Ärztliche Leistung zur Besetzung von Intensivtransportwagen im Essener Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-0012
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.essen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ärztliche Leistung zur Besetzung von Intensivtransportwagen im Essener Stadtgebiet
Ärztlichen Besetzung des Intensivtransportwagens
Arztgestellung Intensivtransport
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen Stützpunkt des Intensivtransportwagens und somit Dienstort des ärztlichen Personals ist grundsätzlich die Feuer- und Rettungswache 1, Eiserne Hand 45, 45139 Essen.
Ein abweichender Dienstort kann durch die AG innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Essen festgelegt werden.
Der Auftrag umfasst die ärztliche Besetzung eines Intensivtransportwagens (ITW) an 24 Stunden pro Tag. Diese teilt sich auf in einen Anwesenheitsdienst von Montag bis Sonntag, einschließlich gesetzlicher Feiertage (Feiertagsregelung NRW) von 07:30 Uhr bis 19:30 Uhr (12 Stunden) und einen Bereitschaftsdienst in den verbleibenden Zeiten.
Seitens der Auftraggeberin besteht in Ergänzung und Änderung der vorgenannten Zeiten die Möglichkeit, den Beginn des Anwesenheitsdienstes um bis zu eine Stunde vorzuziehen bzw. nach hinten zu verlegen. Das Dienstende verschiebt sich entsprechend, so dass 12 Stunden Anwesenheitsdienstzeit beibehalten werden.
Während der Bereitschaftszeit ist sicherzustellen, dass die diensthabende Ärztin / der diensthabende Arzt spätestens 30 Minuten nach Alarmierung durch die Leitstelle der Feuerwehr Essen einsatzbereit am Dienstort ist. Während der gesamten Bereitschaftszeit steht der ITW-Arzt / die ITW-Ärztin für ein Arzt-zu-Arzt-Gespräch zur Verfügung.
Der Ausführungszeitraum beginnt mit dem 01.07.2022 und endet am 30.06.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag hat somit eine maximale Laufzeit von vier Jahren und endet spätestens am 30.06.2026.
Arztgestellung Intensivtransport
Feuerwehr Essen Eiserne Hand 45 45139 Essen Stützpunkt des Intensivtransportwagens und somit Dienstort des ärztlichen Personals ist grundsätzlich die Feuer- und Rettungswache 1, Eiserne Hand 45, 45139 Essen.
Ein abweichender Dienstort kann durch die AG innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Essen festgelegt werden.
Der Auftrag umfasst die ärztliche Besetzung eines Intensivtransportwagens (ITW) an 12 Stunden pro Tag, von Montag bis Freitag, gesetzliche Feiertage sind ausgenommen. Die Dienstzeit beginnt um 07:30 Uhr und endet um 19:30 Uhr. Sollte es für die Beendigung eines Einsatzes erforderlich sein, ist ein Dienstende bis 22:30 Uhr zu akzeptieren.
Seitens der Auftraggeberin besteht in Ergänzung und Änderung der vorgenannten Zeiten die Möglichkeit, den Beginn des Anwesenheitsdienstes um bis zu eine Stunde vorzuziehen bzw. nach hinten zu verlegen. Das Dienstende verschiebt sich entsprechend, so dass 12 Stunden Anwesenheitsdienstzeit beibehalten werden.
Zwischen den Vertragspartnern kann ein Einsatz außerhalb der Besetztzeiten und an den Wo-chenenden vereinbart werden. Diese sind im Bedarfsfall gemäß Anlage 04 -Preisblatt Los 2 zu vergüten.
Der Ausführungszeitraum beginnt mit dem 01.07.2022 und endet am 30.06.2024. Hierbei handelt es sich um die Grundlaufzeit. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend zwei Mal um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag hat somit eine maximale Laufzeit von vier Jahren und endet spätestens am 30.06.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachfolgende Angaben durch Eigenerklärung gem. Anlage 06:
- Mitgliedschaft in Berufsgenossenschaften
- Eintragungen im Berufsregister
- Eintragungen im Handelsregister
Nachfolgende Angabe durch Eigenerklärung gem. Anlage 06:
- Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Nachfolgender Nachweis ist durch Eigenerklärung gem. Anlage 07 zu erbringen:
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (Berufshaftpflichtversicherung) abzuschließen und für die Dauer dieses Vertrages vorzuhalten, welche einen Deckungsumfang für
- Personen- und Sachschäden in Höhe von mindestens 6 Mio. Euro
- Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro
bei jeweils einfacher Maximierung pro Jahr besitzt.
Änderungen sind dem Aufgabenträger unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.
Auf Verlangen sind die Versicherungen der AG nachzuweisen.
- Der AN verfügt über ein zertifiziertes Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig (Bestätigung durch Eigenerklärung gem. Anlage 08)
- Zuverlässigkeitserklärungen gem. §§ 122 ff. GWB (Bestätigung durch Eigenerklärung gem. Anlage 06)
- Es ist mindestens ein Referenzauftrag der in den letzten höchstens zwei Jahren (ab Veröffentlichung der Ausschreibung) erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsgegenstandes, des Auftragswertes, des Leistungszeitpunktes und eines Ansprechpartners mit Kontaktinformation des Referenzgebers zu benennen
Die Angaben erfolgen durch Eigenerklärung gem. Anlage 06. Sollten mehrere Referenzen benannt werden und/ oder ist der Platz auf dem vorgenannten Vordruck für die Angaben nicht ausreichend, können die Angaben auf einer separaten, durch den Bieter selbst erstellten, Anlage getätigt werden.
Zulässig sind Referenzen nur, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und im Vergleich zur ausgeschriebenen Leistung einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Als Arzt / Ärztin dürfen nur solche Personen eingesetzt werden, welche die in den Vergabeunterlagen näher bezeichneten Mindestanforderungen erfüllen und über eine gültige Approbation im Sinne von § 3 Bundesärzteordnung (BÄO) bzw. eine Berufserlaubnis im Sinne von § 10 BÄO verfügen.
Es dürfen nur Ärztinnen und Ärzte eingesetzt werden, die über die Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" sowie die von der Bundesärztekammer bzw. der Deutschen Interdisziplinären Gesellschaft für Intensivmedizin und Notfallmedizin (DIVI) definierten fachlichen Voraussetzungen verfügen.
Die konkreten Bedingungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz. Es wird eine freiwillige und kostenlose Registrierung auf dem Vergabemarktplatz NRW empfohlen. Die Registrierung bietet den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten (z.B. Bieterfragen) zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Angebots ist eine Registrierung zwingend erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y68YY9G
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden Fristen hin.
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten.
Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) der ursprünglichen Bekanntmachung genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1 der ursprünglichen Bekanntmachung).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.