- Die Sprache ist Deutsch (gilt für Angebote und kompletten schriftlichen und mündlichen Verkehr).

Bekanntmachungs-ID: CXPTYY5D5ZR

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 62 VgV.

Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß § 160 Absatz 3 GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/03/2022

Wähle einen Ort aus Nordrhein-Westfalen

Aachen
Ahaus
Ahlen
Aldenhoven
Alfter
Alpen
Alsdorf
Altena
Altenbeken
Altenberge
Anröchte
Arnsberg
Ascheberg
Attendorn
Augustdorf
Bad Berleburg
Bad Driburg
Bad Honnef
Bad Laasphe
Bad Lippspringe
Bad Münstereifel
Bad Oeynhausen
Bad Salzuflen
Bad Sassendorf
Bad Wünnenberg
Baesweiler
Balve
Barntrup
Beckum
Bedburg
Bedburg-Hau
Beelen
Bergheim
Bergisch Gladbach
Bergkamen
Bergneustadt
Bestwig
Beverungen
Bielefeld
Billerbeck
Blankenheim (Ahr)
Blomberg
Bocholt
Bochum
Bönen
Bonn
Borchen
Borgentreich
Borgholzhausen
Borken
Bornheim
Bottrop
Brakel
Breckerfeld
Brilon
Brüggen
Brühl
Bünde
Burbach
Büren
Burscheid
Castrop-Rauxel
Coesfeld
Datteln
Delbrück
Detmold
Dinslaken
Dörentrup-Bega
Dormagen
Dorsten
Dortmund
Drensteinfurt
Drolshagen
Duisburg
Dülmen
Düren
Düsseldorf
Eitorf
Elsdorf
Emmerich am Rhein
Emsdetten
Engelskirchen
Enger
Ennepetal
Ennigerloh
Ense
Erftstadt
Erkelenz
Erkrath
Erndtebrück
Erwitte
Eschweiler
Eslohe
Espelkamp
Essen
Euskirchen
Everswinkel
Extertal
Finnentrop
Frechen
Freudenberg (Siegerland)
Fröndenberg
Gangelt
Geilenkirchen
Geldern
Gelsenkirchen
Gescher
Geseke
Gevelsberg
Gladbeck
Goch
Grefrath
Greven
Grevenbroich
Gronau
Gummersbach
Gütersloh
Haan
Hagen
Halle (Westf.)
Hallenberg
Haltern am See
Halver
Hamm
Hamminkeln
Harsewinkel
Hattingen
Havixbeck
Heiden
Heiligenhaus
Heimbach
Heinsberg
Hellenthal
Hemer
Hennef
Herdecke
Herford
Herne
Herscheid
Herten
Herzebrock-Clarholz
Herzogenrath
Hiddenhausen
Hilchenbach
Hilden
Hille
Holzwickede
Hopsten
Horn-Bad Meinberg
Hörstel
Horstmar
Hövelhof
Höxter
Hückelhoven
Hückeswagen
Hüllhorst
Hünxe
Hürtgenwald
Hürth
Ibbenbüren
Inden
Iserlohn
Isselburg
Jüchen
Jülich
Jülich
Kaarst
Kalkar
Kall
Kalletal
Kamen
Kamp-Lintfort
Kempen
Kerken
Kerpen
Kevelaer
Kierspe
Kirchhundem
Kirchlengern
Kleve
Köln
Königswinter
Korschenbroich
Krefeld
Kreuzau
Kreuztal
Kürten
Ladbergen
Laer
Lage
Langenfeld
Langerwehe
Legden
Leichlingen
Lemgo
Lengerich
Lennestadt
Leopoldshöhe
Leverkusen
Lichtenau
Lienen
Lindlar
Linnich
Lippetal
Lippstadt
Lohmar
Löhne
Lotte
Lübbecke
Lüdenscheid
Lüdinghausen
Lügde
Lünen
Marienheide
Marl
Marsberg
Mechernich
Meckenheim
Medebach
Meerbusch
Meinerzhagen
Menden (Sauerland)
Merzenich
Meschede
Mettingen
Mettmann
Minden
Moers
Möhnesee
Mönchengladbach
Monheim am Rhein
Monschau
Morsbach
Much
Mülheim an der Ruhr
Münster
Nachrodt-Wiblingwerde
Netphen
Nettersheim
Nettetal
Neuenkirchen (Kreis Steinfurt)
Neuenrade
Neukirchen-Vluyn
Neunkirchen
Neunkirchen-Seelscheid
Neuss
Nideggen
Niederkassel
Niederkrüchten
Niederzier
Nieheim
Nordkirchen
Nordwalde
Nörvenich
Nottuln
Nümbrecht
Oberhausen
Ochtrup
Odenthal
Oelde
Oer Erkenschwick
Oerlinghausen
Olfen
Olpe
Olsberg
Ostbevern
Overath
Paderborn
Petershagen
Plettenberg
Porta Westfalica
Preußisch Oldendorf
Pulheim
Radevormwald
Raesfeld
Rahden
Ratingen
Recke
Recklinghausen
Rees
Reichshof
Reken
Remscheid
Rheda-Wiedenbrück
Rhede
Rheinbach
Rheinberg
Rheine
Rheurdt
Rietberg
Rödinghausen
Rommerskirchen
Rosendahl
Rösrath
Ruppichteroth
Rüthen
Saerbeck
Salzkotten
Sankt Augustin
Schalksmühle
Schermbeck
Schieder-Schwalenberg
Schlangen
Schleiden
Schloß Holte-Stukenbrock
Schmallenberg
Schöppingen
Schwalmtal
Schwelm
Schwerte
Selfkant
Selm
Senden
Sendenhorst
Siegburg
Siegen
Simmerath
Soest
Solingen
Sonsbeck
Spenge
Sprockhövel
Stadtlohn
Steinfurt
Steinhagen
Steinheim
Stemwede
Stolberg
Straelen
Südlohn
Sundern
Swisttal
Tecklenburg
Telgte
Titz
Tönisvorst
Troisdorf
Übach-Palenberg
Uedem
Unna
Velbert
Velen
Verl
Versmold
Vettweiß
Viersen
Vlotho
Voerde
Vreden
Wachtberg
Wachtendonk
Wadersloh
Waldbröl
Waltrop
Warburg
Warendorf
Warstein
Wassenberg
Weeze
Wegberg
Weilerswist
Welver
Wenden
Werdohl
Werl
Wermelskirchen
Werne
Werther (Westf.)
Wesel
Wesseling
Westerkappeln
Westheim
Wetter (Ruhr)
Wettringen
Wickede (Ruhr)
Wiehl
Willich
Wilnsdorf
Windeck
Winterberg
Wipperfürth
Witten
Wülfrath
Wuppertal
Würselen
Xanten
Zülpich